139/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend
Gesundheitsgefährdung durch die Zulassung des Pflanzenschutzmittels
Plantomycin
Nach unseren Informationen hat der Landwirtschaftsminister
neuerlich das
Pflanzenschutzmittel „Plantomycin" zur Bekämpfung des Feuerbrandes
(Erwinia
amylovora)1 bei Kernobst zugelassen, obwohl sich das BMLFU noch im
Jänner 2001
veranlasst sah, „aus dem Prinzip der Vorsorge, das sich im § 12 Abs 7
des
Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997
manifestiert, die Zulassung in Österreich
aufzuheben")2.
Bei Plantomycin handelt es sich um ein hochwirksames
Antibiotikum mit dem
Wirkstoff Streptomycin, welches aufgrund der Zulassung in der freien Natur
unter
Auflagen der jeweiligen Landesbehörden eingesetzt werden darf. Die Risiken und
Folgen des Einsatzes von Antibiotika in der Landwirtschaft für die menschliche
Gesundheit sind in den letzten Jahren verstärkt kritisiert worden. Fachlich
sprechen
daher die Fakten für ein Verbot dieser Mittel in der Praxis. Viele bedeutende
Institutionen in den USA bzw. die WHO aber auch die Europäische Kommission
weisen bereits auf die stark steigenden Resistenzerscheinungen beim Menschen
hin. In Nordamerika wurde Plantomycin schon vom Markt genommen, da es zu
entsprechenden Resistenzen beim Bakterium geführt hat. Mittlerweile gibt es
schon
das x-te Nachfolgeantibiotikum, und immer mit dem Ergebnis von
Resistenzerscheinungen innerhalb kurzer Zeit.
Aus der Sicht der Umwelt und des Konsumentinnenschutzes ist
der neuerliche
Einsatz dieses Antibiotikums daher äusserst bedenklich. Dies ist hinreichend
belegt
durch die wissenschaftliche Literatur.3
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie aus der Sicht des
Gesundheitsschutzes, dass - trotz aller
kritischen Forschungsberichte - das hochwirksame Antibiotikum Plantomycin
als Pflanzenschutzmittel in der freien Natur zur Anwendung kommt?
2. Was haben Sie dagegen unternommen bzw. was werden Sie dagegen
unternehmen,
dass das Pflanzenschutzmittel Plantomycin neuerlich zugelassen
wird?
3. Wurde vor der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Plantomycin eine
sorgfältige
Bewertung unter Berücksichtigung neuerer Forschungsergebnisse
vorgenommen? Wenn ja, auf welche Forschungsergebnisse stützt sich die
Beurteilung?
4. Welche zulässigen Höchstmengen an
Streptomycin/kg pflanzlichen Erntegut
wurden mit welcher Begründung festgesetzt?
5.
Welche gesundheitlichen Gefahren sind bei Rückständen von Antibiotika in
Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig und Honigprodukten) zu erwarten?
6.
Gab es eine
Unbedenklichkeitsprüfung hinsichtlich der Exposition der
Konsumentinnen?
7. Welche gesundheitlichen Folgen können Rückstände von Streptomycin haben?
8. In welcher Weise wurden die potentiell betroffenen Betriebe sowie die
Konsumentinnen
über die möglichen Gesundheitsgefahren bei der Anwendung
von Plantomycin informiert?