134/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend EU-Kritik an der mangelnden Umsetzung von EU-Richtlinien zum Schutz
der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung sowie beim Transport

Der Rohbericht des EU-Kontrollteams Sanco über Österreich betreffend Einhaltung
der EU-Tierschutz-Bestimmungen während des Transports und der Schlachtung
ergibt u.a. folgende Beanstandungen:

-          Der für den Transport zuständige Minister für Verkehr, Innovation und
Technologie hat nicht die nötige Expertise und konsultiert auch nicht andere
diesbezügliche Ministerien wie z.B. das BMSG. Keines der beiden
zuständigen Ministerien war sich dessen bewusst, dass die
Kommissionsentscheidung 2001/298 EG über die Transportfähigkeit von
Tieren bisher nicht umgesetzt wurde. Tiere mit gebrochenen Gliedmassen
oder sonstigen Verletzungen werden transportiert (so waren z.B. beim
Transport von Puten 15% der Tiere verletzt).

-          Es gibt keine Sammlung der Aufzeichnungen und Informationen hinsichtlich
der durchgeführten Kontrollen; Meldungen über Verletzungen der Richtlinien
bleiben weitgehend folgenlos.

-          Die Kontrollen bei der Schlachtung, die Ausstattung der Betäubungsgeräte
sowie die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene sind unzureichend.

-          Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung ist unkoordiniert, da
jedes Bundesland für sich zuständig ist.

-          Auf den Schlachthöfen ist das Berichtssystem unzureichend. Schlachthof-
Kontrollen in NÖ ergaben, dass die Zeit zwischen Betäubung und Entblutung
zu lang war, dass unzureichend betäubt wurde und die elektrische Betäubung
nicht den EU-Richtlinien entsprach.

Hauptkritikpunkt ist, dass der zuständige BM für Verkehr, Innovation und
Technologie keine ausreichende gesetzliche Basis geschaffen hat, die EU-
Gesetzgebung hinsichtlich Schutz der Tiere beim Transport umzusetzen (Artikel 8
und Art. 18 der EU-Richtlinie 91/628/EG).

Das Sanco-Team empfiehlt eine Verbesserung der Kontrollsysteme zum Schutz der
Tiere beim Transport und zum Zeitpunkt der Schlachtung, insbesondere die
Umsetzung des EU-Rechts und eine effektive Koordination der Umsetzung von EU-
Recht. Die zuständigen Behörden sollen sicherstellen, dass die RL 91/628 gänzlich
umgesetzt wird, ein Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten stattfindet, die
Berichte gesammelt und jährlich an die Kommission übermittelt werden, verletzte
Tiere nicht mehr transportiert, kranke oder verletzte Tiere sofort oder spätestens


innerhalb von zwei Stunden getötet werden und eine entsprechende Ausstattung zur
Betäubung sichergestellt wird.

Der Bericht empfiehlt die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen
Österreich aufgrund der mangelnden Umsetzung der EU-Richtlinie 91/628.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Inwiefern stellen Sie sicher, dass

a)      den Empfehlungen der Kommission entsprechend ein ordnungsgemäßer
Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden sichergestellt
wird?

b)      verletzte oder transportunfähige Tiere nicht mehr transportiert werden?

c)      verletzte Tiere sofort behandelt, notgeschlachtet oder getötet werden?

d)      eine den EU-Bestimmungen entsprechende Ausstattung zur Betäubung in
allen Schlachtbetrieben sichergestellt wird?

e)      die Kontrollsysteme zum Zeitpunkt der Schlachtung verbessert und
harmonisiert werden?

2. Was werden Sie unternehmen, damit das Berichtssystem auf den
österreichischen Schlachthöfen koordiniert und verbessert wird?

3.  Was werden Sie unternehmen, damit das gesamte Veterinärwesen, also auch
die Aufsicht und Kontrolle des Schutzes der Tiere beim Transport, zum
öffentlichen Gesundheitswesen, und zwar sowohl auf Bundes- als auch auf
Landesebene, ressortiert? Wenn Sie nichts unternehmen, warum nicht? Und wie
lässt sich dies dann mit der (z.B. in Umsetzung des Arzneimittelkontrollgesetzes
den Landwirten gemäß § 4 und Kapitel 5 der Tiergesundheitsdienst-Verordnung
vermittelten) Aussage, Veterinärmedizin sei Bestandteil des öffentlichen
Gesundheitswesens, vereinbaren, wenn im für Tiertransporte zuständigen
Ministerium kein einziger veterinärfach- kundiger Beamte existiert?