111/J XXII. GP
Eingelangt am:
17.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Josef Cap
und GenossInnen
an die Bundesminister für Jusitz
betreffend Verschiebung der
Veröffentlichung eines Urteils gegen den Niederösterreichischen
FPÖ-Spitzenkandidaten Franz Machat
Beim LG St. Pölten ist unter Vorsitz
von Richter Magister Norbert Brandl ein Verfahren
anhängig, das Franz Marchat, Abgeordneter zum
niederösterreichischen Landtag, gegen Mag.
Siegfried Gruber, Angestellter aus Wolfsbach, angestrengt
hat.
Es geht um den Vorwurf, der Kläger habe
den niederösterreichischen Landtag "belogen" und
wäre frühzeitig vom Beklagten davon unterrichtet worden,
dass der damalige
niederösterreichische Abgeordnete Peter Rosenstingl in "eine
strafrechtlich relevante Tat"
involviert sei. Ein Begehren auf Einstweilige Verfügung,
das von Franz Marchat eingebracht
wurde, ist in erster Instanz vom LG für Strafsachen Wien
abgewiesen worden. Der OGH hat
im Herbst 2001 ebenfalls entschieden, dass dem Rekurs des
Klägers Marchat nicht Folge
gegeben wird.
Das angesprochene Verfahren am LG St.
Pölten wurde bereits am 15. Oktober 2002
geschlossen. Das Gericht stellte fest, dass die
Entscheidung schriftlich ergehen werde.
Nach uns zugegangenen Informationen
wurde diese Entscheidung vom zuständigen Richter
auch bereits im Januar 2003 gefällt. Allerdings soll eine
Ausfertigung des Urteils bewußt auf
die Zeit nach dem 30. März 2003 verlegt werden, da Franz
Marchat bei der an diesem Tag
stattfindenden niederösterreichischen Landtagswahl als FPÖ-Spitzenkandidat antreten
wird.
Ein negatives Urteil für den Kläger
Marchat, das vor der Landtagswahl öffentlich wird,
könnte diesem nämlich politisch schaden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie
Kenntnis vom oben angeführten Verfahren, dass von Herrn Franz Marchat
angestrengt wurde?
2. Hat Franz
Marchat Sie in dieser Angelegenheit kontaktiert?
3. Hat es eine
Weisung seitens der Justiz gegeben, die Ausfertigung des Urteils nicht vor
den niederösterreichischen Landtagswahlen stattfinden zu
lassen?
4. Wann wurde von
Richter Norbert Brandl das Urteil in diesem Verfahren gefällt?
5. Warum wurde das
Urteil bis jetzt noch nicht veröffentlich?
6. Ist es richtig,
dass es geplant ist, dieses Urteil nicht vor dem 30. März 2003 zu
veröffentlichen?
a) Wenn Ja, wann wird es
Veröffentlicht?
b) Wenn Ja, warum wird es erst nach dem
30. März 2003 veröffentlicht?
c) Wenn Ja, wer
hat veranlasst, dass das Urteil erst nach dem 30. März 2003
veröffentlicht wird?