1428/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Krist,
Schopf, Keck und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
der Förderung
für den „Verein zur Versöhnung der Künste" im Jahr 2002
Gemäß dem Kunstbericht des Bundes für
das Jahr 2002 wurde der „Verein zur Versöhnung
der Künste" im
Jahr 2002 mit 129.600,00 Euro gefördert.
Gemäß der Anfragebeantwortung 991/AB (XXII GP) des Bundeskanzlers wurde dieser
Verein im Jahr 2002
jedoch mit 132.600,00 Euro gefördert. Laut einer Auskunft des
Bundeskanzleramtes und gemäß der oben
erwähnten Anfragebeantwortung soll der Verein in
Oberösterreich gewirkt haben, obwohl er seinen Sitz vereinspolizeilich in Wien
hat.
Im Rahmen umfangreicher Recherchen
wurde folgendes festgestellt: Der Verein zur
Versöhnung der Künste wurde gemäß der Bundespolizeidirektion Wien im Jahr 1991
gegründet und hatte zu diesem Zeitpunkt seinen Sitz in 1040 Wien,
Schleifmühlgasse 5. Seit
dem Jahr 1992 wurde seitens des Vereines an
die Bundespolizeidirektion Wien keine
Meldung mehr getätigt, weshalb unklar
ist, wie lange dieser Verein existiert hat bzw. ob er
noch existiert und ob er seinen Sitz oder Namen geändert hat. Weitere
Recherchen lassen
vermuten, dass dieser Verein möglicherweise im Jahr 2003 aufgelöst wurde.
Aufgrund dieser undurchsichtigen
Umstände um diesen Verein und dieser unverhältnismäßig
hohen
finanziellen Zuwendung ist es unbedingt notwendig festzustellen, welchen Zweck
dieser Verein zum
Zeitpunkt der Vergabe dieser Förderung seitens des Bundeskanzleramtes
verfolgte bzw. wofür diese hohe Förderung
verwendet wurde und inwiefern dieser Verein in
Oberösterreich oder sonst in Österreich gewirkt haben soll.
In diesem Zusammenhang richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wo genau hat oder hatte der Verein
zur Versöhnung der Künste seinen Sitz?
2.
Wann und von welcher Landessicherheitsdirektion (Abt.
Vereinspolizei) wurde die
Nichtuntersagung
ausgestellt?
3.
Welche
Ziele und welchen Vereinszweck verfolgt bzw. verfolgte der Verein?
4.
Wer
waren bzw. sind die rechtlich verantwortlichen Vorstandsmitglieder?
5.
Welche Rolle spielt, bzw. spielte Frau Esther
Linley, Mitglied des
Tanzbeirates, in
diesem Verein?
6.
Wurde
der Verein aufgelöst? Wenn ja, wann, durch wen und wo wurde die Auflösung
öffentlich kundgetan?
7.
Welche
Personen waren seit seiner Gründung Mitglieder dieses Vereines?
8.
Betrug die Förderung für diesen Verein gemäß der
Anfragebeantwortung 991/AB
(XXII GP)
des Bundeskanzlers
132.600,00 oder gemäß dem
Kunstbericht 2002
129.600,00
Euro oder eine andere Summe?
9.
Wie
erklären Sie die unterschiedliche Höhe der Fördermittel?
10. Aufgrund welcher Anforderungen
wurden die Fördermittel gewährt?
11.
Welche
Projekte,
Veranstaltungen
oder Aktivitäten waren der
Grund für die
finanzielle Unterstützung? Bitte
detaillierte Aufstellung!
12. Wurde diese hohe Förderung
aufgrund eines Beiratsbeschlusses gewährt?
13.
Wenn ja, wurde dieser Beschluss vom Tanzbeirat - dem Frau
Esther Linley angehört
-
gefasst?
14.
Wenn nein, von welchem Beirat bzw. von wem wurde dieser Förder-Beschluss
gefasst?
15.
Wurde bei diesem Beschluss überprüft ob der Verein
rechtmäßig existiert? Wenn ja,
von wem? Wenn nein, warum nicht?
16.
Wofür
wurden von diesem Verein die Mittel verwendet und liegen die entsprechenden
Verwendungsnachweise auch vor?
Bitte genau aufschlüsseln!
17.
Inwiefern
hat dieser Verein in Oberösterreich gewirkt und wo genau?
18.
Wo
hat der Verein noch gewirkt?
19.
Gab es Veranstaltungen, Projekte, Ausstellungen,
Publikationen, etc. dieses Vereines?
20.
Wenn ja,
welche, wo, wann und
wie sind diese dokumentiert
bzw. für die
Öffentlichkeit zugänglich?
21.
Angeblich
soll der Verein verschiedenste Künstler unterstützt haben:
Welche Künstler wurden unterstützt (bitte
nach Namen und Kunstrichtung
aufschlüsseln), nach welchen Kriterien und
wie genau?