1437/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend diverse frauenpolitische Maßnahmen

 

Frauenpolitik fällt in Ihren Zuständigkeitsbereich. Leider ist in der Politik der Regierung, der Sie angehören, von frauenpolitischem Bewusstsein, geschweige denn frauenpolitischen Maßnahmen, häufig nichts zu bemerken. Auch gibt es einige aktuelle frauenpolitische Anliegen, über die in der Öffentlichkeit bisher nicht berichtet wurde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Am 11. November 2003 wurden die Regierungsvorlagen zur Neuschaffung bzw. Reform der Gleichbehandlungsgesetze seitens Ihres Regierungskollegen Bartenstein ins Parlament eingebracht. Seither – also seit mittlerweile 3 Monaten – war es nicht möglich, im Parlament einen Gleichbehandlungsausschuss zur Behandlung dieser Regierungsvorlagen einzuberufen. Aus frauenpolitischer Sicht sind aber dringend Verbesserungen der rechtlichen Situation bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung notwendig.
    Was tun Sie als Frauenministerin, um die Beschlussfassung dieser Gesetze zu beschleunigen? Wann planen Sie ein Inkrafttreten der neuen bzw. novellierten Gleichbehandlungsgesetze?

  2. Laut Ihren Aussagen im Gleichbehandlungsausschuss haben Sie in Ihrem Ressort eine „Frauenservicestelle“ eingerichtet: Bitte geben Sie an, wie diese Frauenservicestelle personell, finanziell und infrastrukturell ausgestattet ist. Wer sind die Mitarbeiterinnen der Frauenservicestelle in Ihrem Ressourt? Welche Aufgaben nimmt die Stelle wahr? Wieviele Anfragen von außen sind dort bereits eingegangen bzw. wurden bearbeitet?

  3. Sie berichteten im Gleichbehandlungsausschuss weiters über ein „Frauenservice für Migrantinnen“ in Ihrem Ressort: Bitte geben Sie an, wie diese Servicestelle personell, finanziell und infrastrukturell ausgestattet ist. Wer sind die Mitarbeiterinnen der Frauenservicestelle für Migrantinnen in Ihrem Ressort? Welche Aufgaben nimmt die Stelle wahr? Wieviele Anfragen von außen sind dort bereits eingegangen bzw. wurden bearbeitet?

  4. Welche weiteren Aktivitäten planen Sie als Frauenministerin, um sicherzustellen, dass Ihre RegierungskollegInnen und die MitarbeiterInnen aller Ressorts geschlechtergerechte Sprache verwenden?

  5. Im Gleichbehandlungsausschuss vom 7.10.2003 war auch Ihr Kollege Martin Bartenstein, Minister für Wirtschaft und Arbeit, anwesend. Er tat seine Meinung kund, dass es bei Ausgliederungen besser sei, wenn statt dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach der Ausgliederung das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft anwendbar sei, da  ausgegliederte Betriebe dann generell nach privatwirtschaftlicher Rechtslage zu beurteilen seien. Die Gleichbehandlungsanwältin Dr. Nikolay-Leitner hingegen meinte, dass es sehr wichtig es sei, dass bei Ausgliederungen ausdrücklich die Weitergeltung des (einen höheren Standard bei der Frauenförderung beinhaltenden) Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes festgeschrieben wird.
    Was sagen Sie als Frauenministerin zu dieser Frage und welche Aktivitäten werden Sie setzen, um bei künftigen Ausgliederungen die Weitergeltung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sicherzustellen?

  6. Sie berichteten im Ausschuss weiters, dass Sie bei der Sozialrechtlerin Frau Prof. Windisch-Grätz ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, welches klären soll, ob die Pensionsreform 2003 stärkere negative Auswirkungen auf Frauen haben wird.
    Wann wird dieses Gutachten fertiggestellt? Falls das Gutachten bereits fertig ist, legen Sie es bitte der Anfragebeantwortung bei. Wie kommentieren Sie die Ergebnisse dieses Gutachtens?

  7. Sie kündigten in einer Anfragebeantwortung an mich an, dass der Regierungsbericht an die UNO betreffend die Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW im ersten Quartal 2004 fertiggestellt würde. Ist der Bericht bereits fertig? Wenn ja, legen Sie ihn bitte dieser Anfragebeantwortung bei? Wie kommentieren Sie als Frauenministerin die Umsetzung der CEDAW in Österreich bzw. die Hauptaussagen des Berichtes? Wann und in welcher Form werden Sie diesen Bericht der Öffentlichkeit vorstellen?
    Wenn nein: Wann wird der CEDAW-Bericht fertig sein und in welcher Form wird die Öffentlichkeit darüber informiert werden?

Wann planen Sie den Bericht dem CEDAW-Komitee zuzustellen?