111/J XXII. GP

Eingelangt am: 17.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Josef Cap

und GenossInnen

an die Bundesminister für Jusitz

betreffend Verschiebung der Veröffentlichung eines Urteils gegen den Niederösterreichischen

FPÖ-Spitzenkandidaten Franz Machat

Beim LG St. Pölten ist unter Vorsitz von Richter Magister Norbert Brandl ein Verfahren
anhängig, das Franz Marchat, Abgeordneter zum niederösterreichischen Landtag, gegen Mag.
Siegfried Gruber, Angestellter aus Wolfsbach, angestrengt hat.

Es geht um den Vorwurf, der Kläger habe den niederösterreichischen Landtag "belogen" und
wäre frühzeitig vom Beklagten davon unterrichtet worden, dass der damalige
niederösterreichische Abgeordnete Peter Rosenstingl in "eine strafrechtlich relevante Tat"
involviert sei. Ein Begehren auf Einstweilige Verfügung, das von Franz Marchat eingebracht
wurde, ist in erster Instanz vom LG für Strafsachen Wien abgewiesen worden. Der OGH hat
im Herbst 2001 ebenfalls entschieden, dass dem Rekurs des Klägers Marchat nicht Folge
gegeben wird.

Das angesprochene Verfahren am LG St. Pölten wurde bereits am 15. Oktober 2002
geschlossen. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung schriftlich ergehen werde.

Nach uns zugegangenen Informationen wurde diese Entscheidung vom zuständigen Richter
auch bereits im Januar 2003 gefällt. Allerdings soll eine Ausfertigung des Urteils bewußt auf
die Zeit nach dem 30. März 2003 verlegt werden, da Franz Marchat bei der an diesem Tag
stattfindenden niederösterreichischen Landtagswahl als FPÖ-Spitzenkandidat antreten wird.


Ein negatives Urteil für den Kläger Marchat, das vor der Landtagswahl öffentlich wird,
könnte diesem nämlich politisch schaden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.      Haben Sie Kenntnis vom oben angeführten Verfahren, dass von Herrn Franz Marchat
angestrengt wurde?

2.      Hat Franz Marchat Sie in dieser Angelegenheit kontaktiert?

3.      Hat es eine Weisung seitens der Justiz gegeben, die Ausfertigung des Urteils nicht vor
den niederösterreichischen Landtagswahlen stattfinden zu lassen?

4.      Wann wurde von Richter Norbert Brandl das Urteil in diesem Verfahren gefällt?

5.      Warum wurde das Urteil bis jetzt noch nicht veröffentlich?

6.      Ist es richtig, dass es geplant ist, dieses Urteil nicht vor dem 30. März 2003 zu
veröffentlichen?

a)      Wenn Ja, wann wird es Veröffentlicht?

b)      Wenn Ja, warum wird es erst nach dem 30. März 2003 veröffentlicht?

c)      Wenn Ja, wer hat veranlasst, dass das Urteil erst nach dem 30. März 2003
veröffentlicht wird?