1398/J XXII. GP
Eingelangt am 06.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bundesbeschaffungsgesellschaft
Die Einrichtung
einer Bundesbeschaffungsgesellschaft kann effiziente Beschaffungsvorgänge
erleichtern und auf Basis der „Konsumkraft“ des Bundes wirtschafts-, umwelt-,
sozial-, und konsumentenpolitische Akzente setzen.
Gemäß § 21 (6) und
(7) des BvergG „ist auf die
Umweltgerechtigkeit der Leistungen Bedacht zunehmen und ... kann auf die
Beschäftigung von Frauen...von Langzeitarbeitslosen ... sowie auf Maßnahmen zur
Umsetzung sonstiger sozialpolit. Belange Bedacht genommen werden“.
Darüber hinaus
kann über das Leistungsverzeichnis die BBS verschiedenste Anforderungen
gesondert definieren.
Obwohl der Umfang
der Beschaffungen des Bundes nur 1% Marktanteil umfasst, können doch
verschiedene Hebelwirkungen durch das Kaufverhalten des Bundes entstehen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
In welchem
Ausmaß kauft der Bund bei KMUs (Prozentanteil der Beschaffungen und
Prozentanteil der dafür aufgewendeten Mittel)?
2.
In welchen
Bereichen werden Sie den Einkauf des Bundes bei KMUs forcieren?
3.
Bei welchen
Beschaffungsvorgängen wurden ökologische Aspekte wirksam?
4.
Besteht ein
besonderer Auftrag an die BBS, dieser „Muss-Bestimmung“ des
BvergG zu entsprechen? Wenn nein, warum
nicht?
5.
Auf welche
Weise kommen Sie § 21 (7) des BvergG nach?
6.
Werden Sie
der BBS ein Konzept erarbeiten lassen, wie gezielte Frauenförderungsmaßnahmen
über Beschaffungsvorgänge unternommen werden können (ev. anknüpfend an die
Maßnahmen im Sozial- und Frauenressort der XX.GP)?