1343/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Auftritte der Militärmusik des
Militärkommandos NÖ für „private -
•parteipolitische Zwecke"
Am 22. Dezember 2003 war der Niederösterreich-Ausgabe der
Tageszeitung KURIER auf der
Seite 8 zu entnehmen, dass die Militärmusik des Militärkommandos NÖ anlässlich des 50.
Geburtstages des St. Pöltner ÖVP-Stadtrates Dr. Hans Jörg Schelling vor dem
WIFI St. Polten
aufspielte.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie oft
rückte im Jahr 2003 die Militärmusik des Militärkommandos NÖ aus, um
Geburtstagsständchen für Lokalpolitiker zu bringen?
2. Darf die
NÖ. Militärmusik überhaupt zu Veranstaltungen
ausrücken, die
parteipolitischen Charakter haben?
3. Haben die
teilnehmenden Mitglieder der Militärmusik des Militärkommandos NÖ das
Geburtstagsständchen in ihrer Dienstzeit oder in der Freizeit gebracht?
Handelte es sich
um einen dienstlichen oder um einen außerdienstlichen Auftritt?
4. Wie viele
Grundwehrdiener, Zeitsoldaten und Berufssoldaten nahmen jeweils an dem
Auftritt
teil?
5. Wenn das
Geburtstagsständchen in der Freizeit gebracht wurde: ist es den Mitgliedern
der
Militärmusik des Militärkommandos NÖ erlaubt, in
ihrer Freizeit in Uniform als
„Militärmusik des Militärkommandos NÖ"
aufzutreten?
6. Wenn das
Geburtstagsständchen in der regulären Dienstzeit gebracht wurde: wie hoch
waren die Kosten, die den österreichischen SteuerzahlerInnen durch das
Geburtstagsständchen für Herrn Dr. Schelling entstanden sind?
7. Konnte es
sich überhaupt um einen dienstlichen Auftritt im Sinne der Regeln des
Bundesministeriums für Landesverteidigung für das Militärmusikwesen handeln?
8. Wenn das
Geburtstagsständchen in der Dienstzeit außerhalb der normalen Dienstzeiten
gebracht wurde: wie hoch waren die über die regulären Kosten hinausgehenden
Aufwendungen (für Überstunden etc.), die den österreichischen SteuerzahlerInnen
durch
das Geburtstagsständchen für Herrn Dr. Schelling entstanden sind?
9. Wenn es
sich um einen außerdienstlichen Einsatz handelte: wurde vom
Bundesministerium für Landesverteidigung hierfür eine
Genehmigung oder
Zustimmung erteilt?
10. Liegt eine
Geburtstagsfeier eines Lokalpolitikers im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesheeres?
Wenn ja, welche Art von Geburtstagsfeiern liegen im
Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesheeres?
11. Wurde über die Leistung der
Militärmusik des Militärkommandos ein Werkvertrag
errichtet?
a)
Wenn ja, mit wem?
b) Wie
hoch war der Auftragswert?
c)
Wann wurde die Werkvertragsleistung verrechnet und bezahlt?
11. Wer hat die Ausrückung der
Militärmusik für dieses Geburtstagsständchen angeordnet
bzw. befohlen?
12. Bedeutet die nun
stattgefundene Ausrückung, dass die Militärmusik des
Militärkommandos NÖ von nun an allen 187 Stadträten und allen 732
geschäftsführenden Gemeinderäten in Niederösterreich zu ihren „runden"
Geburtstagen
ein Geburtstagsständchen bringen wird?
13. Wann (Datum und Wochentag),
aus welchem Anlass und auf wessen Befehl ist die
Militärmusik des Militärkommandos NÖ im Jahr 2003 dienstlich und
außerdienstlich
ausgerückt (ausgenommen zu Angelobungen von Grundwehrdienern und zwecks Feiern
zu den staatlichen Feiertagen)?
14. Gibt es aus der Sicht
des verantwortlichen Bundesministers für die Ausrückungen der
Militärmusik österreichweit einheitliche Regeln, Erlässe und Befehle?
15. Wurden diese Erlässe und
Befehle in diesem besonderen Fall eingehalten? Wenn nein,
welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Fehlverhalten ziehen?