1413/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2004
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Anfrage
der
Abgeordneten Jakob Auer
und
Kollegen
an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
betreffend
Prüfung der Agrarmarkt Austria
Für die österreichische Landwirtschaft ist
eine effiziente und möglichst einfache Abwicklung
aller Fördermaßnahmen von großer Bedeutung. Die Summe der Fördermaßnahmen haben
eine wichtige Funktion für die überbetrieblichen Leistungen der Landwirtschaft
und stellen
eine wesentliche Grundvoraussetzung zur Sicherung qualitativ hochwertiger
Lebensmittel
und zur Erhaltung der heimischen Kulturlandschaft dar. Bei der Abwicklung
dieser
Maßnahmen kommt der Agrarmarkt Austria (AMA) große Bedeutung zu. Als Zahlstelle
der
Europäischen Union ist die AMA auch eine der am meisten geprüften Einrichtungen
in
Österreich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Welche nationalen und
EU-Einrichtungen prüfen die Agrarmarkt Austria?
2. Wie oft wurde die AMA seit
EU-Beitritt von diesen externen Prüfstellen kontrolliert?
3. Nach welchen Grundsätzen prüfen die einzelnen
Institutionen? Gibt es hier Unterschiede
zwischen den einzelnen Institutionen? Wenn ja, welche?
4. Wie bewertet der Österreichische Rechnungshof (ÖRH)
die EU-Prüfungen? Prüfen die
EU-Stellen nach den gleichen Kriterien wie der Österreichische Rechnungshof?
Wenn nein, welche Unterschiede bestehen und wie sind diese begründet?
5. Wie bewerten die externen Kontrollstellen die Arbeit
der AMA? Gibt es hier individuelle
Vergleichswerte? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
6. Erfolgt eine Koordination zwischen diesen externen
Prüfstellen? Wenn ja, in welcher
Form? Wenn nein, warum nicht?
7. Ist anhand der Erfahrungswerte der letzten Jahre aus
Sicht des BMLFUW und des ÖRH
die Kontrolldichte ausreichend, zu hoch oder zu niedrig?