1397/J XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Obsorgestreit und den Umgang mit Kindern bei der Überstellung von einem Elternteil zum anderen

 

Seit Montag 26.01.04 hält der Fall des 8-jährigen Christian aus Salzburg die Medien in Atem. Fast stündlich werden neue Details des Obsorgestreits, der sich offenbar schon seit Jahren hinzieht bekannt. Höhepunkte dieses Streites war der von ORF und Presse begleiteten Versuch den Buben durch Gendarmerie und Gerichtsvollzieher gewaltsam zu seiner Mutter zu überstellen.

 

Der Vater, NachbarInnen, KinderpsychologInnen, FernsehmoderatorInnen, JournalistInnen, RichterInnen, AnwältInnen und das Jugendamt bemühen sich seit Tagen den Fall in allen Einzelteilen darzulegen. Dabei wurde deutlich, dass die Vorgehensweise der Gerichtsvollzieher keinen Einzelfall darstellt, sondern das sich derart dramatische Situationen dutzende Male jedes Jahr in Österreich ereignen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele solcher gewaltsamer Überstellungen und Überstellungsversuche hat es in den vergangenen 5 Jahren gegeben?

 

  1. Welche Konsequenzen hatten diese Fälle für die handelnden Personen?

 

  1. Welche Auswirkungen haben solche Fälle auf die Vorgangsweise bei Obsorgeverfahren (vermehrte Mediation, psychologische Begleitung, etc.) ?

 

  1. Werden in Zukunft nur mehr speziell für solche Fälle ausgebildete GerichtsvollzieherInnen  eingesetzt?

 

  1. Welche Möglichkeiten zur Mediation gibt es nach Ende des Scheidungsverfahrens?

 

  1. Planen Sie eine Regelung, welche die verpflichtenden Anwesenheit des obsorgeberechtigten Elternteil bei der Abholung vorsieht?

 

  1. Planen Sie künftig die Kinder- und Jugendanwaltschaft als Interessensvertretung des/der Kindes/r bei Obsorgeverfahren beizuziehen?