1388/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Bahnhofsumbau Salzburg - Finanzierung - Beginn der Bauarbeiten"

Nach einem Bericht der Salzburger Nachrichten (9. Dezember 2003) soll der Spatenstich
für den Umbau des Bahnhofes Salzburg im Jahr 2005 erfolgen. Bauzeit dreieinhalb Jahre.
Die Finanzierung sei gesichert. Für den Umbau der Gleisanlagen sind vom
Verkehrsministerium über eine Übertragungsverordnung 50 Mio. € reserviert, weitere 30
Mio. € stehen für den Hauptbahnhof zur Verfügung. Bislang erfolgte die Umsetzung der
Übertragungsverordnungen über einen Finanzierungsplan der SCHIG.

Diese Informationen müssen allerdings aufgrund der Bahnstrukturreform 2003 der
Bundesregierung hinterfragt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

Anfrage

1)     Woran ist ein früherer Baubeginn am Salzburger Hauptbahnhof gescheitert?

2) Ist die Darstellung im Einleitungstext bzw. im Beitrag der SN richtig? Stimmen die
angegebenen Beträge?

3) Erfolgt der Spatenstich für den Ausbau bzw. Umbau unwiderruflich 2005?

4)       Wann wird die SCHIG aufgelassen bzw. (voraussichtlich) in die neue Infrastruktur
Bau AG überführt?

5) Wann laufen die derzeit gültigen Übertragungsverordnungen aus? Was passiert mit
den reservierten Beträgen?

6) Muss sodann zwischen Stadt und Land Salzburg und der Infrastruktur Bau AG der
Neu- bzw. Umbau (Bauvariante) neu verhandelt und ein neuer Finanzierungs- und
Terminplan erstellt werden?

7) Können die im Einleitungstext der Anfrage genannte und zugesicherten Beträge
weiterhin garantiert werden?

8) Wie sieht die aktuelle Variante für den Um- und Neubau des Salzburger
Hauptbahnhofes aus?