1366/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gaßner, Reheis, Pendl,
Heidrun Walther, Rosemarie Schönpass, Ing. Kaipel, Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend finanzielle Auswirkungen der
Steuerreform auf die Gemeinden
Die bisherigen Veröffentlichungen von Ihrer
Seite zu der in Aussicht genommenen Steuerreform für 2004 haben die
Auswirkungen auf die Gemeinden nicht ausreichend dargestellt. Es wäre daher von
besonderem Interesse für die vielen Kommunen in Österreich, von welchen
Annahmen das Finanzministerium bei der Erarbeitung der Steuerreform betreffend
Auswirkungen auf Gemeinden ausgegangen ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher
an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
Von
welchen Annahmen betreffend die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden ist
das Finanzministerium bei der Erarbeitung der Steuerreform 2005, deren
Eckpunkte in der letzten Zeit von verschiedenen Vertretern der Bundesregierung
vorgestellt wurden, für eine typische Gemeinde
1.
bis 500 Einwohner
2.
von 501 bis 1000 Einwohner
3.
von 1001 bis 1500 Einwohner
4.
von 1501 bis 2000 Einwohner
5.
von 2001 bis 2500 Einwohner
6.
von 2501 bis 3000 Einwohner
7.
von 3001 bis 4000 Einwohner
8.
von 4001 bis 5000 Einwohner
9.
von 5001 bis 10.000 Einwohner
10. von 10.001 bis 20.000 Einwohner
11. über 20.000 Einwohner
ausgegangen?
(Insbesondere sollen dabei allfällige Mindereinnahmen für diese Gemeinden
dargestellt werden, die sich aus dem geltenden System der Verteilung von
Steuereinnahmen ergeben. Auch alle darüber hinausgehenden Informationen werden
im Interesse der österreichischen Gemeinden dringlichst gewünscht.)