1369/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Schöpf,
Keck und Krist
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend geplanter Standortänderungen der Kaserne
Freistadt
Aus verschiedenen Quellen in Freistadt dringt in letzter
Zeit vermehrt die Aussage, wonach
der Standort der Kaserne Freistadt aufgelassen werden soll und Pläne des
Bundesministeriums
für Landesverteidigung existieren, die Kaserne für anderweitige
Verwendungszwecke zu
veräußern.
Die Kaserne Freistadt ist indes jedoch nicht nur für die
Stadt Freistadt, sondern auch für die
gesamte
Region ein wesentlicher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktor.
Im Zuge des EU-Beitritts Tschechiens per l. Mai 2004
liegt die Vermutung nahe, dass aus
Überlegungen
einer Neustrukturierung der Landesverteidigung der Standort Freistadt nicht
mehr prioritär zu erhalten ist. Für eine nachhaltige regionale und kommunale
Planung ist eine
frühzeitige Information über solche Pläne jedoch unumgänglich.
Die unterzeichneten Abgeordneten fordern
Verteidigungsminister Platter auf, seine Pläne im
Zuge der Neugestaltung des österreichischen Bundesheeres vorzulegen, um auch
den
betroffenen Regionen und Kommunen die Möglichkeit zu bieten, sich auf
Umstrukturierungen einzustellen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für
Landesverteidigung
nachstehende
Anfrage
l.
Ist seitens des Ministeriums geplant, den Standort der Kaserne Freistadt
aufzulassen?
l
.a) Wenn ja, wann soll mit der Auflassung begonnen werden?
l .b) Wann soll die Auflassung abgeschlossen sein?
2. Wenn die Kaserne Freistadt
aufgelassen wird, an wen sollen das Grundstück und die
Immobilien
veräußert oder überlassen werden?
3. Wieviele MitarbeiterInnen
(einschließlich Teilzeitkräfte) finden derzeit in der Kaserne
Freistadt
einen Arbeitsplatz?
4. In welcher Höhe wurde im Jahr
2003 Kommunalsteuer für diese MitarbeiterInnen an
die Stadtgemeinde Freistadt ausbezahlt?
5.
Wieviele Rekruten dienten im Monatsschnitt in der Kaserne Freistadt?
6. Für den Fall der Auflassung: in
welche andere(n) Kaserne(n) sollen die in Freistadt
stationierten Truppenkörper verlagert werden?
7. In welchem finanziellen Ausmaß hat das
Bundesministerium für Landesverteidigung
zum Erhalt und der laufenden Versorgung der Kaserne Freistadt Ausgaben bei
Firmen
in der Stadtgemeinde Freistadt bzw. bei Firmen im Bezirk Freistadt getätigt?
8. Wurde oder wird die
Personalvertretung im Zuge einer geplanten Standortverlegung
der
Kaserne Freistadt informiert und gem. PVG eingebunden?