12/J XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Nachttempolimits auf Bundesstraßen

Auf der Innkreisautobahn A8 in Oberösterreich wurde das Nacht-Tempolimit von 110
km/h aufgehoben, ebenso auf der Pyhrnautobahn A9. Hingegen blieb eine idente
Regelung auf der Tauernautobahn A10 aufrecht. Dies ist weder sachlich
nachvollziehbar noch aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit und des
Umweltschutzes nachvollziehbar, da mit steigendem Tempo neben der
Lärmbelastung auch Schadstoffausstoß und Unfallzahl und -schwere steigen,
besonders in den Stunden ohne Tageslicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wann und warum wurde das Tempolimit a) auf der Innkreisautobahn, b) auf der
Pyhrnautobahn aufgehoben?

2. Welche sachliche Begründung und welche konkreten, durch Messergebnisse
belegte Fortschritte beim Lärmschutz liegen der Aufhebung konkret im einzelnen
zugrunde?

3.   Warum wurde dasselbe Tempolimit auf der Tauernautobahn nicht aufgehoben?

4. Welche sachliche Begründung und welche konkreten, durch Messergebnisse
belegte Fortschritte beim Lärmschutz liegen der Nichtaufhebung konkret im
einzelnen zugrunde?

5.   Hat es bezüglich der Aufhebung auf oberösterreichischen
       Bundesstraßenabschnitten Interventionen des Landes Oberösterreich gegeben?

6.   Wie lautet der konkrete Wortlaut des entsprechenden Schreibens?

7. Haben Überlegungen zur Verkehrssicherheit bei der Anhebung der Nacht-
Tempolimits eine Rolle gespielt, und wenn ja, welche?

8.  Wie beurteilen Sie die in diesem Zusammenhang in Printmedien wiedergegebene
Einschätzung der Autobahngendarmerie, wonach die alte Regelung „immer ein
bißl ein Krampf" und „schwer zu vollziehen gewesen" sei, und welche
Vollziehbarkeitserschwernisse könnten Ihrer Ansicht nach bei dieser korrekt
verordneten und zum Teil mehr als ein Jahrzehnt gültigen Regelung gemeint
sein?