142/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.
Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Rückstandsbelastung durch Pestizide und die Gefahr für
Kinder durch
Konsum von pestizidbelastetem Gemüse
und Obst.
Wie auch im
letzten Jahr hat die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 heuer erneut
Pestizid-Belastung bei spanischen Paprika
aufgedeckt. Bis zu neun unterschiedliche Pestizide
fanden sich laut Angaben von GLOBAL 2000 in einer Paprikaprobe,
durchschnittlich war
jede Probe mit sieben Pestiziden belastet.
Über die
physiologischen Konsequenzen der Vielzahl der unterschiedlichen Wirkstoffe, die
die Konsumentinnen durch pestizidbelastetes
Obst und Gemüse zu sich nehmen, ist bislang
viel zu wenig bekannt. Dementsprechend sind auch Grenzwertfestlegungen
massiv zu
hinterfragen.
Dies betrifft im
besonderen Masse Höchstwerte und Berechnungsmodelle für Kinder. Denn
sie nehmen durchschnittlich mehr Nahrung pro Kilogramm Körpergewicht auf als
Erwachsene und sie reagieren bei bestimmten
Chemikalien viel empfindlicher als
Erwachsene. Dennoch wird in vielen Fällen ein 60 kg schwerer Erwachsener
als Modell zur
Berechnung von Höchstwerten bestimmter
Chemikalien herangezogen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für soziale Sicherheit
und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1) Wie
setzt sich die Berechnungsgrundlage für die Höchstwertegestaltung in der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung
(SBM-HWVO) zusammen?
2) Wie
erklärt sich die Berechnungsgrundlage an Hand der Beispiele Chlorfenvinphos
und Parathion?
3) Welche Kriterien werden herangezogen, um eine Probe in Bezug
auf ihre
Pestizidrückstände
als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht oder wertgemindert
nach dem Lebensmittelgesetz zu
qualifizieren (Bitte um getrennte Anführung für die
Parameter gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht oder wertgemindert nach dem
Lebensmittelgesetz)?
4) Ist der ADI in Bezug zur Rückstandsbelastung eines
Lebensmittels mit Pestiziden ein
geeignetes Kriterium, um eine Probe als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht
oder
wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren?
5) Wenn ja,
bitte um getrennte Anführung für die Parameter gesundheitsschädlich,
verdorben, verfälscht oder wertgemindert
nach dem Lebensmittelgesetz in
Abhängigkeit zum ADI.
6) Für Parathion wurde 2001 von der ECCO (European
Community Co-ordination) ein
ADI von 0,0006 mg/kg/d festgelegt. Der für Parathion festgelegte gesetzliche
Höchstwert limitiert den tägliche
akzeptablen Verzehr bei bis zum gesetzlichen
Höchstwert mit Parathion belastetem und daher nach Vorgabe des SBM-HWVO
verkehrsfähigem Obst und Gemüse für ein 13,5
kg schweres Kind auf eine
Gesamtmenge von weniger als 9 Gramm
Obst und Gemüse. Lässt sich ausschließen,
dass durch den Konsum von laut SBM-HWVO als verkehrsfähig ausgewiesenem Obst
und Gemüse über einen längeren
Zeitraum hinweg regelmäßig die täglich akzeptable
Aufnahme von Parathion bei einem
13,5 kg schweren Kind überschritten wird?
7) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?
8) Falls
nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst,
und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet
werden, um dieses Problem zu beseitigen?
9) Für
Chlorthalonil wurde 1994 von der WHO ein ADI von 0,03 mg/kg/d festgesetzt.
Der für Chlorthalonil festgelegte gesetzliche Höchstwert limitiert den tägliche
akzeptablen Verzehr für ein 13,5 kg schweres Kind auf 41 Gramm verschiedener
Beerensorten. Lässt sich ausschließen, dass
durch den Konsum von laut SBM-HWVO
als verkehrsfähig ausgewiesenen
Beeren über einen längeren Zeitraum hinweg
regelmäßig die täglich akzeptable Aufnahme von Chlorthalonil bei einem
13,5 kg
schweren Kind überschritten wird?
10) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?
11) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen
zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst,
und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet
werden, um dieses Problem zu beseitigen?
12) Für Chlorpyrifos-Methyl wurde 2001 von der WHO ein ADI
von 0,01 mg/kg/d
festgesetzt. Der für Chlorpyrifos-Methyl festgelegte gesetzliche Höchstwert
limitiert
den tägliche akzeptablen Verzehr von bis zum
gesetzlichen Höchstwert mit
Chlorpyrifos-Methyl belastetem und
daher nach Vorgabe des SBM-HWVO
verkehrsfähigem Getreide für ein 13,5 kg schweres Kind auf 41 Gramm
Getreide.
Lässt sich ausschließen, dass durch den
Konsum von laut SBM-HWVO als
verkehrsfähig ausgewiesenem Getreide
über einen längeren Zeitraum hinweg
regelmäßig die täglich akzeptable
Aufnahme von Chlorpyrifos-Methyl bei einem 13,5
kg schweren Kind überschritten wird?
13) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?
14) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen
zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst,
und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet
werden um dieses Problem zu beseitigen?
15) Der Wirkstoff Chlorfenvinphos
darf laut geltender Fassung der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung
(SBM-HWVO) vom
6.12.2002 mit bis zu 0,5 mg/kg in
Karotten enthalten sein. Der von der WHO 1994
festgelegte ADI von Chlorfenvinphos beträgt 0,0005 mg/kg/d. Für ein Kleinkind
mit
einem Körpergewicht von 7 kg wird die täglich akzeptable Verzehrsmenge an
Karotten auf weniger als 4 Gramm reduziert.
Karotten (roh oder gekocht) spielen bei
der Ernährung von Kleinkindern eine große Rolle. Wie lässt sich dieser
Höchstwert
und der mit einer Ausschöpfung dieser
erlaubten Rückstandsmenge einhergehende
sichere maximale akzeptable tägliche Konsum von weniger als 4 Gramm vor
dem
Gesichtspunkt des Schutzes von Kleinkindern
rechtfertigen?
16) Lässt sich Ihrer Ansicht nach
ausschließen, dass durch den Konsum von laut SBM-
HWVO als verkehrsfähig
ausgewiesenen Karotten über einen längeren Zeitraum
hinweg regelmäßig die täglich akzeptable Aufnahme von Chlorfenvinphos bei
Kindern überschritten wird?
17) Wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen bzw. Studien?
18) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen
zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst,
und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet
werden um dieses Problem zu beseitigen?
19)TMDI Berechnungen beziehen sich laut Anfragebeantwortung
3871/AB XXI.GP auf
durchschnittliche Ernährungsgewohnheiten
(zB. 25 Gramm Salat/Tag), die von
individuellen Ernährungsgewohnheiten
stark abweichen können (zB. erhöhter
Konsum von Obst und Gemüse bei fleischloser Ernährung). Wie wird der
gesundheitliche Schutz von Menschen gewährleistet, deren
Verzehrsgewohnheiten
durch die den TMDI-Berechnungen zugrunde
liegenden Codex-Daten unzureichend
widergespiegelt werden?
20) Weshalb sind in der geltenden
Fassung der Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung (SBM-HWVO)
vom 6.12.2002 nach wie vor zahlreichen
Wirkstoffen Höchstwerte zugeordnet, die bei einer Anwendung der TMDI-
Berechnung (siehe Anfragebeantwortung
3871/AB XXI.GP) für einen 60 kg schweren
Erwachsenen zu einer vielfachen
Überschreitung des ADI fuhren (so kommt es z.B.
bei Parathion zu einer 10-fachen Überschreitung, bei Chlorfenvinphos zu
einer 5-
fachen, bei Lindan zu einer 3-fachen, bei Diquat zu einer 4-fachen
Überschreitung
(Bitte um detaillierte Beantwortung für
jeden angeführten Wirkstoff)?
21) Kinder nehmen durchschnittlich mehr Nahrung pro kg
Körpergewicht auf als
Erwachsene. Weshalb wird für die
TMDI-Berechnungen das Körpergewicht eines 60
kg schweren Erwachsenen
herangezogen?
22) Weshalb sind in der geltenden
Fassung der Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung (SBM-HWVO)
vom 6.12.2002 nach wie vor zahlreichen
Wirkstoffen Höchstwerte zugeordnet, die bei einer Anwendung der TMDI-
Berechnung (siehe Anfragebeantwortung
3871/AB XXI.GP) auf Kinder zu einer noch
drastischeren Überschreitung des ADI- führen (Parathion,
Chlorfenvinphos, Lindan,
Diquat, Dicofol)?
23) Kinder reagieren zudem bei bestimmten Chemikalien viel
empfindlicher. Weshalb
wird trotzdem ein 60 kg schwerer Erwachsener
als Modell herangezogen?
24) Wie wird der Schutz von Kindern in diesem Zusammenhang gewährleistet?
25) Wird durch die SBM-HWVO gewährleistet, dass beim
Verzehr von als verkehrsfähig
ausgewiesenem Obst und Gemüse für die Pestizide Parathion, Chlorfenvinphos,
Lindan, Diquat, Dicofol über einen längeren Zeitraum hinweg die für ein 13,5 kg
schweres Kind täglich akzeptable Aufnahme
dieser Pestizide nicht regelmäßig
überschritten wird?
26) Wenn ja, auf Basis welcher Berechnungen bzw. Studien?
27) Falls nein: sind Sie sich als für Gesundheitsfragen
zuständiger Minister der damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken bewusst,
und welche Maßnahmen wurden bereits
eingeleitet oder werden eingeleitet
werden um dieses Problem zu beseitigen?
28) Nehmen Sie bei der
TMDI-Berechnung für Kinder andere Verzehrsgewohnheiten an,
die nicht zu
diesen Überschreitungen fuhren?
29) Falls ja, aufgrund welcher Berechnungsgrundlagen?
30) Wie groß schätzen Sie die Zahl der
Österreicherinnen ein, deren
Ernährungsgewohnheiten durch die
auf durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten
beruhenden Berechnungsmodelle (siehe Anhang
der Anfragebeantwortung 3871/AB
XXI.GP) nur ungenügend
widergespiegelt werden?
31) Die der TMDI-Berechnung zu Grunde liegenden ADI-Werte
beziehen sich auf die
Wirkung eines einzigen Pestizidwirkstoffes. Die SBM-HWVO sieht aber zugelassene
Rückstandshöchstmengen für mehr als 400
verschiedene Pestizide vor. Der
Konsument wird über die Nahrung mit einer Vielzahl verschiedener
Wirkstoffe, über
deren Zusammenspiel bezüglich ihrer
physiologischen Wirkungen sehr wenig bekannt
ist, konfrontiert. Wie findet dieser Umstand Berücksichtigung in einer
der Festlegung
der HW zu Grunde liegenden
Risikoabschätzung?
32) Welche Beispiele gibt es bereits, bei denen für
unterschiedliche Wirkstoffe mit
gleichem physiologischem Wirkmechanismus bereits Summengrenzwerte eingeführt
wurden (unter Angabe der Summengrenzwerte)?
33) Wurde dies Ihres Wissens nach
auch bereits für diejenigen Wirkstoffe durchgeführt,
die unterschiedliche physiologische Wirkmechanismen bei gleichem
physiologischem
Angriffspunkt
im menschlichen Organismus aufweisen?
34) Wenn ja, bitte um Anfuhrung der Beispiele unter Angabe der Summengrenzwerte.
35) Wenn nein, warum nicht?
36) Wenn nein, gedenken Sie derartige Summengrenzwerte einzuführen, und bis wann?
37) Halten Sie die Einführung der 100% Klausel für ein
geeignetes Instrument, um die
Gesamtbelastung von Lebensmitteln mit
Pestiziden zu begrenzen (die Prozentanteile -
berechnet vom
jeweiligen Höchstwert - der verschiedenen Rückstände auf einem
Lebensmittel dürfen in Summe nicht mehr als
100 Prozent ausmachen)?
38) Wenn nein, warum?
39) Wenn ja, bis wann werden Sie für die Einführung sorgen?
40) Ist die Acute reference dose
(ARfD) Ihrer Ansicht nach ein geeignetes Kriterium, um
eine Probe in
Bezug auf ihre Pestizidrückstände als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren?
41) Wenn ja, bitte um getrennte Anführung für die Parameter
gesundheitsschädlich,
verdorben, verfälscht oder wertgemindert
nach dem Lebensmittelgesetz in
Abhängigkeit zur ARfD.
42) Wenn ja, wie groß muss die konsumierte Menge eines
Pestizids in Bezug auf die
korrespondierende ARfD sein, um den Konsum
als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht oder wertgemindert nach dem Lebensmittelgesetz zu qualifizieren
(bitte um
Anführung von Werten je nach
Qualifikation an Hand des Beispiels Weintrauben und
Parathion)?
43) Wenn ja, wie klein muss jene
Menge eines mit einem Pestizid belasteten Produktes,
deren Konsum zu einer
Überschreitung der ARfD des betreffenden Pestizids fuhrt,
sein, damit das betroffene Produkt als gesundheitsschädlich, verdorben,
verfälscht
oder wertgemindert nach dem
Lebensmittelgesetz zu qualifizieren (bitte um
Anführung von Werten je nach Qualifikation an Hand des Beispiels
Karotten und
Chlorvenfinvos)?
44) Weshalb sind Ihrer Ansicht n ach
in der aktuellen Fassung der SBM-HWVO vom 6.
Dez. 2002 immer noch zahlreichen
Wirkstoffen Höchstwerte zugeordnet, die bei
einmaligen Konsum von weniger als 300 Gramm (lambda-Cyhalothrin Parathion-
ethyl, Methomyl, Amitraz, Endosulfan,
Methiocarb, Phosmet Thiodicarb, Prochloraz)
bzw. sogar weniger als 100 Gramm (Lindan, Methidathion, Chlormequat,
Aldicarb,
Chlorpropham) zu einer Überschreitung der
von der EU oder der WHO abgeleiteten
ARfD, die bekanntlich einen Richtwert für die akute Toxizität eines
Wirkstoffes
darstellt, führen (bitte detaillierte
Antwort für jeden Wirkstoff)?
45) Für welche, der oben nicht angeführten Kombinationen
aus Wirkstoff und bis zum
gesetzlichen Höchstwert belastetem
Lebensmittel trifft das Problem einer
Überschreitung der ARfD beim Konsum
von weniger als 300 Gramm des betreffenden
Lebensmittels noch zu?
46) Ist Ihrer Ansicht nach ein
Konsum, der zu einer Überschreitung der durch die ARfD
ausgewiesenen
Menge eines Pestizids führt, als gesundheitlich unbedenklich
einzustufen?
47) Wenn ja, auf Grund welcher Berechnungen bzw. Studien?
48) Wenn nein, weshalb lässt das
österreichische Lebensmittelgesetz für bestimmte
Kombinationen
aus Produkt und Pestizidrückstand bei Kindern eine Überschreitung
der ARfD beim
Konsum von weniger als 100 Gramm zu?
49) In welchem Ausmaß muss durch den Konsum von Pestiziden
die ArfD überschritten
werden, um zu einer die Gesundheit
schädigenden Wirkung zu führen?
50) Mit der am 6.12.2002 ausgewiesenen Fassung der SBM-HWVO
wurde der alte
gesetzliche Höchstwert für Chlormequat in Pilzen um das 200-fache von 0,05
mg/kg
auf 10 mg/kg angehoben. Die ARfD von
Chlormequat beträgt 0,05 mg/kg. Ein 13,5 kg
schweres Kind erfährt seither bereits bei einem Konsum von weniger als
70 Gramm
Pilzen die bis zum gesetzlichen Höchstwert mit Chlormequat belastet sind, eine
Überschreitung der ARfD. Ist dieser Konsum
unbedenklich? Wenn ja, warum?
51) Weshalb wurde der gesetzliche Höchstwert von
Chlormequat in Pilzen in einem
Ausmaß angehoben, dass Kinder schon bei
einem Konsum von 70 Gramm Pilzen, die
nach dem geltenden Gesetz als
verkehrsfähig eingestuft werden, eine Überschreitung
der ARfD befürchten müssen?
52) In der geltenden Fassung der SBM-HWVO ist der
gesetzliche Höchstwert für
Parathion in Obst und Gemüse auf 0,5 mg/kg festgelegt. Die ARfD von Parathion
beträgt 0,005 mg/kg. Ein 13,5 kg schweres Kind erfährt beim Konsum von 135
Gramm jeglicher Art von Obst oder Gemüse, welches bis zum gesetzlichen
Höchstwert mit Parathion belastet ist, eine Überschreitung der ARfD. Ist dieser
Konsum unbedenklich? Wenn ja, warum?
53) Der Höchstwert des Wirkstoffes Lindan hätte laut einer
EU-Richtlinie 2002/66/EC
vom 16. Juli 2002 bis spätestens 1. Dez. 2002 auf LOD (0,01 mg/kg) herabgesetzt
werden müssen. Weshalb scheint in der am
6.Dez. 2002 ausgegebenen SBM-HW-VO
noch immer ein Höchstwert von 2mg/kg
für Blattgemüse auf?
54) Weshalb wurden die Höchstwerte in der SBM-HW-VO von
Lindan nicht bereits nach
der europaweiten Aufhebung der Zulassung oder der Aufnahme in die Stockholm-
Konvention auf LOD herabgesetzt?
55) Der Höchstwert des Wirkstoffes Parathion wird laut der
EU-Richtlinie 2002/66/EC
vom 16. Juli 2002 bis spätestens 1. Mai 2003 auf LOD (0,05 mg/kg) herabgesetzt
werden müssen. Wie wollen Sie angesichts der
Versäumnisse bei Lindan sicherstellen,
dass es tatsächlich fristgerecht zur Herabsetzung des Höchstwertes auf LOD
kommt?
56) Der ADI von Parathion-Ethyl wurde von der ECCO
(European Community Co-
ordination) im Jahre 2001 auf 0,0006 mg/kg/d
festgelegt. Dadurch wird die akzeptable
tägliche Aufnahme für ein 13,5 kg schweres Kind auf 8,1g limitiert. Die
Herabsetzung der derzeit für Parathion-Ethyl
geltenden Höchstwerte auf das LOD von
0,05 mg/kg führt vor diesem
Hintergrund bei einer TMDI-Berechnung unter
Berücksichtung der durchschnittlichen Verzehrsgewohnheiten (siehe Anhang
der
Anfragebeantwortung 3871/AB XXI.GP) immer noch zu einer maximalen täglichen
Exposition von 36 g. Wie wollen Sie trotzdem sicherstellen, dass die täglich
akzeptable Aufnahme auch für ein 13,5 kg schweres Kind nicht überschritten wird
(Bitte um Anführung der
Berechnungsgrundlage)?
57) Mehr als 300 Wirkstoffe verlieren mit Juli 2003 ihre
Zulassung in der EU. Nach
welcher Frist werden ihre jeweiligen Höchstwerte auf LOD herabgesetzt und
welche
Vorkehrungen wurden getroffen, diese EU-Angleichung termingerecht
durchzuführen?
58) Welche Berechnungsmodelle und welche Richtwerte
objektivieren die von der Ages
angeführten 1200g Obst und Gemüse, deren
unbedenklicher täglicher Verzehr durch
die SBM-HWVO laut AGES gewährleistet sein soll?