142/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima


und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Rückstandsbelastung durch Pestizide und die Gefahr für Kinder durch

Konsum von pestizidbelastetem Gemüse und Obst.

Wie auch im letzten Jahr hat die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 heuer erneut
Pestizid-Belastung bei spanischen Paprika aufgedeckt. Bis zu neun unterschiedliche Pestizide
fanden sich laut Angaben von GLOBAL 2000 in einer Paprikaprobe, durchschnittlich war
jede Probe mit sieben Pestiziden belastet.

Über die physiologischen Konsequenzen der Vielzahl der unterschiedlichen Wirkstoffe, die
die Konsumentinnen durch pestizidbelastetes Obst und Gemüse zu sich nehmen, ist bislang
viel zu wenig bekannt. Dementsprechend sind auch Grenzwertfestlegungen massiv zu
hinterfragen.

Dies betrifft im besonderen Masse Höchstwerte und Berechnungsmodelle für Kinder. Denn
sie nehmen durchschnittlich mehr Nahrung pro Kilogramm Körpergewicht auf als
Erwachsene und sie reagieren bei bestimmten Chemikalien viel empfindlicher als
Erwachsene. Dennoch wird in vielen Fällen ein 60 kg schwerer Erwachsener als Modell zur
Berechnung von Höchstwerten bestimmter Chemikalien herangezogen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende

Anfrage:

1)   Wie setzt sich die Berechnungsgrundlage für die Höchstwertegestaltung in der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SBM-HWVO) zusammen?

2)   Wie erklärt sich die Berechnungsgrundlage an Hand der Beispiele Chlorfenvinphos
und Parathion?

3)  Welche Kriterien werden herangezogen, um eine Probe in Bezug auf ihre
Pestizidrückstände als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht oder wertgemindert
nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren (Bitte um getrennte Anführung für die
Parameter gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht oder wertgemindert nach dem
Lebensmittelgesetz)?

4)   Ist der ADI in Bezug zur Rückstandsbelastung eines Lebensmittels mit Pestiziden ein
geeignetes Kriterium, um eine Probe als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht
oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren?


5)  Wenn ja, bitte um getrennte Anführung für die Parameter gesundheitsschädlich,
verdorben, verfälscht oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz in
Abhängigkeit zum ADI.

6)   Für Parathion wurde 2001 von der ECCO (European Community Co-ordination) ein
ADI von 0,0006 mg/kg/d festgelegt. Der für Parathion festgelegte gesetzliche
Höchstwert limitiert den tägliche akzeptablen Verzehr bei bis zum gesetzlichen
Höchstwert mit Parathion belastetem und daher nach Vorgabe des SBM-HWVO
verkehrsfähigem Obst und Gemüse für ein 13,5 kg schweres Kind auf eine
Gesamtmenge von weniger als 9 Gramm Obst und Gemüse. Lässt sich ausschließen,
dass durch den Konsum von laut SBM-HWVO als verkehrsfähig ausgewiesenem Obst
und Gemüse über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig die täglich akzeptable
Aufnahme von Parathion bei einem 13,5 kg schweren Kind überschritten wird?

7)   Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?

8)   Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst, und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet werden, um dieses Problem zu beseitigen?

9)  Für Chlorthalonil wurde 1994 von der WHO ein ADI von 0,03 mg/kg/d festgesetzt.
Der für Chlorthalonil festgelegte gesetzliche Höchstwert limitiert den tägliche
akzeptablen Verzehr für ein 13,5 kg schweres Kind auf 41 Gramm verschiedener
Beerensorten. Lässt sich ausschließen, dass durch den Konsum von laut SBM-HWVO
als verkehrsfähig ausgewiesenen Beeren über einen längeren Zeitraum hinweg
regelmäßig die täglich akzeptable Aufnahme von Chlorthalonil bei einem 13,5 kg
schweren Kind überschritten wird?

10) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?

11) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst, und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet werden, um dieses Problem zu beseitigen?

12) Für Chlorpyrifos-Methyl wurde 2001 von der WHO ein ADI von 0,01 mg/kg/d
festgesetzt. Der für Chlorpyrifos-Methyl festgelegte gesetzliche Höchstwert limitiert
den tägliche akzeptablen Verzehr von bis zum gesetzlichen Höchstwert mit
Chlorpyrifos-Methyl belastetem und daher nach Vorgabe des SBM-HWVO
verkehrsfähigem Getreide für ein 13,5 kg schweres Kind auf 41 Gramm Getreide.
Lässt sich ausschließen, dass durch den Konsum von laut SBM-HWVO als
verkehrsfähig ausgewiesenem Getreide über einen längeren Zeitraum hinweg
regelmäßig die täglich akzeptable Aufnahme von Chlorpyrifos-Methyl bei einem 13,5
kg schweren Kind überschritten wird?

13) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?

14) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst, und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet werden um dieses Problem zu beseitigen?


15) Der Wirkstoff Chlorfenvinphos darf laut geltender Fassung der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SBM-HWVO) vom
6.12.2002 mit bis zu 0,5 mg/kg in Karotten enthalten sein. Der von der WHO 1994
festgelegte ADI von Chlorfenvinphos beträgt 0,0005 mg/kg/d. Für ein Kleinkind mit
einem Körpergewicht von 7 kg wird die täglich akzeptable Verzehrsmenge an
Karotten auf weniger als 4 Gramm reduziert. Karotten (roh oder gekocht) spielen bei
der Ernährung von Kleinkindern eine große Rolle. Wie lässt sich dieser Höchstwert
und der mit einer Ausschöpfung dieser erlaubten Rückstandsmenge einhergehende
sichere maximale akzeptable tägliche Konsum von weniger als 4 Gramm vor dem
Gesichtspunkt des Schutzes von Kleinkindern rechtfertigen?

16) Lässt sich Ihrer Ansicht nach ausschließen, dass durch den Konsum von laut SBM-
HWVO als verkehrsfähig ausgewiesenen Karotten über einen längeren Zeitraum
hinweg regelmäßig die täglich akzeptable Aufnahme von Chlorfenvinphos bei
Kindern überschritten wird?

17) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?

18) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst, und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet werden um dieses Problem zu beseitigen?

19)TMDI Berechnungen beziehen sich laut Anfragebeantwortung 3871/AB XXI.GP auf
durchschnittliche Ernährungsgewohnheiten (zB. 25 Gramm Salat/Tag), die von
individuellen Ernährungsgewohnheiten stark abweichen können (zB. erhöhter
Konsum von Obst und Gemüse bei fleischloser Ernährung). Wie wird der
gesundheitliche Schutz von Menschen gewährleistet, deren Verzehrsgewohnheiten
durch die den TMDI-Berechnungen zugrunde liegenden Codex-Daten unzureichend
widergespiegelt werden?

20) Weshalb sind in der geltenden Fassung der Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung (SBM-HWVO) vom 6.12.2002 nach wie vor zahlreichen
Wirkstoffen Höchstwerte zugeordnet, die bei einer Anwendung der TMDI-
Berechnung (siehe Anfragebeantwortung 3871/AB XXI.GP) für einen 60 kg schweren
Erwachsenen zu einer vielfachen Überschreitung des ADI fuhren (so kommt es z.B.
bei Parathion zu einer 10-fachen Überschreitung, bei Chlorfenvinphos zu einer 5-
fachen, bei Lindan zu einer 3-fachen, bei Diquat zu einer 4-fachen Überschreitung
(Bitte um detaillierte Beantwortung für jeden angeführten Wirkstoff)?

21) Kinder nehmen durchschnittlich mehr Nahrung pro kg Körpergewicht auf als
Erwachsene. Weshalb wird für die TMDI-Berechnungen das Körpergewicht eines 60
kg schweren Erwachsenen herangezogen?

22) Weshalb sind in der geltenden Fassung der Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung (SBM-HWVO) vom 6.12.2002 nach wie vor zahlreichen
Wirkstoffen Höchstwerte zugeordnet, die bei einer Anwendung der TMDI-
Berechnung (siehe Anfragebeantwortung 3871/AB XXI.GP) auf Kinder zu einer noch
drastischeren Überschreitung des ADI- führen (Parathion, Chlorfenvinphos, Lindan,
Diquat, Dicofol)?


23) Kinder reagieren zudem bei bestimmten Chemikalien viel empfindlicher. Weshalb
wird trotzdem ein 60 kg schwerer Erwachsener als Modell herangezogen?

24) Wie wird der Schutz von Kindern in diesem Zusammenhang gewährleistet?

25) Wird durch die SBM-HWVO gewährleistet, dass beim Verzehr von als verkehrsfähig
ausgewiesenem Obst und Gemüse für die Pestizide Parathion, Chlorfenvinphos,
Lindan, Diquat, Dicofol über einen längeren Zeitraum hinweg die für ein 13,5 kg
schweres Kind täglich akzeptable Aufnahme dieser Pestizide nicht regelmäßig
überschritten wird?

26) Wenn ja, auf Basis welcher Berechnungen bzw. Studien?

27) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst, und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet werden um dieses Problem zu beseitigen?

28) Nehmen Sie bei der TMDI-Berechnung für Kinder andere Verzehrsgewohnheiten an,
die nicht zu diesen Überschreitungen fuhren?

29) Falls ja, aufgrund welcher Berechnungsgrundlagen?

30) Wie groß schätzen Sie die Zahl der Österreicherinnen ein, deren
Ernährungsgewohnheiten durch die auf durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten
beruhenden Berechnungsmodelle (siehe Anhang der Anfragebeantwortung 3871/AB
XXI.GP) nur ungenügend widergespiegelt werden?

31) Die der TMDI-Berechnung zu Grunde liegenden ADI-Werte beziehen sich auf die
Wirkung eines einzigen Pestizidwirkstoffes. Die SBM-HWVO sieht aber zugelassene
Rückstandshöchstmengen für mehr als 400 verschiedene Pestizide vor. Der
Konsument wird über die Nahrung mit einer Vielzahl verschiedener Wirkstoffe, über
deren Zusammenspiel bezüglich ihrer physiologischen Wirkungen sehr wenig bekannt
ist, konfrontiert. Wie findet dieser Umstand Berücksichtigung in einer der Festlegung
der HW zu Grunde liegenden Risikoabschätzung?

32) Welche Beispiele gibt es bereits, bei denen für unterschiedliche Wirkstoffe mit
gleichem physiologischem Wirkmechanismus bereits Summengrenzwerte eingeführt
wurden (unter Angabe der Summengrenzwerte)?

33) Wurde dies Ihres Wissens nach auch bereits für diejenigen Wirkstoffe durchgeführt,
die unterschiedliche physiologische Wirkmechanismen bei gleichem physiologischem
Angriffspunkt im menschlichen Organismus aufweisen?

34) Wenn ja, bitte um Anfuhrung der Beispiele unter Angabe der Summengrenzwerte.

35) Wenn nein, warum nicht?

36) Wenn nein, gedenken Sie derartige Summengrenzwerte einzuführen, und bis wann?

37) Halten Sie die Einführung der 100% Klausel für ein geeignetes Instrument, um die
Gesamtbelastung von Lebensmitteln mit Pestiziden zu begrenzen (die Prozentanteile -


berechnet vom jeweiligen Höchstwert - der verschiedenen Rückstände auf einem
Lebensmittel dürfen in Summe nicht mehr als 100 Prozent ausmachen)?

38) Wenn nein, warum?

39) Wenn ja, bis wann werden Sie für die Einführung sorgen?

40) Ist die Acute reference dose (ARfD) Ihrer Ansicht nach ein geeignetes Kriterium, um
eine Probe in Bezug auf ihre Pestizidrückstände als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren?

41) Wenn ja, bitte um getrennte Anführung für die Parameter gesundheitsschädlich,
verdorben, verfälscht oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz in
Abhängigkeit zur ARfD.

42) Wenn ja, wie groß muss die konsumierte Menge eines Pestizids in Bezug auf die
korrespondierende ARfD sein, um den Konsum als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren (bitte um
Anführung von Werten je nach Qualifikation an Hand des Beispiels Weintrauben und
Parathion)?

43) Wenn ja, wie klein muss jene Menge eines mit einem Pestizid belasteten Produktes,
deren Konsum zu einer Überschreitung der ARfD des betreffenden Pestizids fuhrt,
sein, damit das betroffene Produkt als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht
oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren (bitte um
Anführung von Werten je nach Qualifikation an Hand des Beispiels Karotten und
Chlorvenfinvos)?

44) Weshalb sind Ihrer Ansicht n ach in der aktuellen Fassung der SBM-HWVO vom 6.
Dez. 2002 immer noch zahlreichen Wirkstoffen Höchstwerte zugeordnet, die bei
einmaligen Konsum von weniger als 300 Gramm (lambda-Cyhalothrin Parathion-
ethyl, Methomyl, Amitraz, Endosulfan, Methiocarb, Phosmet Thiodicarb, Prochloraz)
bzw. sogar weniger als 100 Gramm (Lindan, Methidathion, Chlormequat, Aldicarb,
Chlorpropham) zu einer Überschreitung der von der EU oder der WHO abgeleiteten
ARfD, die bekanntlich einen Richtwert für die akute Toxizität eines Wirkstoffes
darstellt, führen (bitte detaillierte Antwort für jeden Wirkstoff)?

45) Für welche, der oben nicht angeführten Kombinationen aus Wirkstoff und bis zum
gesetzlichen Höchstwert belastetem Lebensmittel trifft das Problem einer
Überschreitung der ARfD beim Konsum von weniger als 300 Gramm des betreffenden
Lebensmittels noch zu?

46) Ist Ihrer Ansicht nach ein Konsum, der zu einer Überschreitung der durch die ARfD
ausgewiesenen Menge eines Pestizids führt, als gesundheitlich unbedenklich
einzustufen?

47) Wenn ja, auf Grund welcher Berechnungen bzw. Studien?

48) Wenn nein, weshalb lässt das österreichische Lebensmittelgesetz für bestimmte
Kombinationen aus Produkt und Pestizidrückstand bei Kindern eine Überschreitung
der ARfD beim Konsum von weniger als 100 Gramm zu?


49) In welchem Ausmaß muss durch den Konsum von Pestiziden die ArfD überschritten
werden, um zu einer die Gesundheit schädigenden Wirkung zu führen?

50) Mit der am 6.12.2002 ausgewiesenen Fassung der SBM-HWVO wurde der alte
gesetzliche Höchstwert für Chlormequat in Pilzen um das 200-fache von 0,05 mg/kg
auf 10 mg/kg angehoben. Die ARfD von Chlormequat beträgt 0,05 mg/kg. Ein 13,5 kg
schweres Kind erfährt seither bereits bei einem Konsum von weniger als 70 Gramm
Pilzen die bis zum gesetzlichen Höchstwert mit Chlormequat belastet sind, eine
Überschreitung der ARfD. Ist dieser Konsum unbedenklich? Wenn ja, warum?

51) Weshalb wurde der gesetzliche Höchstwert von Chlormequat in Pilzen in einem
Ausmaß angehoben, dass Kinder schon bei einem Konsum von 70 Gramm Pilzen, die
nach dem geltenden Gesetz als verkehrsfähig eingestuft werden, eine Überschreitung
der ARfD befürchten müssen?

52) In der geltenden Fassung der SBM-HWVO ist der gesetzliche Höchstwert für
Parathion in Obst und Gemüse auf 0,5 mg/kg festgelegt. Die ARfD von Parathion
beträgt 0,005 mg/kg. Ein 13,5 kg schweres Kind erfährt beim Konsum von 135
Gramm jeglicher Art von Obst oder Gemüse, welches bis zum gesetzlichen
Höchstwert mit Parathion belastet ist, eine Überschreitung der ARfD. Ist dieser
Konsum unbedenklich? Wenn ja, warum?

53) Der Höchstwert des Wirkstoffes Lindan hätte laut einer EU-Richtlinie 2002/66/EC
vom 16. Juli 2002 bis spätestens 1. Dez. 2002 auf LOD (0,01 mg/kg) herabgesetzt
werden müssen. Weshalb scheint in der am 6.Dez. 2002 ausgegebenen SBM-HW-VO
noch immer ein Höchstwert von 2mg/kg für Blattgemüse auf?

54) Weshalb wurden die Höchstwerte in der SBM-HW-VO von Lindan nicht bereits nach
der europaweiten Aufhebung der Zulassung oder der Aufnahme in die Stockholm-
Konvention auf LOD herabgesetzt?

55) Der Höchstwert des Wirkstoffes Parathion wird laut der EU-Richtlinie 2002/66/EC
vom 16. Juli 2002 bis spätestens 1. Mai 2003 auf LOD (0,05 mg/kg) herabgesetzt
werden müssen. Wie wollen Sie angesichts der Versäumnisse bei Lindan sicherstellen,
dass es tatsächlich fristgerecht zur Herabsetzung des Höchstwertes auf LOD kommt?

56) Der ADI von Parathion-Ethyl wurde von der ECCO (European Community Co-
ordination) im Jahre 2001 auf 0,0006 mg/kg/d festgelegt. Dadurch wird die akzeptable
tägliche Aufnahme für ein 13,5 kg schweres Kind auf 8,1g limitiert. Die
Herabsetzung der derzeit für Parathion-Ethyl geltenden Höchstwerte auf das LOD von
0,05 mg/kg führt vor diesem Hintergrund bei einer TMDI-Berechnung unter
Berücksichtung der durchschnittlichen Verzehrsgewohnheiten (siehe Anhang der
Anfragebeantwortung 3871/AB XXI.GP) immer noch zu einer maximalen täglichen
Exposition von 36 g. Wie wollen Sie trotzdem sicherstellen, dass die täglich
akzeptable Aufnahme auch für ein 13,5 kg schweres Kind nicht überschritten wird
(Bitte um Anführung der Berechnungsgrundlage)?

57) Mehr als 300 Wirkstoffe verlieren mit Juli 2003 ihre Zulassung in der EU. Nach
welcher Frist werden ihre jeweiligen Höchstwerte auf LOD herabgesetzt und welche


Vorkehrungen      wurden      getroffen,      diese      EU-Angleichung      termingerecht
durchzuführen?

58) Welche Berechnungsmodelle und welche Richtwerte objektivieren die von der Ages
angeführten 1200g Obst und Gemüse, deren unbedenklicher täglicher Verzehr durch
die SBM-HWVO laut AGES gewährleistet sein soll?