133/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
EU-Kritik an der mangelnden Umsetzung von Tiertransportbestimmungen
in Österreich
Der
Rohbericht des EU-Kontrollteams Sanco über Österreich betreffend Einhaltung
der EU-Tierschutz-Bestimmungen während des Transports und der Schlachtung
ergibt u.a. folgende Beanstandungen:
- Der für den Transport zuständige Minister für
Verkehr, Innovation und
Technologie hat nicht die nötige Expertise und konsultiert auch nicht andere
diesbezügliche Ministerien wie z.B. das BMSG. Keines der beiden
zuständigen Ministerien war sich dessen bewusst, dass die
Kommissionsentscheidung 2001/298 EG über die Transportfähigkeit von
Tieren bisher nicht umgesetzt wurde. Tiere mit gebrochenen Gliedmassen
oder sonstigen Verletzungen werden transportiert (so waren z.B. beim
Transport von Puten 15% der Tiere verletzt).
- Es ergingen keine Informationen an andere
zuständige Ministerien über die
Verstöße hinsichtlich der Ausstattung der Transportfahrzeuge. Die
Transportmittelverordnung entspricht nicht den Erfordernissen der EU-
Gesetzgebung.
- Es gibt keine Sammlung der Aufzeichnungen und
Informationen hinsichtlich
der durchgeführten Kontrollen; Meldungen über Verletzungen der Richtlinien
bleiben weitgehend folgenlos.
- Die Rechtssituation zum Schutz der Tiere während
des Transports, die im
Bericht 1099/2000 kritisiert wurde, bleibt unverändert unbefriedigend.
- Es gibt keine rechtliche Basis für eine
Kontrolle der Routenpläne bzw. sind
die Routenpläne bei Importen zum Schlachthof oft unzureichend.
- Die Anzahl der Kontrollen bei Tiertransporten
ist weder festgelegt noch
ausreichend, viele Kontrollen gehen auf Initiativen von
Tierschutzorganisationen zurück. Es gibt keine formale Kommunikation
zwischen den zuständigen Behörden.
Hauptkritikpunkt
ist, dass der zuständige BM für Verkehr, Innovation und
Technologie keine ausreichende gesetzliche Basis geschaffen hat, die EU-
Gesetzgebung hinsichtlich Schutz der Tiere beim Transport umzusetzen (Artikel 8
und Art. 18 der EU-Richtlinie 91/628/EG).
Das
Sanco-Team empfiehlt eine Verbesserung der Kontrollsysteme zum Schutz der
Tiere beim Transport und zum Zeitpunkt der Schlachtung, insbesondere die
Umsetzung des EU-Rechts und eine effektive Koordination der Umsetzung von EU-
Recht. Die zuständigen Behörden sollen sicherstellen, dass die RL 91/628
gänzlich
umgesetzt wird,
ein Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten stattfindet, die
Berichte gesammelt und jährlich an die Kommission übermittelt werden, verletzte
Tiere nicht mehr transportiert, kranke oder verletzte Tiere sofort oder
spätestens
innerhalb von zwei Stunden getötet werden und eine entsprechende Ausstattung
zur
Betäubung sichergestellt wird.
Der Bericht
empfiehlt die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen
Österreich aufgrund der mangelnden Umsetzung der EU-Richtlinie 91/628 sowie
Maßnahmen wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie 93/119.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was werden
Sie unternehmen, damit die EU-Richtlinie 91/628 idF der Richtline
95/29/EG gänzlich umgesetzt wird?
2. Wer ist in
Österreich die nach Artikel 18 (3) der Richtlinie 91/628 zuständige und
zum Informationsaustausch mit dem Ursprungsland verpflichtete Behörde?
3. Ist der
Inhalt des Artikel 18 der Richtlinie 91/628 in österreichisches Recht
umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
4. Welche
Teile der Richtlinie 91/628 sind nach Ihrer Auffassung zur Gänze in
nationales österreichisches Recht umgesetzt und welche nicht?
5. Inwiefern stellen Sie sicher, dass
a) den Empfehlungen der Kommission entsprechend ein
ordnungsgemäßer
Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden sichergestellt
wird?
b) die Berichtspflicht verbessert wird (Sammeln und
Harmonisieren der
vorgelegten Daten über die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der
Tiertransportbestimmungen)?
c) verletzte oder transportunfähige Tiere nicht mehr transportiert werden?
d) die
Verfahren zur Kontrolle der Transport-Pläne, insbesondere auch
hinsichtlich der Plausibilität der Transportrouten, verbessert werden?
e) die
Kontrollsysteme zum Schutz der Tiere beim Transport und zum Zeitpunkt
der Schlachtung verbessert und harmonisiert werden?
f)
es eine ausreichende Kontrolle der Ausstattung und Wartung der Fahrzeuge
gibt (Tränkeeinrichtungen, Einstreu, Belüftung etc.)?
g) die zugelassenen Transportunternehmen registriert werden?
6. Ist
Ihnen das von Seiten der Tiertransportinspektoren der Länder Tirol, Salzburg
und Kärnten bereits im Jahre 2000 publizierte und den Behörden zugänglich
gemachte Papier „Änderungsvorschläge zum Tiertransportrecht" bekannt, wenn
nicht, warum wurde dies von den Behörden nicht weitergeleitet, und wie stehen
Sie dazu?
7.
Was werden Sie unternehmen, um in Zusammenarbeit mit den anderen EU-
Mitgliedstaaten ordnungsgemäße Kontrollen durchzuführen und den Vollzug zu
verbessern?
8.
Sind Ihnen das Interreg-Projekt „Koordination von cross-border und
transnationalen Tiertransport-Kontrollen" zwischen Deutschland (Bayern),
Österreich (Tirol, Salzburg, Kärnten) und Italien (Friuli, Giulia, Venezia)
sowie das
angeschlossene PHARE-Projekt mit der Republik Slovenija aus dem Jahre 2001
bekannt und wie stehen Sie dazu?
9. Was werden Sie unternehmen, damit die österreichische
Transportmittelverordnung
den Erfordernissen der EU-Gesetzgebung, speziell
der Verordnung 411/98/EG, entspricht?