Eingelangt am 10.02.2004
Dieser Text wurde per E-Mail übermittelt. Die inhaltliche Verantwortung liegt
beim Versender.
ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend diverse
frauenpolitische Maßnahmen
Frauenpolitik fällt in Ihren
Zuständigkeitsbereich. Leider ist in der Politik der Regierung, der Sie
angehören, von frauenpolitischem Bewusstsein, geschweige denn frauenpolitischen
Maßnahmen, häufig nichts zu bemerken. Auch gibt es einige aktuelle
frauenpolitische Anliegen, über die in der Öffentlichkeit bisher nicht
berichtet wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Am 11. November 2003 wurden die Regierungsvorlagen zur
Neuschaffung bzw. Reform der Gleichbehandlungsgesetze seitens Ihres
Regierungskollegen Bartenstein ins Parlament eingebracht. Seither – also
seit mittlerweile 3 Monaten – war es nicht möglich, im Parlament einen
Gleichbehandlungsausschuss zur Behandlung dieser Regierungsvorlagen
einzuberufen. Aus frauenpolitischer Sicht sind aber dringend
Verbesserungen der rechtlichen Situation bei geschlechtsspezifischer
Diskriminierung notwendig.
Was tun Sie als Frauenministerin, um die Beschlussfassung dieser Gesetze
zu beschleunigen? Wann planen Sie ein Inkrafttreten der neuen bzw.
novellierten Gleichbehandlungsgesetze?
- Laut Ihren Aussagen im Gleichbehandlungsausschuss haben Sie in
Ihrem Ressort eine „Frauenservicestelle“ eingerichtet: Bitte geben Sie an,
wie diese Frauenservicestelle personell, finanziell und infrastrukturell
ausgestattet ist. Wer sind die Mitarbeiterinnen der Frauenservicestelle in
Ihrem Ressourt? Welche Aufgaben nimmt die Stelle wahr? Wieviele Anfragen
von außen sind dort bereits eingegangen bzw. wurden bearbeitet?
- Sie berichteten im Gleichbehandlungsausschuss weiters über ein
„Frauenservice für Migrantinnen“ in Ihrem Ressort: Bitte geben Sie an, wie
diese Servicestelle personell, finanziell und infrastrukturell
ausgestattet ist. Wer sind die Mitarbeiterinnen der Frauenservicestelle
für Migrantinnen in Ihrem Ressort? Welche Aufgaben nimmt die Stelle wahr?
Wieviele Anfragen von außen sind dort bereits eingegangen bzw. wurden
bearbeitet?
- Welche weiteren Aktivitäten planen Sie als Frauenministerin, um
sicherzustellen, dass Ihre RegierungskollegInnen und die MitarbeiterInnen
aller Ressorts geschlechtergerechte Sprache verwenden?
- Im Gleichbehandlungsausschuss vom 7.10.2003 war auch Ihr
Kollege Martin Bartenstein, Minister für Wirtschaft und Arbeit, anwesend.
Er tat seine Meinung kund, dass es bei Ausgliederungen besser sei, wenn
statt dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach der Ausgliederung das
Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft anwendbar sei, da ausgegliederte Betriebe dann
generell nach privatwirtschaftlicher Rechtslage zu beurteilen seien. Die
Gleichbehandlungsanwältin Dr. Nikolay-Leitner hingegen meinte, dass es
sehr wichtig es sei, dass bei Ausgliederungen ausdrücklich die
Weitergeltung des (einen höheren Standard bei der Frauenförderung
beinhaltenden) Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes festgeschrieben wird.
Was sagen Sie als Frauenministerin zu dieser Frage und welche Aktivitäten
werden Sie setzen, um bei künftigen Ausgliederungen die Weitergeltung des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sicherzustellen?
- Sie berichteten im Ausschuss weiters, dass Sie bei der
Sozialrechtlerin Frau Prof. Windisch-Grätz ein Gutachten in Auftrag
gegeben haben, welches klären soll, ob die Pensionsreform 2003 stärkere
negative Auswirkungen auf Frauen haben wird.
Wann wird dieses Gutachten fertiggestellt? Falls das Gutachten bereits
fertig ist, legen Sie es bitte der Anfragebeantwortung bei. Wie
kommentieren Sie die Ergebnisse dieses Gutachtens?
- Sie kündigten in einer Anfragebeantwortung an mich an, dass der
Regierungsbericht an die UNO betreffend die Umsetzung der
Frauenrechtskonvention CEDAW im ersten Quartal 2004 fertiggestellt würde.
Ist der Bericht bereits fertig? Wenn ja, legen Sie ihn bitte dieser
Anfragebeantwortung bei? Wie kommentieren Sie als Frauenministerin die
Umsetzung der CEDAW in Österreich bzw. die Hauptaussagen des Berichtes? Wann
und in welcher Form werden Sie diesen Bericht der Öffentlichkeit
vorstellen?
Wenn nein: Wann wird der CEDAW-Bericht fertig sein und in welcher Form
wird die Öffentlichkeit darüber informiert werden?
Wann planen Sie den Bericht dem CEDAW-Komitee zuzustellen?