13/J XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend GATS-Verhandlungen - öffentliche Information - Inhalt der
Forderungslisten

In Beantwortung der Anfrage 3831/J XXI. GP formulierte der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, dass "das gemeinsame EU-Angebot ... nach Vorliegen im
Rahmen des EU-Informationsverfahrens dem österreichischen Parlament zugeleitet
werden" wird. Und weiters: "Das österreichische Parlament kann dazu jederzeit
Stellung nehmen".

Nun gehört es aber zum Wesen einer Stellungnahme, dass die Stellung nehmende
Person oder Personengruppe über den Inhalt dessen, wozu sie Stellung nehmen
möchte oder soll, informiert sein muss. In der Zeitschrift der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst von Dezember 2002 wird auf Seite 34 der für die GATS-
Verhandlungen zuständige Sektionschef des Wirtschaftsministeriums mit den
Worten "Auskunft bekommt allein das Parlament" zitiert.

Tatsache ist jedoch, dass das österreichische Parlament jene Unterlagen, die am 30.
Juni 2002 im Zuge des vereinbarten Verhandlungsprozesses übermittelt wurden, nie
zu Gesicht bekam. In der Anfragebeantwortung 3812/AB
XXI.GP stellte der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit fest, dass "absehbar sei, dass sie (die
Länderforderungslisten; Anm.) sehr umfangreich ausfallen werden" und räumte
damit ein, dass er Kenntnis von den Forderungslisten der anderen EU-
Mitgliedsstaaten hat, diese somit Gegenstand des Verwaltungsvollzugs sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Forderung wurden seitens der Republik Österreich im EU-
  Informationsverfahren erhoben (wir ersuchen um die vollständige Übermittlung
  jener Unterlagen, die in diesem Zusammenhang der EU-Kommission
 
weitergeleitet wurden)?


2. Welche Forderungen anderer Staaten wurden im EU-Informationsverfahren
 erhoben (wir ersuchen um die vollständige Übermittlung jener Unterlagen, die in
 diesem Zusammenhang von der EU-Kommission an Österreich weitergeleitet
 
wurden)?

3.  Haben Sie Kenntnis, ob die EU den zur Weiterleitung der Länderforderungen
 vereinbarten Termin 30. Juni 2002 eingehalten hat?

4.  Wie lautet die Forderungsliste der EU (wir ersuchen um die vollständige
  Übermittlung des entsprechenden Dokuments)?

5.  Welche Forderungen wurden seitens anderer Länder im Rahmen bei der 4.
 WTO-Ministerkonferenz in Doha/Katar vereinbarten Prozesses des Austauschs
 ersuchen um detaillierte und vollständige Auflistung der Forderungen)?

6. Welche Angebote bringt Österreich im Zuge der Übermittlung der ersten
Angebote am 31. März 2003 in das gemeinsame Angebot der EU ein (wir
ersuchen um detaillierte und vollständige Auflistung der österreichischen
Position und Angebote)?

7.  Wann werden Sie dem österreichischen Parlament jene abschließende Liste der
Forderungen und Angebote vorlegen, die am 31. März 2003 als Bestandteil einer
EU-Liste übermittelt werden wird?