1071/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
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Anfrage

 

 

 der Abgeordneten Heinzl
 
und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umbau der Gleisanlagen im Bahnhof St. Polten

Der Umbau der Schienenanlagen des Hauptbahnhofes St. Polten und die Attraktivierung des Bahnhofs
sind seit beinahe einem Jahrzehnt ein Dauerbrenner.

In der 11. ÖBB-Übertragungsverordnung wurde nun die Attraktivierung des Bahnhots mit einem
Finanzierungsvolumen von 13.3 Mio. Euro (also insgesamt knapp 6 Mio. Euro weniger als im
ÖBB-Entwurf enthalten) zur Planung und zum Bau übertragen. Der Umbau der Gleisanlagen, der Pur
den 4-spurigen Ausbau der Westbahn notwendig ist und der mit einem Finanzierungsvolumen des
Bundes von mehr 102 Mio. Euro ebenfalls im ÖBB-Entwurf enthalten war, wurde den ÖBB weder zur
Planung, noch zum Bau übertragen.

In der Anfragebeantwortung 729/AB (XXII. GP) haben sie ausgeführt, dass der Umbau der
Gleisanlagen im Generalverkehrsplan im Infrastrukturpaket
1b enthalten ist und deshalb dafür keine
Finanzierung vorhanden ist (im Gegensatz zu Projekten des Infrastrukturpaketes 1a). Diese
Argumentation ist insofern nicht schlüssig, da die Güterzugumfahrung St. Polten sehr wohl im
Infrastrukturpaket 1a enthalten ist, aber trotzdem nicht zum Weiterbau übertragen wurde.

Wie sie weiter ausführen, ist der Gleisumbau notwendig, um die zu Planung und Bau übertragene
„Bahnhofsoffensive St. Polten Hauptbahnhof. Phase 2" überhaupt fertig stellen zu können (Wie soll
auch der Zugang zu einem Bahnsteig gebaut werden, wenn es die dazugehörigen Geleise noch gar
nicht gibt).

Weiters fuhren Sie aus, dass das Geld für den Gleisumbau aus Umschichtung von Finanzmitteln aus
Projekten des Infrastrukturpakets
1a möglich WÄRE und in der nächsten Übertragungsverordnung für
die HL-AG enthalten sein KÖNNTE.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.    Wird das Projekt „Umbau St. Polten Hauptbahnhof´´ in der nächsten Übertragungsverordnung für
die Eisenbahn- Hochleistungsstrecken AG enthalten sein '.'

2.    Wann werden Sie die nächste Übertragungsverordnung für die Eisenbahn- Hochleistungsstrecken
AG erlassen ?

3.    Was war der Grund für die Verringerung der zugesagten Finanzmittel für das Projekt

„Bahnhofsoffensive St. Polten Hauptbahnhof, Phase 2" von 19 Mio. Euro (gemäß ÖBB-Entwurf)
auf nunmehr 13,3 Mio. Euro ?

4.    Wie soll die 4-spurige Hochleistungs-Westbahn funktionieren, wenn der im Hauptbahnhof

St. Polten weder die Gleisanlagen angepasst werden, noch die Güterzugumfahrung errichtet wird ?