976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (857 der Beilagen): Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG)

 

Die Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S 12 – im Folgenden: Umgebungslärmrichtlinie – ist von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen – Straßen- und Schienenverkehr, zivilen Flugverkehr, bestimmte industrielle Anlagen – schaffen. Dazu sind harmonisierte Bewertungsmethoden für Lärm und Lärmpegel, Aufzeichnungen über die örtlichen Lärmsituationen mittels strategischer Umgebungslärmkarten und Planungen für Lärmminderungsmaßnahmen bzw. Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von „Aktionsplänen“ einzuführen. Der Öffentlichkeit muss die Gelegenheit zur entsprechenden Information über Lärmerhebungs- und Verminderungsmaßnahmen gegeben werden. Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission über die Lärmsituation berichten und Aktionspläne übermitteln.

Die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie im Bereich des Bundes sollen in einem Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutz­gesetz – Bundes-LärmG) festgelegt werden. Damit soll auf Bundesebene der geeignete gesetzliche Rahmen geschaffen werden, um die wichtigsten Quellen von Lärmemissionen zu erfassen, um die harmonisierten Bewertungsmethoden anzuwenden, um Aktionspläne auszuarbeiten und um Lärmminderungsmaßnahmen vorbereiten zu können.

Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz soll insbesonders die Ziele in Bezug auf die Emissionen von Umgebungslärm aus dem Straßenverkehr, dem Eisenbahn- und zivilen Flugverkehr sowie aus IPPC-Anlagen in Ballungsräumen festlegen und die notwendigen Rechts- und Planungsinstrumente beinhalten, um nach Erhebung der aktuellen Lärmsituation zur Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu kommen, wo solche erforderlich sind. Zentral werden die so genannten „strategischen Umgebungslärmkarten“ sein, die die Lärmbelastung entlang von Bundesstraßen (Kategorien A und S), Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken, um Flughäfen und IPPC-Anlagen in Ballungsräumen abbilden werden. In Form von Aktionsplänen wird eine konkrete Maßnahmenplanung auszuarbeiten sein.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. Der Sitzung des Umweltausschusses wurden Mag. Manfred Bialonczyk (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie), DI Robert Thaler (Lebensministerium), Martin Blum (Verkehrsclub Österreichs), Susanne Rynesch (Österreich-Plattform Fluglärm) und Mag. Roman Ortner (Umweltbundesamt) als Experten beigezogen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Petra Bayr, Kai Jan Krainer, Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dipl.-Kfm. Hannes Bauer, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (857 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 01

Christoph Kainz Dr. Eva Glawischnig

       Berichterstatter                     Obfrau