1359/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Streichung
der erhöhten Familienbeihilfe
Durch die Neuregelung der
Bundessozialämter im Jahr 2003 wird auch der Bezug der erhöhten
Familienbeihilfe jetzt durch die Bundessozialämter geregelt. Seit 2003 werden Menschen mit Behinderung,
die einen Antrag auf Weiterbestehen der erhöhten Familienbeihilfe beantragen,
nicht mehr von ihren Fachärztinnen untersucht, sondern von ÄrztInnen des
Bundessozialamtes untersucht, ob der Anspruch weiterhin besteht.
Diese neue Praxis hat dazu geführt, das
viele erwachsene Menschen mit Behinderung, ihren Anspruch auf erhöhte
Familienbeihilfe nicht mehr erhalten.
Wie Briefe der Betroffenen belegen, wurden
die Anträge nach einer Kurzuntersuchung abgelehnt.
Dies erfolgte dadurch, weil die
Erstuntersuchung im Bundessozialamt von vielen Ärztinnen durchgeführt wurden,
die keine FachärztInnen für die entsprechende Behinderung sind, sondern
irgendwelche (z.b. ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, Akupunktur, Chinesische
Medizin etc.).
Nach der Erstuntersuchung wurden allen uns
bekannten Menschen mit Behinderung, durch diese ÄrztInnen die erhöhte
Familienbeihilfe gestrichen.
Die behinderten Menschen mussten sich
selber darum kümmern, Befunde und ärztliche Atteste einzuholen und einen Einspruch
zu erheben.
Personen, die auf Assistenzleistung
zugreifen konnten, haben Einsprüche gemacht. In diesen Fällen wurden alle uns
bekannten Einsprüche dann positiv erledigt.
Viele Menschen mit Behinderung haben weder
Anspruch auf Assistenzleistung noch die persönlichen Ressourcen, Einsprüche zu
erheben.
Diese Vorgangsweise der Bundessozialämter
bringt viele Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in schwere
persönliche und finanzielle Krisen.
Interessant ist auch, dass ein und der
selbe Befund bei der ersten Untersuchung
eine Ablehnung bewirkte, bei der zweiten Untersuchung jedoch den
Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe weiterhin gewährt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
(Auflistung
nach folgenden Kriterien)
Alter Wien, NÖ., OÖ.,
Bgld., Tirol, Sbg. Vbg., Ktn. Stmk.
0 und 10 Jahren
11 und 20 Jahren
21 und 30 Jahren
31 und 40 Jahren
41 und 50 Jahren
51 Jahren und älter?
(Auflistung
nach folgenden Kriterien)
Alter Wien, NÖ., OÖ.,
Bgld., Tirol, Sbg. Vbg., Ktn. Stmk.
0 und 10 Jahren
11 und 20 Jahren
21 und 30 Jahren
31 und 40 Jahren
41 und 50 Jahren
51 Jahren und älter?
Alter Wien, NÖ., OÖ.,
Bgld., Tirol, Sbg. Vbg., Ktn. Stmk.
0 und 10 Jahren
11 und 20 Jahren
21 und 30 Jahren
31 und 40 Jahren
41 und 50 Jahren
51 Jahren und älter?
(Auflistung nach folgenden Kriterien)
Alter Wien, NÖ., OÖ.,
Bgld., Tirol, Sbg. Vbg., Ktn. Stmk.
0 und 10 Jahren
11 und 20 Jahren
21 und 30 Jahren
31 und 40 Jahren
41 und 50 Jahren
51 Jahren und älter?
Wenn
ja: Was werden Sie bis wann unternehmen, um sicherzustellen, dass entsprechende
behinderungsspezifischen Fachkenntnisse verfügen, die Untersuchung für die
Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe durchführen dürfen?
Wenn
nein: Welche fehlenden Fachkenntnisse rechtfertigen es, solche entscheidenden
Untersuchungen trotzdem durchzuführen?
Wenn ja:
Bis wann werden Sie die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen dafür dem Parlament zur Beschlussfassung vorlegen?
Wenn nein: Warum
nicht?