11/J XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend " Actimel - Werbung im Fernsehen"

Im ORF 1 und ORF 2 sowie in den Österreich-Fenstern deutscher Privatsender (z.B.
Pro7, RTL etc.) war in den letzten Monaten folgende Werbung für „Actimel" zu hören
bzw. zu sehen.

„...Die Studie über die positive Wirkung von Actimel wurde beim
Gesundheitsministerium eingereicht und amtlich bestätigt". (Dieser Text war auch am
Fernsehschirm abgebildet und zu sehen)."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihnen die zitierte Werbeeinschaltung bekannt?

2. Entspricht diese Werbung der österreichischen Rechtslage?

3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie dagegen unternehmen bzw. haben
Sie bereits unternommen?

4. Vom wem wurde eine Studie über die positive Wirkung von Actimel in Ihrem
Ministerium eingereicht?

5. Wann wurde diese Studie eingereicht?

6. Welche konkrete Stellungnahme wurde wann (Termin) durch Ihr
Bundesministerium zu dieser Studie abgegeben?

7. Ist es richtig, dass darin die positive Wirkung von Actimel amtlich (dh. durch Ihr
Bundesministerium) bestätigt wurde?

8. Worin besteht die positive Wirkung des Produkts Actimel?