1343/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Auftritte der Militärmusik des Militärkommandos NÖ für „private -

•parteipolitische Zwecke"

Am 22. Dezember 2003 war der Niederösterreich-Ausgabe der Tageszeitung KURIER auf der
Seite 8 zu entnehmen, dass die Militärmusik des Militärkommandos N
Ö anlässlich des 50.
Geburtstages des St. Pöltner ÖVP-Stadtrates Dr. Hans Jörg Schelling vor dem WIFI St. Polten
aufspielte.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Wie oft rückte im Jahr 2003 die Militärmusik des Militärkommandos NÖ aus, um
Geburtstagsständchen für Lokalpolitiker zu bringen?

2.       Darf die NÖ. Militärmusik überhaupt zu Veranstaltungen ausrücken, die
parteipolitischen Charakter haben?

3.       Haben die teilnehmenden Mitglieder der Militärmusik des Militärkommandos NÖ das
Geburtstagsständchen in ihrer Dienstzeit oder in der Freizeit gebracht? Handelte es sich
um einen dienstlichen oder um einen außerdienstlichen Auftritt?

4.       Wie viele Grundwehrdiener, Zeitsoldaten und Berufssoldaten nahmen jeweils an dem
Auftritt teil?

5.       Wenn das Geburtstagsständchen in der Freizeit gebracht wurde: ist es den Mitgliedern
der Militärmusik des Militärkommandos NÖ erlaubt, in ihrer Freizeit in Uniform als
„Militärmusik des Militärkommandos N
Ö" aufzutreten?


6.       Wenn das Geburtstagsständchen in der regulären Dienstzeit gebracht wurde: wie hoch
waren die Kosten, die den österreichischen SteuerzahlerInnen durch das
Geburtstagsständchen für Herrn Dr. Schelling entstanden sind?

7.       Konnte es sich überhaupt um einen dienstlichen Auftritt im Sinne der Regeln des
Bundesministeriums für Landesverteidigung für das Militärmusikwesen handeln?

8.       Wenn das Geburtstagsständchen in der Dienstzeit außerhalb der normalen Dienstzeiten
gebracht wurde: wie hoch waren die über die regulären Kosten hinausgehenden
Aufwendungen (für Überstunden etc.), die den österreichischen SteuerzahlerInnen durch
das Geburtstagsständchen für Herrn Dr. Schelling entstanden sind?

9.       Wenn es sich um einen außerdienstlichen Einsatz handelte: wurde vom

Bundesministerium für Landesverteidigung hierfür eine Genehmigung oder
Zustimmung erteilt?

10.     Liegt eine Geburtstagsfeier eines Lokalpolitikers im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesheeres?

Wenn ja, welche Art von Geburtstagsfeiern liegen im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesheeres?

11.    Wurde über die Leistung der Militärmusik des Militärkommandos ein Werkvertrag
errichtet?

a)   Wenn ja, mit wem?

b)   Wie hoch war der Auftragswert?

c)    Wann wurde die Werkvertragsleistung verrechnet und bezahlt?

11.    Wer hat die Ausrückung der Militärmusik für dieses Geburtstagsständchen angeordnet
bzw. befohlen?

12.     Bedeutet die nun stattgefundene Ausrückung, dass die Militärmusik des
Militärkommandos NÖ von nun an allen 187 Stadträten und allen 732
geschäftsführenden Gemeinderäten in Niederösterreich zu ihren „runden" Geburtstagen
ein Geburtstagsständchen bringen wird?

13.    Wann (Datum und Wochentag), aus welchem Anlass und auf wessen Befehl ist die
Militärmusik des Militärkommandos NÖ im Jahr 2003 dienstlich und außerdienstlich
ausgerückt (ausgenommen zu Angelobungen von Grundwehrdienern und zwecks Feiern
zu den staatlichen Feiertagen)?


14.     Gibt es aus der Sicht des verantwortlichen Bundesministers für die Ausrückungen der
Militärmusik österreichweit einheitliche Regeln, Erlässe und Befehle?

15.    Wurden diese Erlässe und Befehle in diesem besonderen Fall eingehalten? Wenn nein,
welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Fehlverhalten ziehen?