1369/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Schöpf,

Keck und Krist

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend geplanter Standortänderungen der Kaserne Freistadt

Aus verschiedenen Quellen in Freistadt dringt in letzter Zeit vermehrt die Aussage, wonach
der Standort der Kaserne Freistadt aufgelassen werden soll und Pläne des Bundesministeriums
für Landesverteidigung existieren, die Kaserne für anderweitige Verwendungszwecke zu
veräußern.

Die Kaserne Freistadt ist indes jedoch nicht nur für die Stadt Freistadt, sondern auch für die
gesamte Region ein wesentlicher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktor.

Im Zuge des EU-Beitritts Tschechiens per l. Mai 2004 liegt die Vermutung nahe, dass aus
Überlegungen einer Neustrukturierung der Landesverteidigung der Standort Freistadt nicht
mehr prioritär zu erhalten ist. Für eine nachhaltige regionale und kommunale Planung ist eine
frühzeitige Information über solche Pläne jedoch unumgänglich.

Die unterzeichneten Abgeordneten fordern Verteidigungsminister Platter auf, seine Pläne im
Zuge der Neugestaltung des österreichischen Bundesheeres vorzulegen, um auch den
betroffenen Regionen und Kommunen die Möglichkeit zu bieten, sich auf
Umstrukturierungen einzustellen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

l.   Ist seitens des Ministeriums geplant, den Standort der Kaserne Freistadt aufzulassen?
l .a) Wenn ja, wann soll mit der Auflassung begonnen werden?
l .b) Wann soll die Auflassung abgeschlossen sein?

2.   Wenn die Kaserne Freistadt aufgelassen wird, an wen sollen das Grundstück und die
Immobilien veräußert oder überlassen werden?

3.   Wieviele MitarbeiterInnen (einschließlich Teilzeitkräfte) finden derzeit in der Kaserne
Freistadt einen Arbeitsplatz?

4.   In welcher Höhe wurde im Jahr 2003 Kommunalsteuer für diese MitarbeiterInnen an
die Stadtgemeinde Freistadt ausbezahlt?

5.   Wieviele Rekruten dienten im Monatsschnitt in der Kaserne Freistadt?

6.   Für den Fall der Auflassung: in welche andere(n) Kaserne(n) sollen die in Freistadt
stationierten Truppenkörper verlagert werden?

 7.   In welchem finanziellen Ausmaß hat das Bundesministerium für Landesverteidigung
zum Erhalt und der laufenden Versorgung der Kaserne Freistadt Ausgaben bei Firmen
in der Stadtgemeinde Freistadt bzw. bei Firmen im Bezirk Freistadt getätigt?


8.   Wurde oder wird die Personalvertretung im Zuge einer geplanten Standortverlegung
der Kaserne Freistadt informiert und gem. PVG eingebunden?