11/J XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend " Actimel - Werbung im Fernsehen"
Im ORF 1
und ORF 2 sowie in den Österreich-Fenstern deutscher Privatsender (z.B.
Pro7, RTL etc.) war in den letzten Monaten folgende Werbung für
„Actimel" zu hören
bzw. zu
sehen.
„...Die Studie über die
positive Wirkung von Actimel wurde beim
Gesundheitsministerium eingereicht und amtlich bestätigt". (Dieser
Text war auch am
Fernsehschirm abgebildet und zu sehen)."
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die zitierte Werbeeinschaltung bekannt?
2. Entspricht diese Werbung der österreichischen Rechtslage?
3. Wenn
nein, welche Maßnahmen werden Sie dagegen unternehmen bzw. haben
Sie bereits unternommen?
4. Vom wem
wurde eine Studie über die positive Wirkung von Actimel in Ihrem
Ministerium eingereicht?
5. Wann wurde diese Studie eingereicht?
6. Welche
konkrete Stellungnahme wurde wann (Termin) durch Ihr
Bundesministerium zu dieser Studie abgegeben?
7. Ist es
richtig, dass darin die positive Wirkung von Actimel amtlich (dh. durch Ihr
Bundesministerium) bestätigt wurde?
8. Worin besteht die positive Wirkung des Produkts Actimel?