13/J XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend
GATS-Verhandlungen - öffentliche Information - Inhalt der
Forderungslisten
In
Beantwortung der Anfrage 3831/J XXI. GP
formulierte der Bundesminister für
Wirtschaft
und Arbeit, dass "das gemeinsame EU-Angebot ... nach Vorliegen im
Rahmen
des EU-Informationsverfahrens dem österreichischen Parlament zugeleitet
werden" wird. Und weiters: "Das österreichische
Parlament kann dazu jederzeit
Stellung nehmen".
Nun gehört es
aber zum Wesen einer Stellungnahme, dass die Stellung nehmende
Person oder Personengruppe über den Inhalt dessen, wozu sie Stellung
nehmen
möchte oder soll, informiert sein muss. In der Zeitschrift der
Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst von Dezember 2002 wird auf Seite 34 der für die
GATS-
Verhandlungen zuständige Sektionschef des Wirtschaftsministeriums mit den
Worten "Auskunft
bekommt allein das Parlament" zitiert.
Tatsache ist
jedoch, dass das österreichische Parlament jene Unterlagen, die am 30.
Juni 2002 im Zuge des vereinbarten Verhandlungsprozesses übermittelt
wurden, nie
zu Gesicht bekam. In der Anfragebeantwortung 3812/AB XXI.GP stellte der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit fest, dass "absehbar sei,
dass sie (die
Länderforderungslisten; Anm.) sehr umfangreich ausfallen werden" und
räumte
damit ein, dass er Kenntnis
von den Forderungslisten der anderen EU-
Mitgliedsstaaten hat, diese somit Gegenstand des Verwaltungsvollzugs sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Forderung wurden seitens der Republik Österreich im
EU-
Informationsverfahren erhoben (wir ersuchen um die vollständige
Übermittlung
jener Unterlagen, die in diesem Zusammenhang der EU-Kommission
weitergeleitet
wurden)?
2. Welche Forderungen anderer Staaten wurden im
EU-Informationsverfahren
erhoben (wir ersuchen um die vollständige Übermittlung jener
Unterlagen, die in
diesem Zusammenhang von der EU-Kommission an Österreich weitergeleitet
wurden)?
3. Haben Sie Kenntnis, ob die EU den zur Weiterleitung der
Länderforderungen
vereinbarten Termin 30. Juni 2002 eingehalten hat?
4. Wie lautet die Forderungsliste der EU (wir ersuchen um
die vollständige
Übermittlung des entsprechenden Dokuments)?
5. Welche Forderungen wurden seitens anderer Länder im
Rahmen bei der 4.
WTO-Ministerkonferenz in Doha/Katar vereinbarten Prozesses des Austauschs
ersuchen um detaillierte und vollständige Auflistung der
Forderungen)?
6. Welche Angebote bringt Österreich im Zuge der
Übermittlung der ersten
Angebote am 31. März 2003 in das gemeinsame Angebot der EU ein (wir
ersuchen um detaillierte und vollständige Auflistung der
österreichischen
Position und Angebote)?
7. Wann werden Sie dem österreichischen Parlament jene
abschließende Liste der
Forderungen und Angebote vorlegen, die am 31. März 2003 als Bestandteil
einer
EU-Liste übermittelt werden wird?