145/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die erheblichen Lücken in der heimischen Fleischkontrolle
Von 7. bis 18.
Oktober 2002 inspizierte ein Team der Generaldirektion Gesundheit und
Verbraucherschutz der EU-Kommission, kurz
Sanco, das österreichische System der
Rückverfolgbarkeit von frischem Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen.
Der Kurier
veröffentlichte am 28. Jänner 2003 etliche
Passagen aus dem Rohbericht, der belegt, dass in
Österreich erhebliche Lücken bei der
Erfassung des Weges des Fleisches zwischen
Schlachthof und Handel klaffen und eine lückenlose Erfassung der
Rückverfolgbarkeit in
Österreichs keinesfalls garantiert ist.
Auch wurden zahlreiche Fehler bei der Etikettierung und
Weiterverarbeitung aufgezeigt. „Auf
gefrorenem
Frischfleisch fehlte die Angabe des Monats und des Jahres des Einfrierens ....
Die
6-Tage-Frist für die Verwendung von
Frischfleisch zur Herstellung von
Hackfleisch/Faschiertem wurde nicht
eingehalten", so einige pikante Details aus dem
Rohbericht.
Es herrscht in Österreich ein Wirrwarr bei den Kontrollkompetenzen, die
zwischen
Sozialministerium,
Landwirtschaftsministerium und den neun Bundesländern aufgeteilt sind.
Für die Registrierung der Rinder
durch Ohrmarken ist die AMA zuständig, für die
obligatorische Kennzeichnung das Ministerium für soziale Sicherheit und
Generationen, bei
der Fleischbeschau wiederum gibt es
bundesländerspezifische Bestimmungen.
Im Sinne der Sicherheit der Konsumentinnen muss sich umgehend entscheidendes ändern.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für soziale Sicherheit
und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1) Wie beurteilen Sie den aktuellen Bericht der EU-Kommission
hinsichtlich der Lücken
in der
heimischen Fleischkontrolle?
2) Waren Ihnen derartige Kontrollmängel bisher bekannt?
3) Falls ja, was haben Sie dagegen unternommen?
4) Ist die Ernährungsagentur Ihrer Ansicht nach die
richtige Einrichtung, um derartige
Fleischskandale
künftig zu verhindern?
5) Falls ja, warum konnten dann die von der Sanco aufgezeigten
Mängel nicht verhindert
werden?
6) Halten Sie die Tatsache, dass sich in Österreich Produktion
und Kontrolle in einer
Hand befinden, für zielführend, was die Garantie der Lebensmittelsicherheit
betrifft?
7) Welche konkreten Massnahmen werden Sie setzen, um die von
der EU-Kommission
aufgedeckten
Misstände künftig zu verhindern?
8) Wie erklären Sie sich die im Bericht angesprochenen
Verwechslungen bei den
Etikettierungen?
9) Wieviele Kontrollen auf Rückverfolgbarkeit von frischen Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002
unternommen und
wieviele sind
für 2003 geplant?
10) Wieviele Beanstandungen gab es in den genannten Jahren?
11) Zu welchen Konsequenzen führten diese Beanstandungen?
12) Wie kann es Ihrer Ansicht nach
passieren, dass in den von der EU-Inspektion
untersuchten
Einzelshandelsbetrieben gar nicht möglich oder nur beeinträchtigt
möglich war,
die Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch zu erheben?
13) Alarmieren Sie als verantwortlichen Minister derartige Untersuchungsergebnisse?
14) Gedenken Sie, im Kontrollsystem
für die Rückverfolgbarkeit von Fleisch und
Fleischerzeugnissen
künftig Änderungen vorzunehmen?
15) Falls ja, welche?
16) Falls nein, warum nicht?
17) Wieviele Kontrollen auf Rückverfolgbarkeit von frischen Putenfleisch und
Putenfleischerzeugnissen wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002
unternommen und
wieviele sind
für 2003 geplant?
18) Wieviele Beanstandungen gab es in den genannten Jahren?
19) Zu welchen Konsequenzen führten diese Beanstandungen?
20) Wieviele Kontrollen auf
Rückverfolgbarkeit von frischen Schweinefleisch und
Schweinefleischerzeugnissen
wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 unternommen
und wieviele
sind für 2003 geplant?
21) Wieviele Beanstandungen gab es in den genannten Jahren?
22) Zu welchen Konsequenzen führten diese Beanstandungen?