1366/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
Dieser Text wurde per E-Mail übermittelt. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Versender.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Gaßner, Reheis, Pendl, Heidrun Walther, Rosemarie Schönpass, Ing. Kaipel, Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend finanzielle Auswirkungen der Steuerreform auf die Gemeinden

 

 

Die bisherigen Veröffentlichungen von Ihrer Seite zu der in Aussicht genommenen Steuerreform für 2004 haben die Auswirkungen auf die Gemeinden nicht ausreichend dargestellt. Es wäre daher von besonderem Interesse für die vielen Kommunen in Österreich, von welchen Annahmen das Finanzministerium bei der Erarbeitung der Steuerreform betreffend Auswirkungen auf Gemeinden ausgegangen ist.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

Anfrage:

 

Von welchen Annahmen betreffend die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden ist das Finanzministerium bei der Erarbeitung der Steuerreform 2005, deren Eckpunkte in der letzten Zeit von verschiedenen Vertretern der Bundesregierung vorgestellt wurden, für eine typische Gemeinde

1.      bis 500 Einwohner

2.      von 501 bis 1000 Einwohner

3.      von 1001 bis 1500 Einwohner

4.      von 1501 bis 2000 Einwohner

5.      von 2001 bis 2500 Einwohner

6.      von 2501 bis 3000 Einwohner

7.      von 3001 bis 4000 Einwohner

8.      von 4001 bis 5000 Einwohner

9.      von 5001 bis 10.000 Einwohner

10.  von 10.001 bis 20.000 Einwohner

11.  über 20.000 Einwohner

ausgegangen? (Insbesondere sollen dabei allfällige Mindereinnahmen für diese Gemeinden dargestellt werden, die sich aus dem geltenden System der Verteilung von Steuereinnahmen ergeben. Auch alle darüber hinausgehenden Informationen werden im Interesse der österreichischen Gemeinden dringlichst gewünscht.)