1145/J XXII. GP

Eingelangt am 01.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Maßnahmen gegen elektromagnetische Strahlung

Das Mobiltelefon („Handy") hat im letzten Jahrzehnt explosive Verbreitung in Österreich
gefunden. Nach diversen Frühformen (zB C-, D-Netz) ist mit der GSM- (Global System for
Mobile Communication)-Technologie eine Ausweitung auf vier Betreiber erfolgt. Seit
November 2000 sind (UMTS/,,3. Generation") zwei zusätzliche Betreiber hinzugekommen. In
vielen oberösterreichischen Gemeinden treten wiederum vermehrt Beschwerden über die
Vorgangsweise bei der Errichtung von Sendeanlagen auf.

Infolge des Mobilfunknetzausbaus hat sich die mittlere Strahlungsintensität in Städten im
Vergleich zu den Achtzigerjahren mehr als verzehnfacht. Gesundheitlich v.a. wichtig ist, dass
im Mobilfunknetz die Nachrichten selbst digitalisiert und als Datenpakete über
elektromagnetische Mikrowellen in einem hochfrequent gepulsten Verfahren übertragen
werden. Dabei entstehen Magnetfelder in gepulster Modulation, deren gesundheitliche Risken
und Wirkungen umstritten, aber alles andere als widerlegt sind. Weitere mögliche
Beeinträchtigungen bestehen u.a. im Zusammenhang mit dem Vektorpotenzial des
Magnetfeldes sowie im Zusammenhang mit Infraschall und Mikrovibrationen. Es werden bei
Menschen und zum Teil auch bei Tieren neben der unstrittigen Veränderung der
Gewebetemperatur u.a. Chromosomenbrüche, Krebs, Schlafstörungen, Potenzstörungen,
Geräuschphänomene, Unruhe, Konzentrations-, Lern- und Gedächtnisstörungen,
Auswirkungen auf Blutdruck, Herzrhythmus, Immunsystem und Blutbild sowie
Auswirkungen auf die Schädel- und Gehirnentwicklung im Kinder- und Jugendalter mit der
Strahlung von Mobilfunksendern und Handies in Verbindung gebracht.

Dennoch wird von Betreibern, vielen PolitikerInnen bis hin zur Weltgesundheitsorganisation
WHO die Gesundheitsfrage negiert oder verharmlost und nach wie vor ausschließlich auf die
(vergleichsweise wenig kritischen) thermischen Wirkungen (Gewebeerwärmung) abgestellt
(übrigens auch in der Grenzwertfrage).

Nichtthermische Effekte insgesamt, Auswirkungen der gepulsten Modulation, Effekte je nach
Alter, Lang- oder Kurzzeitexposition, Strahlungsdosis, Potenzierung bei Mehrfachexposition
werden verneint, ohne den Nachweis führen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:


1.      Zur Konzeption eines Gesetzes zum Schutz vor „nicht-ionisierender Strahlung" ist die
Einberufung eines runden Tisches unter Beteiligung aller betroffener Ministerien
erforderlich. Wann werden Sie Initiativen dazu setzen?

2.      Wie beurteilen Sie die Forderungen der Mobilfunkpetition?

Zitat:   1. Unverzüglicher Start des bereits seit langem in Aussicht gestellten
interministeriellen und interdisziplinären „Runden Tisches" mit
Beteiligung der Plattform Mobilfunk-lnitiativen zur Erarbeitung eines
Gesetzes zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern,

2. Erstellung eines auch für die Öffentlichkeit zugänglichen
Immissionskatasters für Mobilfunksender (z.B. Vorbild Italien)

3. Industrieunabhängige Überprüfung und Monitoring nach Errichtung
von Anlagen (z.B. Vorbild Italien)

4. Interdisziplinäre Abklärung der von der Bevölkerung berichteten und
mit der Errichtung von Mobilfunksendern in Zusammenhang gebrachten
Störungen des Wohlbefindens und akuter gesundheitlicher Reaktionen
und Störungen (mit Einbeziehung niederfrequenter
Körperschallmessungen)

5. Maßnahmen bis zur Realisierung des Gesetzes zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung,

                     6. Sanierungsmaßnahmen für bereits bestehende Anlagen,

7. Klärung der Haftungsfrage,

8. Intensivierung der Anstrengungen auf nationaler und internationaler
Ebene um unverzüglich, basierend auf der derzeitigen wissenschaftlichen
Datenlage, massive Forschungen in Richtung technischer Minimierung
der Strahlenbelastung sowohl der Handynutzer als auch der passiven
Konsumenten (Gesamtbevölkerung) und der Anrainer von
Mobilfunksendern einzuleiten,

9. Musterverträge für Mobilfunk-Bestandsverträge mit Verpflichtung der
Mobilfunkbetreiber zur Abklärung typischer Anrainerbeschwerden und
Verzicht auf die einseitige 20-jährige Unkündbarkeit,

10. Verpflichtende Gewerbeberechtigung (Maklerkonzession) für die
Akquisiteure von Mobilfunk-Bestandsverträgen zwischen
Bestandsgebern (Grundstücksbesitzer) und Bestandsnehmern
(Mobilfunkbetreiber).

3.       Welche Schritte werden Sie zur Umsetzung dieser Forderungen
          unternehmen?

4.     Welche Initiativen in Richtung epidemiologische Forschungen werden Sie
        setzen?