1347/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Konkurs
des Safariparks Gänserndorf
Kürzlich musste der Safaripark Gänserndorf Konkurs
anmelden, da er in arge finanzielle Bedrängnis geraten war. Obwohl sich die
finanziellen Probleme schon länger abzeichneten, erklärte sich Landeshauptmann
Erwin Pröll erst nach einem Gipfeltreffen mit Schönbrunns Zoodirektor Pechlaner
sowie dem US-Pharmakonzern Baxter bereit, an einer Lösung mitzuwirken.
Der Safaripark hat sich zum einen als
Tierschutzprojekt für "alte Exoten" – also z.B. Versuchstiere,
Zirkustiere, beschlagnahmte Tiere – und zum andern als international
anerkanntes Primaten-Forschungszentrum
(Jane GODALL und andere ausländische Delegationen von
VerhaltensforscherInnen und ZoologInnen haben sich anlässlich ihrer Besuche
sehr positiv geäußert) bewährt. Als einzige Wildtier-Auffangstation im
Gesamtraum der Europäischen Union (EU) hat er bereits in der Vergangenheit
bewiesen, dass tatsächlich und zunehmend Hilfe für Wildtiere aus einer die
Tierschutzgesetze verletzenden Gefangenschaftshaltung, aus verwahrlosten Schaustellunternehmen
und aus unerlaubtem privaten Besitz geleistet wurde. In vielen Fällen war
Gänserndorf der Rettungsanker für eine große Anzahl von - auch seltenen -
Tieren, weil die Behörden keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeit zur
Verfügung stellen konnten. Europaweit bekannt wurde die Auffangstation
Gänserndorf im Zusammenhang mit der Freigabe der sogenannten Baxter-Affen, also
insbesondere der Schimpansen aus den Versuchslabors des Pharmakonzerns Baxter.
In Österreich soll im Zusammenhang mit dem zu erwartenden
Bundestierschutz-gesetz die Wildtierhaltung und die Zurschaustellung von Tieren
sehr restriktiv gehandhabt werden.
Damit und im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Verbot für Wildtiere in
Zirkussen wird es einen steigenden Bedarf nach einer Auffangstation für
Wildtiere aus verbotenen Haltungsformen und auch Zirkusunternehmen geben. Daher
muss Gänserndorf nicht nur erhalten bleiben, sondern zukünftig mit vermehrten
finanziellen Zuschüssen des Bundes, Landes und der EU unterstützt und zu einer
zentralen Auffangstation für Wildtiere erweitert und ausgebaut werden.
In den Statuten des Internationalen Schutzabkommens für bedrohte Arten
(Washingtoner Artenschutzabkommen) wird jeder Mitgliedstaat verpflichtet, für
die Errichtung zumindest einer Auffangstation zu sorgen. Damit besteht auch für
Österreich die Verpflichtung zum Betrieb einer solchen Auffangstation mit
ausreichenden Kapazitäten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: