140/J XXII. GP
Eingelangt am:
26.02.2003
ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Bekämpfung des Feuerbrandes mit hochwirksamen Antibiotika
Nach unseren
Informationen haben Sie neuerlich das Pflanzenschutzmittel
„Plantomycin" zur Bekämpfung des Feuerbrandes (Erwinia amylovora)1
bei Kernobst
zugelassen, obwohl sich das BMLFU noch im Jänner 2001 veranlasst sah, „aus
dem
Prinzip der Vorsorge, das sich im § 12 Abs 7
des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997
manifestiert, die Zulassung in
Österreich aufzuheben")2.
Bei Plantomycin
handelt es sich um ein hochwirksames Antibiotikum mit dem
Wirkstoff Streptomycin, welches aufgrund der Zulassung in der freien Natur
unter
Auflagen der jeweiligen Landesbehörden eingesetzt werden darf. Die Risiken und
Folgen des Einsatzes von Antibiotika in der Landwirtschaft für die menschliche
Gesundheit sind in den letzten Jahren verstärkt kritisiert worden. Fachlich
sprechen
daher die Fakten für ein Verbot dieser Mittel in der Praxis. Viele bedeutende
Institutionen in den USA bzw. die WHO aber auch die Europäische Kommission
weisen bereits auf die stark steigenden Resistenzerscheinungen beim Menschen
hin. In Nordamerika wurde Plantomycin schon vom Markt genommen, da es zu
entsprechenden Resistenzen beim Bakterium geführt hat. Mittlerweile gibt es
schon
das x-te Nachfolgeantibiotikum, und immer mit dem Ergebnis von
Resistenzerscheinungen innerhalb kurzer Zeit.
Aus der Sicht
der Umwelt und des Konsumentinnenschutzes ist der neuerliche
Einsatz dieses Antibiotikums daher äusserst bedenklich. Dies ist hinreichend
belegt
durch die wissenschaftliche Literatur.3
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie rechtfertigen Sie, dass - trotz aller kritischen Forschungsberichte
- das
hochwirksame Antibiotikum Plantomycin als Pflanzenschutzmittel in der freien
Natur zur Anwendung kommt?

2. Wurde vor der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Plantomycin eine
sorgfältige
Bewertung unter Berücksichtigung neuerer Forschungsergebnisse
vorgenommen? Wenn ja, auf welche Forschungsergebnisse stützen Sie Ihre
Beurteilung?
3.
Welche gesundheitlichen Gefahren sind bei Rückständen von Antibiotika in
Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig und Honigprodukten) zu erwarten?
4.
Welche zulässigen Höchstmengen an Streptomycin/kg pflanzlichen Erntegut
wurden mit welcher Begründung festgesetzt?
5.
Gab es eine Unbedenklichkeitsprüfung hinsichtlich der Exposition der
Konsumentinnen?
6. Welche gesundheitlichen Folgen können Rückstände von Streptomycin haben?
7.
Wieviele Rückstandsuntersuchungen bei Obstbäumen und Honig auf
Streptomycin wurden seit dem Jahr 2000 durchgeführt, welche Werte /kg
wurden toleriert und was war das Ergebnis der Untersuchungen?
8.
Was ergab der jährliche Monitoringbericht an die EU-Kommission über das
Auftreten von Feuerbrand in Österreich?
9.
Welche Gemeinden in Österreich bzw. wie viele Hektar in Österreich sind
vom
Feuerbrand betroffen?
10. Wie
viele Imker waren oder sind von der Anwendung des Pflanzenschutzmittels
Plantomycin in welcher Weise betroffen?
11. Wie
werden die praktizierenden Bäuerinnen und Bauern sowie die Imker von
den Behörden über das Auftreten von Feuerbrand und den möglichen Umgang
damit informiert?
12.
Im Hinblick auf allfällige Risiken bei der Anwendung von Plantomycin für
die
Honigproduktion wurde in der AB 1842/XXI.GP von Ihnen ein
wissenschaftliches Forschungsprojekt angekündigt. Um welches
Forschungsprojekt handelt es sich, wurde es schon veröffentlicht und was sind
die wesentlichen Erkenntnisse?
13. Was
unternehmen Sie, um die Züchtung von feuerbrandtoleranten Obstsorten
zu fördern?
14.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Plantomycin darf nur bei „akuter
Gefahr" angewendet werden. Was verstehen Sie unter „akuter Gefahr"
und in
welcher Weise wurden die potentiell betroffenen Betriebe sowie die
Konsumentinnen darüber informiert?