120/J XXII. GP
Eingelangt am: 24.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation
betreffend "Transport und Kontrolle von Pyrotechnikmaterialien (z. B.
Feuerwerkskörper)"
Besonders
zu Jahresende (Silvester) tauchen immer wieder Fragen zur Herstellung,
dem Handel und Risiko von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkkörper) auf. Viele
dieser Feuerwerkskörper gelangen auf unterschiedlichen Transportwegen nach
Europa bzw. Österreich.
Kontrollen
finden in Österreich - wenn überhabt - nur kurz vor Silvester statt.
Allerdings sind diese Kontrollen österreichweit zwischen
Bezirksverwaltungsbehörden und Sicherheitsbehörden etc. kaum koordiniert.
Überhaupt keine Kontrollen gibt es anscheinend bei Importen aus Drittländern
(z.B.
China, Taiwan), gleichgültig wie transportiert wird. Notwendig wären aber
regelmäßige (durchgehende) und präventiv wirkende Kontrollen (Import,
Hersteller
sowie Handel/ Lager), sowie eine harmonisierte europäische Regelung.
Unsachgemäßes
Hantieren, Abfeuern unter Alkohol, verantwortungslose Weitergabe
von Feuerwerkskörper an Kinder, fehlerhafte
Feuerwerksköper, Witterungseinflüsse,
selbstproduzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Rowdytum mit
Feuerwerkskörper
führen jährlich zu zahlreichen Unfällen mit
Personenschäden sowie Sachschäden.
Gerade „Schweizerkracher" können zu schwersten - oft irreparablen -
Verletzungen
führen. Sie sind absolut nicht harmlos.
Im Jahr 1999 wurden 2513,3 Tonnen Feuerwerkskörper nach
Österreich importiert,
wovon 769,5 Tonnen aus EU Staaten und 1.745,8 t aus Drittländern stammen.
Unverständlich ist aber, dass in Österreich Feuerwerkskörper anscheinend weder
in
der Ein- noch in
der Ausfuhr der Genehmigungspflicht nach der
Außenhandelsverordnung unterliegen (siehe 1048/AB, XXI.GP).
Das
heißt keinerlei Kontrollen für diesen Bereich. Ein Umstand der überdacht und
geändert werden muss. Bestätigt wird dies durch nachfolgenden Vorfall:
Gefährlicher
Transport in Wien (Teletext 19.7.2001).
„In Wien fand am 19.7.2001 unter strengsten
Sicherheitsvorkehrungen ein
gefährlicher Transport statt. Nachdem in einer Lagerhalle am Wiener
Nordbahnhof
66 t unsachgemäß gelagerte Feuerwerkskörper gefunden wurden, wird der
Sprengstoff heute von Spezialtrupps in die Freudenau gebraucht. Von dort soll
die
gefährliche Ladung nach China verschickt werden, von wo sie ursprünglich
stammt.
Die Feuerwerkskörper hatte der Mieter der Lagerhalle in China bestellt, aber
nie
abgeholt. Grund dürfte die fehlende Kennzeichnung sein".
In
der Beantwortung (1041/AB; XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage (1008/J;
XXI.GP) durch den Bundesminister für Inneres wurde hinsichtlich der Kontrolle
von
Importen von Feuerwerkskörpern nach Österreich auf die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hingewiesen. Bei dessen
entsprechender Antwort (1048/AB; XXI.GP)
auf die parlamentarische Anfrage
(1006/J; XXI.GP), bekundete dieser ebenfalls keine Zuständigkeit für die
Kontrolle für
die Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern.
Für
den Transport von pyrotechnischen Gegenständen sowie von Zündmitteln sind
die Vorschriften des „Europäischen Übereinkommens gefährlicher Güter auf der
Straße (ADR) und das Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) heranzuziehen.
Für
die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen ist auf der Straße das
Bundesministerium für Inneres; auf der Bahn das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie zuständig. Dies gilt auch für Luftfracht.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Technologie und Innovation nachstehende
Anfrage
1. Wie erklären Sie den im Anfragetext
beschriebenen Vorfall? War Ihr Ressort von
diesem Bahntransport informiert? Wenn nein - Warum nicht?
2. Welche Maßnahmen wurden dabei bzw. danach durch Ihr Ressort ergriffen?
3. Wird mit anderen Ressorts - die
unmittelbar oder mittelbar mit der Vollziehung
(Kontrolle) des Pyrotechnikgesetzes befasst sind oder dem BMF -
zusammengearbeitet?
Wenn ja, mit welchen und in welcher Weise?
Wurde
im gegenständlichen Vorfall mit dem BMF zusammen gearbeitet? Wenn ja
- in welcher Weise?
4. Bedeuten diese damaligen zitierten
Antworten Ihrer Ressortkollegen, dass es auf
der Bahn die Ein- und Ausfuhr (von und nach Österreich) von Pyrotechnischen
Produkten keinerlei Kontrolle - auch keine durch Behörden des
Verkehrsministeriums - gibt?
5. Wenn ja, halten Sie diesen Zustand für
befriedigend? Werden Sie sich für eine
entsprechende Änderung einsetzen? Wie könnten effektive Kontrollen für
„Feuerwerkskörper etc." beim Bahntransport aussehen und wer sollte diese
durchführen?
6. Wenn nein, welche Behörde ist dann in
Ihrem Ressort in welcher Form dafür
bereits jetzt zuständig?
7. In welcher Form werden Transporte von pyrotechnischen (Zündmitteln)
Materialien
mit Bahn- oder Luftfracht durch das BM für Verkehr, Technologie und
Innovation kontrolliert? Welche Gesetzesgrundlage gibt es dafür?
8. Wie viele Importeure aus Drittstaaten
führten 2000, 2001 und 2002 Importe von
pyrotechnischen Materialien (Zündmitteln) auf der Bahn oder per Luftfracht nach
Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?
9. Wie viele Tonnen pyrotechnischer
Artikel (Feuerwerkskörper) wurden in den
Jahren 2000, 2001 und 2002 nach Österreich mittels Bahn- oder Luftfracht
importiert (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
10. Wie viele dieser Importe aus
Drittstaaten wurden 2000, 2001 und 2002 durch
zuständige Behörden Ihres Bundesministeriums kontrolliert (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
11. Wie viele und konkret welche
Beanstandungen gab es durch die zuständigen
Behörden des BM für Verkehr, Technologie und Innovation für 2000, 2001 und
2002 bei der Einfuhr (Transport durch Bahn oder Luft) von pyrotechnischen
Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre
und Herkunftsländer)?
12. Wie viele Importeure waren davon betroffen?
13. Aus welchen Ländern stammten diese Feuerwerkskörpern?
14. Welche Mengen wurden dabei 2000, 2001
und 2002 kontrolliert (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
15. Wie viele Tonnen dieser Importe (Bahn
oder Luft) mussten 2000, 2001 und 2002
beschlagnahmt bzw. vernichtet werden (Aufschlüsselung auf Jahre,
Verkehrsträger und jeweiligen Mengen)?
16. Wurden durch die zuständigen Behörden den Importeuren nach derartigen
Kontrollen
2000, 2001 und 2002 nachträglich Auflagen vorgeschrieben? Wenn ja,
welche?
17. In welcher Form
wurden in diesen Jahren die Kontrollen durchgeführt (z.B.
Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung,
Probenziehungen)?
18. Wurden bei der Einfuhrkontrolle von
Feuerwerkskörpern die mittels Bahn oder
Luft befördert wurden, durch die zuständigen Behörden des BM für Verkehr,
Technologie und Innovation Proben gezogen, um die Zusammensetzung der
Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
19. Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
20. Welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?
21. Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht
der zahlreichen Unfälle und Sachschäden
mit Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen
Handlungsbedarf in Österreich?
22. Halten Sie die bestehenden
diesbezüglichen internationalen Abkommen und die
internationale Zusammenarbeit für
ausreichend?