1328/J XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lichtenberger, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend zweckentfremdete Verwendung von Schieneninfrastrukturgeldern für
Straßenbau in Kärnten

Die Freunderlwirtschaft im Umfeld des Verkehrsministeriums und insbesondere im
Schienensektor hat seit Beginn der Zuständigkeit der FPÖ ungekannte Dimensionen
angenommen. Kritischen Beobachterinnen könnte sich eine Charakterisierung als
partei- und regionalpolitischer Selbstbedienungsladen aufdrängen. Wie die
Vorgänge bei der Vorbereitung und Beschlussfassung der ÖBB-Reform im
Dezember 2003 nochmals verdeutlicht haben, steckt hinter der Zusammenführung
der Verantwortung für die Schieneninfrastrukturmittel in Milliardenhöhe in der Hand
ehemaliger FPÖ-Politiker Methode.

Jüngster Höhepunkt ist die ungenierte Umlenkung von Schieneninfrastrukturmitteln
in Millionenhöhe in den Kärntner Landesstraßenbau. Mittel der HL-AG in der
Größenordnung von 3,5 Millionen
Euro, die für die Koralmbahn vorgesehen sind
bzw. waren, sollen - nach Angaben von FPÖ-Landeshauptmann Haider und FPÖ-
Landesrat Dörfler in einer Aussendung des Landes Kärnten vom 23.12.2003 - für die
Errichtung der Draubrücke Lippitzbach, der künftig größten Straßenbrücke Kärntens,
Verwendung finden. Bei der HL-AG ist der ehemalige Klubdirektor der FPÖ im
Parlament in federführender Position tätig. Weiters soll auch die SCHIG zur
Vorfinanzierung weiterer Baukostenanteile in Millionenhöhe herangezogen werden.
Bei der SCHIG ist der ehemalige FPÖ-Bundesgeschäftsführer in federführender
Position tätig. Nicht einmal ein Drittel der Baukosten sollen dem Kärntner
Landesstraßenbudget zur Last fallen, obwohl dieses aufgrund parteipolitischer
Großzügigkeiten bei der Verländerung der Bundesstraßen B ohnedies fürstlich
dotiert ist.

Für Bahnkunden könnten mit den erwähnten Mitteln spürbare Verbesserungen
erreicht werden, würden diese effizient im Schienensektor verwendet statt
wahlkampfbedingt in die Kärntner Straßenbau-Szene umgeleitet. Angesichts der
großen Bedeutung, die derzeitige und ehemalige FPÖ-Politiker wie BM Gorbach und
BM Grasser in der ÖBB-Reformdebatte der angeblichen Geldverschwendung und
dem Einsparungsbedarf im ÖBB-System zugemessen hatten, erstaunt die
Vorgangsweise umso mehr. Sie ist das genaue Gegenteil der von FPÖ und auch
ÖVP in Sonntagsreden geforderten Querfinanzierung von der Straße zur Schiene,
die bei tatsächlichem Umsetzungswillen auch nach geltender EU-Rechtslage längst
umsetzbar wäre. Die beschriebenen Vorgänge in Kärnten unter Beteiligung aktiver  
und früherer FPÖ-Politiker machen Forderungen von BM Gorbach und seinen
Regierungskollegen nach Absichern der Querfinanzierung in der künftigen EU-
Wegekostenrichtlinie äußerst unglaubwürdig.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist das Land Kärnten, das bekanntlich bei der Veränderung der

Bundesstraßen und nochmals nach dem Verfassungsgerichtshofs-Diktum
zum Zweckzuschussgesetz über FPÖ-lnitiative vom Bund auf Kosten der
Steuerzahler mit Zusatz-Straßenbaumitteln bedient wurde, Ihrer Ansicht nach
unzureichend mit Straßenbaumitteln ausgestattet?

2. Wie beurteilen Sie die Verwendung von Schieneninfrastrukturmitteln in
Millionenhöhe für das Straßenbauprojekt „Draubrücke Lippitzbach" in
Kärnten?

3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Verwendung von für den Bau
einer Eisenbahn-Hochleistungsstrecke gewidmeten Mitteln für Straßenbau,
der in keinem schlüssigen Zusammenhang mit diesem HL-Projekt steht?

4.  Ist der Schluß zutreffend, dass die umgeleitete Summe von 3,5 Mio Euro oder
fast 50 Mio Schilling im Schienenbereich entbehrlich ist?

5.  Ist der Schluß zutreffend, dass für Schieneninfrastruktur in Österreich bzw. bei
der HL-AG zuviel Geld vorhanden ist?

6.  Wenn nein: Welches Schieneninfrastrukturprojekt bzw. welche -projektteile
werden infolge der Verwendung dieser Gelder für andere Zwecke nun später,
reduziert oder gar nicht realisiert?

7. Warum werden die erwähnten Mittel nicht für die Verbesserung des
Lärmschutzes für Koralmbahn-AnrainerInnen zB im Raum St. Kanzian am
Klopeinersee verwendet, statt für Straßenbau?

8. Zu welchen Konditionen und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die
Vorfinanzierung von Straßenbaukosten einer Kärntner Landesstraße durch
die SCHIG?

9.  Wird beim Bau der Koralmbahn im Raum Südkärnten/Bleiburg auf

umweltfreundliche Baustellenlogistik inklusive weitestmöglicher Nutzung der
Schienenbestandsstrecke für Materialan- und -abtransporte etc. gesetzt
werden, wenn nein, warum nicht?

10. Was haben Sie bzw. Ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien der HL-AG und
der SCHIG gegen die beschriebene Zweckentfremdung von
Schieneninfrastrukturmitteln für Straßenbau im Rahmen des Kärntner
Landtagswahlkampfes unternommen?

11. Was werden Sie bzw. Ihre Vertreter noch dagegen unternehmen?

12. Werden Sie sich für die breite Verankerung dieses „Modells" durch

Aufnahme einer Querfinanzierungsbestimmung von der Schiene zur Straße
im Rahmen der künftigen Wegekostenrichtlinie der EU einsetzen, und wenn
nein, warum nicht?

13. Erwarten Sie durch die beschriebenen Vorgänge und Mittelflüsse eine
Stärkung der österreichischen Verhandlungsposition bei der
Wegekostenrichtlinie, insbesondere im Lichte der Tatsache, dass das
erwähnte Straßenbauprojekt nach Aussage Ihrer Kärntner Parteifreunde dem
Anschluß Sloweniens an die Südautobahn dienen soll und es sich somit um
eine mit Schienengeldern mitfinanzierte
Straßentransitstrecke handelt?