115/J XXII. GP
Eingelangt am: 24.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend „Kontrolle der
Ein- und Ausfuhr von Pyrotechnikmaterialien
(Feuerwerkskörper)"
Besonders zu
Jahresende (Silvester) tauchen immer wieder Fragen zur Herstellung,
dem Handel und Risiko von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörper) auf.
Allgemeine
Kontrollen finden in Österreich - wenn überhabt - nur kurz vor Silvester
statt. Allerdings sind diese Kontrollen österreichweit zwischen
Bezirksverwaltungsbehörden und Sicherheitsbehörden, etc. auch kaum koordiniert.
Überhaupt keine Kontrollen gibt es anscheinend bei Importen aus Drittländern
(z.B.
China, Taiwan). Notwendig wären aber regelmäßige (durchgehende) und präventiv
wirkende Kontrollen (Import, Hersteller sowie Handel/ Lager), sowie eine
harmonisierte europäische Regelung.
Unsachgemäßes Hantieren,
Abfeuern unter Alkohol, verantwortungslose Weitergabe
von Feuerwerkskörper an Kinder, fehlerhafte Feuerwerksköper,
Witterungseinflüsse,
selbstproduzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Rowdytum mit
Feuerwerkskörper
führen jährlich zu zahlreichen Unfällen mit Personenschäden sowie Sachschäden.
Gerade „Schweizerkracher" können zu schwersten - oft irreparablen -
Verletzungen
führen. Sie sind absolut nicht harmlos.
Im Jahr 1999
wurden 2513,3 Tonnen Feuerwerkskörper nach Österreich importiert,
wovon 769,5 Tonnen aus EU Staaten und 1.745,81 aus Drittländern stammen.
Unverständlich ist aber, dass in Österreich Feuerwerkskörper weder in der Ein-
noch
in der Ausfuhr der Genehmigungspflicht nach der Außenhandelsverordnung
unterliegen (siehe 1048/AB, XXI.GP).
Das heißt keinerlei
Kontrollen für diesen Bereich. Ein Umstand der überdacht und
geändert werden muss. Bestätigt wird dies
durch nachfolgenden Vorfall: Gefährlicher
Transport in Wien (Teletext
19.7.2001).
„In Wien fand am 19.7.2001 unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen ein
gefährlicher Transport statt. Nachdem in
einer Lagerhalle am Wiener Nordbahnhof
66 t unsachgemäß gelagerte Feuerwerkskörper
gefunden wurden, wird der
Sprengstoff heute von Spezialtrupps in die
Freudenau gebraucht. Von dort soll die
gefährliche Ladung nach China verschickt werden, von wo sie ursprünglich
stammt.
Die Feuerwerkskörper hatte der Mieter der Lagerhalle in China bestellt, aber
nie
abgeholt. Grund dürfte die fehlende
Kennzeichnung sein".
In der Beantwortung
(1041/AB; XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage (1008/J;
XXI.GP) durch den Bundesminister für Inneres wurde hinsichtlich der Kontrolle
von
Importen von Feuerwerkskörpern nach Österreich auf die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hingewiesen. Bei dessen
entsprechender Antwort (1048/AB; XXI.GP) auf die parlamentarische Anfrage
(1006/J; XXI.GP), bekundete dieser ebenfalls keine Zuständigkeit für die
Kontrolle für
die Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern.
Die unterzeichnenden
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wie erklären Sie den im Anfragetext
beschriebenen Vorfall? Waren Sie bzw. Ihr
Ressort von der Einfuhr informiert? Wenn nein - Warum nicht?
2. Welche
Maßnahmen wurden dabei bzw. danach durch Ihr Ressort ergriffen?
3. Bedeuten diese damaligen
Antworten Ihrer Ressortkollegen, dass es für die Ein-
und Ausfuhr von und nach Österreich von Pyrotechnischen Produkten
(Feuerwerkskörper) keinerlei Kontrolle - auch keine durch Zollbehörden
(Zollfahndung) oder andere Behörden Ihres Ressorts - gibt?
4. Wenn ja, halten Sie diesen
Zustand für befriedigend? Werden Sie sich für eine
entsprechende Änderung einsetzen? Wie könnten effektive Kontrollen für
„Feuerwerkskörper etc." aussehen und wer sollte diese durchführen?
5. Wenn nein, welche Behörde (z.B.
Zollfahndung) ist dann in Ihrem Ressort in
welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage dafür zuständig?
6. In welcher Form sind Importe von
Feuerwerkskörpern und Pyrotechnikmaterialien
(z.B. Chemikalien) aus EU-Mitglied Staaten und Drittstaaten dem BMF zu melden?
7. Wie viele Importeure aus
Drittstaaten führten 2000, 2001 und 2002 Importe nach
Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?
8. Wie viele Tonnen pyrotechnischer
Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) wurden in den
Jahren 2000, 2001 und 2002 nach Österreich insgesamt importiert (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
9. Wie viele davon kamen aus EU-Staaten
(Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?
10. Wie viele davon
kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?
11.
Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden 2000, 2001 und 2002 durch
Behörden des BMF kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?
12.
Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen
Behörden des BMF 2000, 2001 und
2002 bei der Einfuhr von pyrotechnischen
Artikeln aus Drittstaaten (ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre,
Produkte und Herkunftsländer)?
13.
Wie viele Importeure waren davon betroffen?
14.
Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen Produkte
(Feuerwerkskörper)?
15.
Welche Mengen wurden dabei 2000, 2001 und 2002 kontrolliert (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
16.
Welche Mengen mussten 2000, 2001 und 2002 beschlagnahmt bzw. vernichtet
werden (Aufschlüsselung auf Jahre, jeweilige Menge und Herkunft)? Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage wurden diese vorgenommen?
17.
Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den Importeuren nach
derartigen Kontrollen 2000, 2001 und 2002 nachträglich Auflagen
vorgeschrieben? Wenn ja, welche?
18.
In welcher Form wurden in diesen Jahren die Kontrollen durchgeführt (z.B.
Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung,
Probenziehungen)?
19.
Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw.
Feuerwerkskörpern
durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen,
um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der
Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
20. Wenn ja, wie viele
und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
21
.Wenn ja - Welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?
22. Welche
zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von
Pyrotechnikmaterialien
(z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)? Welche
zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für
die
Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
23.
Kontrollieren die Zollorgane (oder andere Behörden des BMF) dabei auch die
Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes?
24. Wenn nein -Warum
nicht? Nach welchen Bestimmungen wird kontrolliert?
25.
Wenn nein, in welcher Form wird mit anderen Ressorts - die unmittelbar oder
mittelbar mit der Vollziehung (Kontrolle) des Pyrotechnikgesetzes befasst sind
(z.
B. BMI) - zusammengearbeitet?
Wenn ja, mit
welchen und in welcher Weise?
26.
Welche Kontrollen oder sonstigen Vollzugsmaßnahmen (z.B.
Schwerpunktaktionen)
wurden in diesem Zusammenhang von den zuständigen
Behörden Ihres Ressorts mit den zuständigen Behörden des BMI und/oder
Bezirksverwaltungsbehörden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Behörden und Aktionen)?
27.
Wie viele Tonnen von Chemikalien, die für die Herstellung von Feuerwerkskörper
bestimmt sind, wurden in den Jahren 2000, 2001 und 20002 nach Österreich
insgesamt importiert (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
28.
Wie viele davon kamen aus den EU-Staaten, wie viele aus Drittstaaten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten) ?
29.
Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Unfälle und Sachschäden
mit Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen
Handlungsbedarf in Österreich?
30.
Wenn nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite Regelung notwendig?
Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?