120/J XXII. GP

Eingelangt am: 24.02.2003

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation

betreffend "Transport und Kontrolle von Pyrotechnikmaterialien (z. B.

Feuerwerkskörper)"

Besonders zu Jahresende (Silvester) tauchen immer wieder Fragen zur Herstellung,
dem Handel und Risiko von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkkörper) auf. Viele
dieser Feuerwerkskörper gelangen auf unterschiedlichen Transportwegen nach
Europa bzw. Österreich.

Kontrollen finden in Österreich - wenn überhabt - nur kurz vor Silvester statt.
Allerdings sind diese Kontrollen österreichweit zwischen
Bezirksverwaltungsbehörden und Sicherheitsbehörden etc. kaum koordiniert.
Überhaupt keine Kontrollen gibt es anscheinend bei Importen aus Drittländern (z.B.
China, Taiwan), gleichgültig wie transportiert wird. Notwendig wären aber
regelmäßige (durchgehende) und präventiv wirkende Kontrollen (Import, Hersteller
sowie Handel/ Lager), sowie eine harmonisierte europäische Regelung.

Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkohol, verantwortungslose Weitergabe
von Feuerwerkskörper an Kinder, fehlerhafte Feuerwerksköper, Witterungseinflüsse,
selbstproduzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Rowdytum mit Feuerwerkskörper
führen jährlich zu zahlreichen Unfällen mit Personenschäden sowie Sachschäden.
Gerade „Schweizerkracher" können zu schwersten - oft irreparablen - Verletzungen
führen. Sie sind absolut nicht harmlos.

Im Jahr 1999 wurden 2513,3 Tonnen Feuerwerkskörper nach Österreich importiert,
wovon 769,5 Tonnen aus EU Staaten und 1.745,8 t aus Drittländern stammen.
Unverständlich ist aber, dass in Österreich Feuerwerkskörper anscheinend weder in
der Ein- noch in der Ausfuhr der Genehmigungspflicht nach der
Außenhandelsverordnung unterliegen (siehe 1048/AB, XXI.GP).

Das heißt keinerlei Kontrollen für diesen Bereich. Ein Umstand der überdacht und
geändert werden muss. Bestätigt wird dies durch nachfolgenden Vorfall: Gefährlicher
Transport in Wien (Teletext 19.7.2001).

„In Wien fand am 19.7.2001 unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen ein
gefährlicher Transport statt. Nachdem in einer Lagerhalle am Wiener Nordbahnhof
66 t unsachgemäß gelagerte Feuerwerkskörper gefunden wurden, wird der
Sprengstoff heute von Spezialtrupps in die Freudenau gebraucht. Von dort soll die
gefährliche Ladung nach China verschickt werden, von wo sie ursprünglich stammt.
Die Feuerwerkskörper hatte der Mieter der Lagerhalle in China bestellt, aber nie
abgeholt. Grund dürfte die fehlende Kennzeichnung sein".


In der Beantwortung (1041/AB; XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage (1008/J;
XXI.GP) durch den Bundesminister für Inneres wurde hinsichtlich der Kontrolle von
Importen von Feuerwerkskörpern nach Österreich auf die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hingewiesen. Bei dessen
entsprechender Antwort (1048/AB; XXI.GP) auf die parlamentarische Anfrage
(1006/J; XXI.GP), bekundete dieser ebenfalls keine Zuständigkeit für die Kontrolle für
die Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern.

Für den Transport von pyrotechnischen Gegenständen sowie von Zündmitteln sind
die Vorschriften des „Europäischen Übereinkommens gefährlicher Güter auf der
Straße (ADR) und das Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) heranzuziehen.

Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen ist auf der Straße das
Bundesministerium für Inneres; auf der Bahn das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie zuständig. Dies gilt auch für Luftfracht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Technologie und Innovation nachstehende

Anfrage

1. Wie erklären Sie den im Anfragetext beschriebenen Vorfall? War Ihr Ressort von
diesem Bahntransport informiert? Wenn nein - Warum nicht?

2. Welche Maßnahmen wurden dabei bzw. danach durch Ihr Ressort ergriffen?

3. Wird mit anderen Ressorts - die unmittelbar oder mittelbar mit der Vollziehung
(Kontrolle) des Pyrotechnikgesetzes befasst sind oder dem BMF -
zusammengearbeitet?

Wenn ja, mit welchen und in welcher Weise?

Wurde im gegenständlichen Vorfall mit dem BMF zusammen gearbeitet? Wenn ja
- in welcher Weise?

4. Bedeuten diese damaligen zitierten Antworten Ihrer Ressortkollegen, dass es auf
der Bahn die Ein- und Ausfuhr (von und nach Österreich) von Pyrotechnischen
Produkten keinerlei Kontrolle - auch keine durch Behörden des
Verkehrsministeriums - gibt?

5. Wenn ja, halten Sie diesen Zustand für befriedigend? Werden Sie sich für eine
entsprechende Änderung einsetzen? Wie könnten effektive Kontrollen für
„Feuerwerkskörper etc." beim Bahntransport aussehen und wer sollte diese
durchführen?

6. Wenn nein, welche Behörde ist dann in Ihrem Ressort in welcher Form dafür
bereits jetzt zuständig?


7. In welcher Form werden Transporte von pyrotechnischen (Zündmitteln)

Materialien mit Bahn- oder Luftfracht durch das BM für Verkehr, Technologie und
Innovation kontrolliert? Welche Gesetzesgrundlage gibt es dafür?

8. Wie viele Importeure aus Drittstaaten führten 2000, 2001 und 2002 Importe von
pyrotechnischen Materialien (Zündmitteln) auf der Bahn oder per Luftfracht nach
Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

9. Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (Feuerwerkskörper) wurden in den
Jahren 2000, 2001 und 2002 nach Österreich mittels Bahn- oder Luftfracht
importiert (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?

10. Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden 2000, 2001 und 2002 durch
zuständige Behörden Ihres Bundesministeriums kontrolliert (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

11. Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen
Behörden des BM für Verkehr, Technologie und Innovation für 2000, 2001 und
2002 bei der Einfuhr (Transport durch Bahn oder Luft) von pyrotechnischen
Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre
und Herkunftsländer)?

12. Wie viele Importeure waren davon betroffen?

13. Aus welchen Ländern stammten diese Feuerwerkskörpern?

14. Welche Mengen wurden dabei 2000, 2001 und 2002 kontrolliert (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

15. Wie viele Tonnen dieser Importe (Bahn oder Luft) mussten 2000, 2001 und 2002
beschlagnahmt bzw. vernichtet werden (Aufschlüsselung auf Jahre,
Verkehrsträger und jeweiligen Mengen)?

16. Wurden durch die zuständigen Behörden den Importeuren nach derartigen

Kontrollen 2000, 2001 und 2002 nachträglich Auflagen vorgeschrieben? Wenn ja,
welche?

17. In welcher Form wurden in diesen Jahren die Kontrollen durchgeführt (z.B.
Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung,
Probenziehungen)?

18. Wurden bei der Einfuhrkontrolle von Feuerwerkskörpern die mittels Bahn oder
Luft befördert wurden, durch die zuständigen Behörden des BM für Verkehr,
Technologie und Innovation Proben gezogen, um die Zusammensetzung der
Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?

19. Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?


20. Welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?

21. Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Unfälle und Sachschäden
mit Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen
Handlungsbedarf in Österreich?

22. Halten Sie die bestehenden diesbezüglichen internationalen Abkommen und die
internationale Zusammenarbeit für ausreichend?