993 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz – TVG), BGBl. Nr. 501/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Tierversuche an allen Arten und Unterarten der Schimpansen (Pan troglodytes), Bonobos (Pan paniscus) und Gorillas (Gorilla gorilla spp), sowie an allen Arten und Unterarten der Familien Orang Utans (Pongidae) und Gibbons (Hylobatidae) sind verboten.“

2. Dem § 20 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 3 Abs. 6, in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2005, tritt mit XXXX 2005 in Kraft.“