1349/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Konkurs des Safariparks Gänserndorf

 

Kürzlich musste der Safaripark Gänserndorf Konkurs anmelden, da er in arge finanzielle Bedrängnis geraten war. Obwohl sich die finanziellen Probleme schon länger abzeichneten, erklärte sich Landeshauptmann Erwin Pröll erst nach einem Gipfeltreffen mit Schönbrunns Zoodirektor Pechlaner sowie dem US-Pharmakonzern Baxter bereit, an einer Lösung mitzuwirken.

 

Der Safaripark hat sich zum einen als Tierschutzprojekt für "alte Exoten" – also z.B. Versuchstiere, Zirkustiere, beschlagnahmte Tiere – und zum andern als international anerkanntes Primaten-Forschungszentrum  (Jane GODALL und andere ausländische Delegationen von VerhaltensforscherInnen und ZoologInnen haben sich anlässlich ihrer Besuche sehr positiv geäußert) bewährt. Als einzige Wildtier-Auffangstation im Gesamtraum der Europäischen Union (EU) hat er bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass tatsächlich und zunehmend Hilfe für Wildtiere aus einer die Tierschutzgesetze verletzenden Gefangenschaftshaltung, aus verwahrlosten Schaustellunternehmen und aus unerlaubtem privaten Besitz geleistet wurde. In vielen Fällen war Gänserndorf der Rettungsanker für eine große Anzahl von - auch seltenen - Tieren, weil die Behörden keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen konnten. Europaweit bekannt wurde die Auffangstation Gänserndorf im Zusammenhang mit der Freigabe der sogenannten Baxter-Affen, also insbesondere der Schimpansen aus den Versuchslabors des Pharmakonzerns Baxter.

 

In den Statuten des Internationalen Schutzabkommens für bedrohte Arten (Washingtoner Artenschutzabkommen) wird jeder Mitgliedstaat verpflichtet, für die Errichtung zumindest einer Auffangstation zu sorgen. Damit besteht auch für Österreich die Verpflichtung zum Betrieb einer solchen Auffangstation mit ausreichenden Kapazitäten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Was wurde – gerade auch im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem  Washingtoner Artenschutzabkommen - auf Bundesebene unternommen, um für die Wildtierauffangstation Gänserndorf die notwendigen finanziellen Mittel für den Weiterbetrieb sicherzustellen und so den Konkurs zu vermeiden?

 

 

 

  1. Ist der Bund im Hinblick auf das Washingtoner Artenschutzabkommen bereit, in Zusammenarbeit mit dem Bundesland Niederösterreich an einer finanziellen Sanierung mitzuwirken, mit dem Ziel, die Wildtier-Auffang-Anlage Gänserndorf aufrechtzuerhalten und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszubauen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sehen Sie eine Möglichkeit, das Sanierungskonzept bei der Europäischen Union vorzulegen und entsprechende EU-Förderungen für den Ausbau zu einer generellen Auffangstation für beschlagnahmte Arten und Wildtiere aus Zirkussen zu erwirken? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. In welcher Weise beteiligen Sie sich an der Ausarbeitung von Konzepten zur Weiterführung des Safariparks Gänserndorf, welche Optionen zur Weiterführung sehen Sie? In welcher Weise werden Sie sicherstellen, dass Tierschutz-Interessen einerseits betreffend der bereits betreuten Tiere und andererseits betreffend das Potential als Auffangstation für beschlagnahmte Tiere bestmöglich gewahrt werden?