1331/J XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Vizekanzler
betreffend Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes
Die Diskussion über die Zuverdienstgrenze beim
Kinderbetreuungsgeld allgemein, die Frage
der Rückzahlung bei überschreiten dieser Grenze und damit verbundene
Auswirkungen für
die Betroffenen, zeigen das Chaos dieser Bundsregierung deutlich auf.
In der APA vom
20.Jänner 2004 wird unter anderem ausgeführt:
Wien (APA) - Die freiheitliche
Familiensprecherin Barbara Rosenkranz tritt in der Debatte
um die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld für einen gänzlichen Entfall ein. Dies
sei Linie
der FPÖ, sagte sie am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Kindergeld: Weiter Koalitionsstreit wegen
Zuverdienstgrenze
Utl.: Haubner will abwarten - ÖVP für Einhaltung des Gesetzes =
Wien (APA) - Das Kindergeld bleibt Streitthema in der
Koalition. Während die ÖVP am
Dienstag vor dem Ministerrat auf einer Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem
Kindergeld
beharrte, wollen die Freiheitlichen weiter abwarten. Die geschäftsführende
FP-Obfrau
Ursula Haubner meinte, man wolle die Evaluierung bis Ende des Jahres abwarten,
ehe man
endgültige Entscheidungen treffe. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat und
Finanzstaatssekretär Alfred Finz (beide V) unterstrichen hingegen, dass die
gesetzliche
Regelung
befolgt werden müsse.
Folge dieser Politik
ist eine totale Verunsicherung in der Bevölkerung.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Vizekanzler nachstehende
ANFRAGE:
1. Beabsichtigt die Bundesregierung
die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld
abzuschaffen?
a) Wenn ja,
ab wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Wird bei Überschreitung der
Zuverdienstgrenze generell keine Rückforderung
erhoben?
a) Wenn ja, was bedeutet dies für
Betroffene, die nur deshalb kein
Kinderbetreuungsgeld
beantragt hatten, weil Sie knapp über der
Zuverdienstgrenze
gelegen sind. Können diese Personen dann rückwirkend für
den
gesamten Zeitraum das Kinderbetreuungsgeld beantragen?
3. Seitens der ÖVP wird betont, dass
gesetzliche Bestimmungen einzuhalten wären. Wie
ist
diese bei den Ambulanzgebühren, wo per Gesetz die Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen, also die Vorschreibung und Einhebung der
Gebühren für das 2.
Quartal,
3. Quartal und 4. Quartal 2002 und für das l. Quartal 2003 untersagt wird,
statt
die Ambulanzgebühren rückwirkend gesetzlich abzuschaffen?
4. Wenn
die Bundesregierung bei den Ambulanzgebühren, per Gesetz die Einhaltung
eines Gesetzes untersagt, dann kann sie das ja auch beim Kinderbetreuungsgeld
machen. Plant die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage mit welcher die
Vollziehung
der Rückforderungen an Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen verboten wird?
5. Wenn
es doch zu Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes kommt, was bedeutet
dies für den Krankenversicherungsschutz der Betroffenen?
6. Muss eine betroffene Person, die
Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss, dadurch
den
Krankenversicherungsschutz, der durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld
gegeben
war, rückwirkend verliert - in Monaten, in denen sie nun nachträglich ohne
Krankenversicherungsschutz
war, einen Krankenhausaufenthalt in dieser Zeit
beispielsweise selbst zahlen?
7. Wann
wird eine Regierungsvorlage zur Klärung dieses Desasters im Ministerrat
verabschiedet
?