1317/J XXII. GP

Eingelangt am 14.01.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „grünem Licht" für das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz durch die EU-
Kommission und fehlende österreichweite Koexistenz-Regelungen

Am 22. Dezember 2003 hat die EU-Kommission das geplante Kärntner Gentechnik-
Vorsorgegesetz grundsätzlich gebilligt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Anbau von
Gentech-Pflanzen in Schutzgebieten verboten werden soll, darüber hinaus wird er
anzeigepflichtig, jede Nicht-Genehmigung des Anbaus von GVO-Pflanzen muss begründet
werden. „An Stelle der Statuierung eines - gemeinschaftlich problematischen - generellen
Verbots sollen mit Art. l des vorliegenden Gesetzesentwurfs Maßnahmen der Vorsorge
geregelt werden, um beim Ausbringen von GVO die Verunreinigung der nähren Umgebung
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu vermeiden. Damit soll sichergestellt
werden, dass landwirtschaftliche Kulturflächen, auf denen GVO nicht ausgebraucht werden,
weiterhin nach den Grundsätzen der biologischen Landwirtschaft, aber auch auf
konventionelle Weise bewirtschaftet werden können", heißt es dazu in den Erläuterungen zum
Kärntner-Gentechnik-Vorsorgegesetz.

Geplant ist, dass die Behörde einschreitet, wenn gentechnische Verschmutzung von Natur
oder Landwirtschaft zu befürchten ist. Das Bundesland Kärnten hat mit seiner Vorgangsweise
aufgezeigt, dass Österreich sehr wohl Möglichkeiten hat, den Anbau von Genpflanzen
gesetzlich zu regeln, ohne EU-Recht zu widersprechen. Die österreichische Bundesregierung
ist nun dringend gefordert, umgehend bundesweit entsprechende Maßnahmen zu setzen, um
Österreich nach dem Fall des EU-Moratoriums vor gentechnisch manipulierten Pflanzen zu
schützen. Denn bislang ist Österreich nicht auf das drohende Problem der Gentechnik-
Kontamination vorbereitet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der - erfreulichen - Vorgangsweise der EU-
Kommission mit dem Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz?

2.   Ihr Parteikollege Landesrat Wurmitzer sprach von einem „großen Erfolg", da die
Kommission keinen Einspruch gegen das Kärntner Gesetz deponiert hat. Halten Sie


dieses Gesetz für vorbildhaft für die anderen Bundesländer, die ebenfalls GVO-frei
bleiben wollen?

3.   Falls nein, warum nicht?

4.   Gab und gibt es von Seiten Ihres Ressorts Unterstützung für die Bemühungen

Kärntens, aber auch der ändern Bundesländer wie etwa Oberösterreich oder Salzburg,
die gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor GVO ergreifen wollen bzw. bereits
ergriffen haben?

5.   Werden Sie die Bundesländer dahingehend künftig unterstützen?

6.   Falls ja, in welcher Form?

7.   Falls nein, warum nicht?

8.  Planen Sie - gemäß dem Kärntner Vorstoß - entsprechende Maßnahmen bundesweit
zu setzen, um Biobauern und jene Bauern, die konventionell produzieren wollen, vor
einer GVO-Kontamination zu schützen?

9.   Falls ja, welche?

10. Werden Sie künftig nationale Handlungsspielräume in der Anti-Gentech-
Gesetzgebung nützen?

11. Falls ja, in welcher Form?

12. Falls nein, warum nicht?

13. Wie wollen Sie die heimischen KonsumentInnen, die die Gentechnik mehrheitlich
ablehnen, vor GVO schützen?

14. Welche Maßnahmen setzen Sie auf EU-Ebene, um das Moratorium aufrecht zu
erhalten?

15. Werden Sie im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes Maßnahmen
ergreifen, um effiziente Anti-Kontaminationsmaßnahmen zu setzen?

16. Falls ja, in welcher Form?

17. Falls nein, warum nicht?