1208/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend die Praxis, ältere arbeitslose Menschen in die Berufsunfähigkeitspension
zu drängen.

Seit mehreren Jahren sind verstärkte Bemühungen zu beobachten, ältere, von
Arbeitslosigkeit betroffene Menschen in die Berufsunfähigkeitspension zu drängen.
Die Betroffenen erhalten während jener Zeit, in der das Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension geprüft wird, einen
Pensionsvorschuss, der niedriger ist als der ihnen zustehende Betrag aus der
Arbeitslosenversicherung. Ein nicht unerheblicher Anteil der Prüfungsverfahren
seitens der Pensionsversicherungsanstalten und der Sozialgerichte enden mit einer
Ablehnung des Antrags. Dennoch erfolgt keine Nachzahlung des aus dieser
Tatsache resultierenden Einkommensverlusts.

Es liegt der Verdacht nahe, dass auf diese Weise die Aufwendungen für Leistungen
nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ungerechtfertigt und gesetzeswidrig zum
Nachteil der betroffenen Menschen reduziert werden.

Diese Beobachtungen sind keine Einzelfälle, sind seit Jahren festzustellen und fallen
in den Verantwortungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, der
bisher keine Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen gesetzt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 älteren
Arbeitslosen nahegelegt, einen Antrag auf Zuerkennung einer
Berufsunfähigkeitspension zu stellen (Wir ersuchen um detailliierte Auflistung
nach Jahren und Bundesländern)?

2.           Welche Rechtsfolgen haben arbeitslos gemeldete Menschen zu befürchten,
die trotz Aufforderung durch das AMS bzw. die zuständigen BetreuerInnen
keinen Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension stellen?

3. Wie viele arbeitslos gemeldete Menschen haben in den Jahren 2000, 2001,
2002 und 2003 einen Antrag auf Zuerkennung einer
Berufsunfähigkeitspension gestellt und in der Folge kein Arbeitslosengeld


oder keine Notstandshilfe (mehr), sondern einen Pensionsvorschuss erhalten
(Wir ersuchen um detailliierte Auflistung nach Jahren und Bundesländern)?

4. Wie viele Menschen erhielten in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003
einen Pensionsvorschuss(Wir ersuchen um detailliierte Auflistung nach
Jahren und Bundesländern)?

5. Bei wie vielen der nach den Fragen 1., 3. und 4. betroffenen Personen

erfolgte in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 trotz Antrags auf Grund der
Ergebnisse des Verfahrens zur Prüfung der Voraussetzungen einer
Berufsunfähigkeitspension oder eines Urteils eines Arbeits- und Sozialgerichts
keine Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension (Wir ersuchen um
detailliierte Auflistung nach Jahren und Bundesländern)?

6. Wie hoch ist jener Betrag, der auf Grund der Nichtnachzahlung der Differenz
zwischen Pensionsvorschuss und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nach
der endgültigen Ablehnung der entsprechenden Anträge durch
Pensionsversicherungsanstalt oder Sozialgerichte in den Jahren 2000, 2001,
2002 und 2003 eingespart wurde und wird (Wir ersuchen um detailliierte
Auflistung nach Jahren und Bundesländern)?

7. Was wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unternehmen, um
die geschilderte Praxis zu Lasten der betroffenen Erwerbsarbeitslosen zu
beenden?

8. Welche Schritte wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit setzen,
um jenen Menschen, die aus den eingangs geschilderten Verfahrensweisen
Einkommensnachteile erlitten haben, zu entschädigen und eine derartige
Einschränkung der Leistungen in Zukunft zu unterbinden?