1413/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer

und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend Prüfung der Agrarmarkt Austria

Für die österreichische Landwirtschaft ist eine effiziente und möglichst einfache Abwicklung
aller Fördermaßnahmen von großer Bedeutung. Die Summe der Fördermaßnahmen haben
eine wichtige Funktion für die überbetrieblichen Leistungen der Landwirtschaft und stellen
eine wesentliche Grundvoraussetzung zur Sicherung qualitativ hochwertiger Lebensmittel
und zur Erhaltung der heimischen Kulturlandschaft dar. Bei der Abwicklung dieser
Maßnahmen kommt der Agrarmarkt Austria (AMA) große Bedeutung zu. Als Zahlstelle der
Europäischen Union ist die AMA auch eine der am meisten geprüften Einrichtungen in
Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.   Welche nationalen und EU-Einrichtungen prüfen die Agrarmarkt Austria?

2.   Wie oft wurde die AMA seit EU-Beitritt von diesen externen Prüfstellen kontrolliert?

3.   Nach welchen Grundsätzen prüfen die einzelnen Institutionen? Gibt es hier Unterschiede
zwischen den einzelnen Institutionen? Wenn ja, welche?

4.   Wie bewertet der Österreichische Rechnungshof (ÖRH) die EU-Prüfungen? Prüfen die
EU-Stellen nach den gleichen Kriterien wie der Österreichische Rechnungshof?
Wenn nein, welche Unterschiede bestehen und wie sind diese begründet?

5.   Wie bewerten die externen Kontrollstellen die Arbeit der AMA? Gibt es hier individuelle
Vergleichswerte? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?


6.   Erfolgt eine Koordination zwischen diesen externen Prüfstellen? Wenn ja, in welcher
Form? Wenn nein, warum nicht?

7.   Ist anhand der Erfahrungswerte der letzten Jahre aus Sicht des BMLFUW und des ÖRH
die Kontrolldichte ausreichend, zu hoch oder zu niedrig?