1347/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Konkurs des Safariparks Gänserndorf

 

 

Kürzlich musste der Safaripark Gänserndorf Konkurs anmelden, da er in arge finanzielle Bedrängnis geraten war. Obwohl sich die finanziellen Probleme schon länger abzeichneten, erklärte sich Landeshauptmann Erwin Pröll erst nach einem Gipfeltreffen mit Schönbrunns Zoodirektor Pechlaner sowie dem US-Pharmakonzern Baxter bereit, an einer Lösung mitzuwirken.

 

Der Safaripark hat sich zum einen als Tierschutzprojekt für "alte Exoten" – also z.B. Versuchstiere, Zirkustiere, beschlagnahmte Tiere – und zum andern als international anerkanntes Primaten-Forschungszentrum  (Jane GODALL und andere ausländische Delegationen von VerhaltensforscherInnen und ZoologInnen haben sich anlässlich ihrer Besuche sehr positiv geäußert) bewährt. Als einzige Wildtier-Auffangstation im Gesamtraum der Europäischen Union (EU) hat er bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass tatsächlich und zunehmend Hilfe für Wildtiere aus einer die Tierschutzgesetze verletzenden Gefangenschaftshaltung, aus verwahrlosten Schaustellunternehmen und aus unerlaubtem privaten Besitz geleistet wurde. In vielen Fällen war Gänserndorf der Rettungsanker für eine große Anzahl von - auch seltenen - Tieren, weil die Behörden keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen konnten. Europaweit bekannt wurde die Auffangstation Gänserndorf im Zusammenhang mit der Freigabe der sogenannten Baxter-Affen, also insbesondere der Schimpansen aus den Versuchslabors des Pharmakonzerns Baxter.

 

In Österreich soll im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Bundestierschutz-gesetz die Wildtierhaltung und die Zurschaustellung von Tieren sehr restriktiv gehandhabt werden.  Damit und im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Verbot für Wildtiere in Zirkussen wird es einen steigenden Bedarf nach einer Auffangstation für Wildtiere aus verbotenen Haltungsformen und auch Zirkusunternehmen geben. Daher muss Gänserndorf nicht nur erhalten bleiben, sondern zukünftig mit vermehrten finanziellen Zuschüssen des Bundes, Landes und der EU unterstützt und zu einer zentralen Auffangstation für Wildtiere erweitert und ausgebaut werden.

 

In den Statuten des Internationalen Schutzabkommens für bedrohte Arten (Washingtoner Artenschutzabkommen) wird jeder Mitgliedstaat verpflichtet, für die Errichtung zumindest einer Auffangstation zu sorgen. Damit besteht auch für Österreich die Verpflichtung zum Betrieb einer solchen Auffangstation mit ausreichenden Kapazitäten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Was wurde – gerade auch im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem  Washingtoner Artenschutzabkommen - auf Bundesebene unternommen, um für die Wildtierauffangstation Gänserndorf die notwendigen finanziellen Mittel für den Weiterbetrieb sicherzustellen und so den Konkurs zu vermeiden?

 

  1. Wie viele öffentliche Fördermittel seitens des Bundes bekommen die Zoos in Österreich jährlich (bitte um Auflistung der Zoos und der jeweils zugeteilten Finanzmittel und Budget-Titel in den letzten fünf Jahren)? Welche Fördermittel ergingen an den als internationalen Zoo anerkannten Safaripark Gänserndorf in den letzen fünf Jahren?

 

  1. Ein wesentlicher Grund für den Konkurs war die aufwendige Betreuung der sogenannten „Baxter-Affen“, die internationale Anerkennung findet. Gab es für den Safari-Park Gänserndorf eine finanzielle Starthilfe im Hinblick auf die teuren Investitionen und Vorbereitungen für die möglichst artgerechte Unterbringung dieser Primaten? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

  1. Was werden Sie unternehmen, damit dieses in Europa einzigartiges Projekt der Verhaltensforschung erhalten bleibt?

 

  1. Ist der Bund im Hinblick auf das Washingtoner Artenschutzabkommen bereit, in Zusammenarbeit mit dem Bundesland Niederösterreich an einer finanziellen Sanierung mitzuwirken, mit dem Ziel, die Wildtier-Auffang-Anlage Gänserndorf aufrechtzuerhalten und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszubauen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sehen Sie eine Möglichkeit, das Sanierungskonzept bei der Europäischen Union vorzulegen und entsprechende EU-Förderungen für den Ausbau zu einer generellen Auffangstation für beschlagnahmte Arten und Wildtiere aus Zirkussen zu erwirken? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Möglichkeiten sehen Sie aus arbeitspolitischer Sicht und hinsichtlich der Erstellung eines Tourismuskonzeptes für die Region,  einen Aufbau der nötigen Begleitangebote in der Umgebung zu unterstützen?

 

  1. In welcher Weise beteiligen Sie sich an der Ausarbeitung von Konzepten zur Weiterführung des Safariparks Gänserndorf, welche Optionen zur Weiterführung sehen Sie? In welcher Weise werden Sie sicherstellen, dass Tierschutz-Interessen einerseits betreffend der bereits betreuten Tiere und andererseits betreffend das Potential als Auffangstation für beschlagnahmte Tiere bestmöglich gewahrt werden?