98 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (57 der Beilagen): Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

Bereits Anfang der 90er-Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein.

Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben („Patientencharta“).

Mit dem Land Kärnten wurde bereits in der vorletzten Legislaturperiode eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte bilateral abgeschlossen (BGBl. I Nr. 195/1999).

In der letzten Gesetzgebungsperiode erfolgte ein bilateraler Abschluss mit den Bundesländern Burgen­land, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark.

Der Abschluss mit Tirol wurde in die Wege geleitet (Beschluss im Ministerrat am 30. Oktober 2001, Unterfertigung durch den Landeshauptmann von Tirol und den Staatssekretär für Gesundheit im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen am 7. Juni 2002 und Zuleitung an den Nationalrat). Die Vorlage konnte jedoch wegen der Auflösung des Nationalrates nicht mehr behandelt werden und war daher neuerlich einzubringen.

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten:

Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und Information, Recht auf Dokumentation, Besondere Bestimmungen für Kinder, Vertretung von Patienteninteressen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner am 23. Mai 2003 unterbrochenen und am 3. Juni 2003 fortgesetzten Sitzung in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der vorliegenden Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss der Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (57 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2003-06-03

Maria Grander                 Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau