954 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (815 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung

Zwischen Österreich und Kroatien gilt bisher das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung vom 14. April 1972 (BGBl. Nr. 436/1973, vgl. auch die Kundmachung BGBl. Nr. 474/1996). Mit der Existenz einer unabhängigen Republik Kroatien entstand sowohl auf österreichischer als auch auf kroatischer Seite das Interesse am Abschluss eines bilateralen Kulturabkommens.

Das neue Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Institutionen beider Länder in den Bereichen Kultur, insbesondere Kunst, Schulen-, Bildungs- und Hochschulwesen, Forschung und Wissenschaft. Eine im Abkommen vorgesehene Gemischte Kommission soll Kulturarbeitsprogramme zu diesen Themen festlegen.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 13. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung (815 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2005-05-13

             Dr.Andrea Wolfmayr     Mag. Christine Muttonen

    Berichterstatterin                     Obfrau