1398/J XXII. GP

Eingelangt am 06.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Bundesbeschaffungsgesellschaft

 

 

 

 

 

Die Einrichtung einer Bundesbeschaffungsgesellschaft kann effiziente Beschaffungsvorgänge erleichtern und auf Basis der „Konsumkraft“ des Bundes wirtschafts-, umwelt-, sozial-, und konsumentenpolitische Akzente setzen.

 

Gemäß § 21 (6) und (7) des BvergG  „ist auf die Umweltgerechtigkeit der Leistungen Bedacht zunehmen und ... kann auf die Beschäftigung von Frauen...von Langzeitarbeitslosen ... sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolit. Belange Bedacht genommen werden“.

 

Darüber hinaus kann über das Leistungsverzeichnis die BBS verschiedenste Anforderungen gesondert definieren.

 

Obwohl der Umfang der Beschaffungen des Bundes nur 1% Marktanteil umfasst, können doch verschiedene Hebelwirkungen durch das Kaufverhalten des Bundes entstehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             In welchem Ausmaß kauft der Bund bei KMUs (Prozentanteil der Beschaffungen und Prozentanteil der dafür aufgewendeten Mittel)?

2.             In welchen Bereichen werden Sie den Einkauf des Bundes bei KMUs forcieren?

3.             Bei welchen Beschaffungsvorgängen wurden ökologische Aspekte wirksam?

4.             Besteht ein besonderer Auftrag an die BBS, dieser „Muss-Bestimmung“ des 

BvergG zu entsprechen? Wenn nein, warum nicht?

5.             Auf welche Weise kommen Sie § 21 (7) des BvergG nach?

6.             Werden Sie der BBS ein Konzept erarbeiten lassen, wie gezielte Frauenförderungsmaßnahmen über Beschaffungsvorgänge unternommen werden können (ev. anknüpfend an die Maßnahmen im Sozial- und Frauenressort der XX.GP)?