963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag
603/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird
Die Abgeordneten
Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 11. Mai 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„In Österreich
gibt es seit dem Jahr 1945 zwei und seit dem Jahr 1999 drei verschiedene
Berufsgruppen, die berechtigt sind, zahnärztliche Tätigkeiten auszuüben:
Dentisten/-innen, Fachärzte/-innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und
Zahnärzte/-innen.
Da die
Dentistenausbildung mit 31. Dezember 1975 beendet wurde, ist die Zahl der
Dentisten/-innen in Österreich stark rückläufig, sodass die Österreichische
Dentistenkammer (ÖDK) zum 31. März 2005 nur mehr 104 Mitglieder hat.
Da auch die
Möglichkeit der Absolvierung der Ausbildung zum/zur Facharzt/-ärztin für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde mit 31. Dezember 1998 beendet wurde, sind auch die
Fachärzte/-innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – wie die
Dentisten/-innen – eine auslaufende Berufsgruppe und ihre Zahl wird in den
nächsten Jahrzehnten ebenfalls laufend abnehmen. Dem gegenüber wird es auf
Grund des nunmehr einzigen zahnmedizinischen Ausbildungswegs – des Studiums der
Zahnmedizin – zu einem stetigen Ansteigen der Zahl der Zahnärzte/-innen unter
den genannten drei Gruppen der Zahnbehandler/innen kommen.
Dem steht die
Tatsache gegenüber, dass die Dentisten/-innen seit 1949 Pflichtmitglieder der
ÖDK sind, während die Fachärzte/-innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und
die Zahnärzte/-innen – obwohl letztere von der Ausbildung her keine
Ärzte/-innen sind – bis dato Pflichtmitglieder der Ärztekammern in den Bundesländern
sind.
Da darüber hinaus
auch im internationalen Vergleich festzustellen ist, dass in fast allen Ländern
eine eigenständige zahnärztliche Interessenvertretung existiert, erschien auch
in Österreich die Einrichtung einer zahnärztlichen Standesvertretung für alle
zahnärztlich tätigen Personen einschließlich der verbliebenen Kammermitglieder
der ÖDK zweckmäßig.
Im Jahre 2002 hat
daher der damals zuständige Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen Mag. Herbert Haupt und Anfang 2005 die Österreichische Ärztekammer
(ÖÄK) eine Befragung aller Angehörigen des zahnärztlichen Berufs betreffend die
zukünftige Form ihrer Berufsvertretung durchgeführt, die eine Mehrheit für die
Schaffung einer eigenen Zahnärztekammer, die auf Bundes- und Landesebene von
den Ärztekammern zu trennen ist, ergab.
Hinsichtlich der
ÖDK war es auf Grund der personellen Unmöglichkeit der Durchführung von
Kammerwahlen erforderlich, im Rahmen der DentG-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 166,
die Funktionsfähigkeit der ÖDK durch Verlängerung der laufenden
Funktionsperiode des ÖDK-Vorstands bis 31. August 2005 zu gewährleisten, um ein
möglichst reibungsloses Überführen der ÖDK in die neue zahnärztliche
Standesvertretung zu ermöglichen.
Im Hinblick auf
die Umsetzung der Zahnärztereform wurde mit den betroffenen Berufsgruppen
vereinbart, dass es zielführend wäre, gemeinsam mit dem neuen zahnärztlichen
Berufs- und Standesrecht auch die dadurch notwendige Ärztekammerreform zu
realisieren. Auf Grund der Dringlichkeit der Lösung der Zahnärzte- und
Dentistenfrage ist allerdings ein In-Kraft-Treten dieser Regelungen bis
spätestens 1. Jänner 2006 vorzusehen, sodass für den Fall, dass die
Ärztekammerreform nicht innerhalb dieser Frist realisierbar ist, diese einem
späteren Zeitpunkt vorbehalten bleibt.
Da auf Grund
dieser Vereinbarung das Zahnärztereformgesetz erst Anfang des Sommers 2005 dem
allgemeinen Begutachtungsverfahren und im Herbst 2005 der parlamentarischen
Behandlung zugeleitet werden soll, ist ein In-Kraft-Treten erst mit 1. Jänner
2006 realisierbar. Im Hinblick auf ein reibungsloses Überführen der ÖDK in die
Österreichische Zahnärztekammer ist daher eine letztmalige Verlängerung der
Funktionsperiode des ÖDK-Vorstands um vier Monate bis Ende 2005 erforderlich.
Trotz des fortgeschrittenen Alters der betroffenen Personen sowie der aus der
schwindenden Mitgliederzahl resultierenden finanziellen Situation der ÖDK ist
diese Vorgangsweise noch zumutbar und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht
vertretbar; dies im Hinblick darauf, dass im Sinne der genannten Vereinbarung
mit 1. Jänner 2006 die neuen berufs- und kammerrechtlichen Regelungen für
die Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und Dentistenberufs in Kraft treten
sollen.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Dr. Kurt Grünewald.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-05-25
Dr. Erwin Rasinger Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau