960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 278/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für die Qualität im Gesundheitswesen ist die Ausbildung der Beschäftigten besonders wichtig. Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter Gesundheitsberufe, deren Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD-Gesetz, dem GuKG, dem MTF-SHD-Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser Vorschriften haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen Assistentinnen, die MTD-Reform, die MTF-Reform und andere Vorhaben hinzuweisen.

Der Beruf der med.-techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt. Durch die dreispaltige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die Einsatzgebiete der med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im Ambulanten- sowie im Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med. techn. Fachkräfte entsprechen nicht der geübten Praxis. Dabei sind insbesondere die Kompetenzen und die Zuständigkeiten neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die unzureichende Ausformulierung des 40 Jahre alten Gesetzes breite Auslegungen möglich. Durch den weitumfassenden Tätigkeitsbereich ist zur Zeit keine Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen möglich.

In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu gewährleisten, müssen Tätigkeiten durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen, muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige Ausbildung entsprechend angepasst werden.

Die Berufsbilder im Gesundheitswesen sind daher an die sich laufend ändernden Aufgaben anzupassen. Um die Durchlässigkeit innerhalb der Gesundheitsberufe sicherzustellen, hat die Ausbildung in Modulen zu erfolgen. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der damals für das Gesundheitswesen zuständige Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet, alle Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.

Darüber hinaus hat der Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum MTF-Gesetz am 4. Mai 2001 zugesagt: „Daher wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter Fassung aus 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen.“ (Zitat) Obwohl wir schon November 2003 schreiben, ist noch immer keines der versprochenen Vorhaben dem Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Manfred Lackner die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Christine Lapp, Dr. Erwin Rasinger, Maria Grander, Mag. Herbert Haupt, Theresia Haidlmayr, sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara Rosenkranz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 05 25

                   August Wöginger                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau