1478/J XXII. GP

Eingelangt am 19.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend erleichterte Zulassung von gefährlichen Pestiziden

 

 

Pestizidrückstände findet man mittlerweile schon in fast allen konventionell hergestellten Lebensmitteln. Jedes vierte in Österreich gekaufte Lebensmittel ist pestizidverseucht. In 10% der Lebensmittel sind Höchstwertüberschreitungen festzustellen.

 

Durch das 3. Agrarrechtsänderungsgesetz 2002, Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes, wurde die Zulassung von Pestiziden in Österreich weiter liberalisiert. Im Pflanzenschutzmittelgesetz § 12 (10) wird festgehalten: „Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat, der seit zwei Jahren in einer Verordnung gemäß Abs. 9 angeführt sind, zum Inverkehrbringen zugelassen sind, sind zugelassene Pflanzenschutzmittel nach diesem Bundesgesetz, soweit sie in der Originalverpackung und mit der Originalkennzeichnung einschließlich der Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache in Verkehr gebracht werden.“

 

Damit können per Verordnung weitere beliebige Mitgliedstaaten bestimmt werden, mit denen ein Verwaltungsübereinkommen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens abgeschlossen werden kann. Damit fällt die nationale Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln so gut wie flach,  und Zulassungen aus beliebigen anderen Mitgliedstaaten gelten nach einer Vorlaufzeit von zwei Jahren automatisch auch in Österreich. Damit wurde auch ein wesentlicher Schritt in Richtung einer Legalisierung von Direktimporten von Pflanzenschutzmitteln gesetzt.

 

Nun ist es seit Anfang Februar 2004 per Verordnung gestattet, dass in den Niederlanden erlaubte Pestizide auch in Österreich eingesetzt werden können, obwohl diese hierzulande verboten waren, wie beispielsweise das 1992 verbotene Hormongift Cyhexatin. Für Tomaten wurde dadurch die  Palette der Pestizide von 15 auf 51 erweitert. Als weitere Folge davon  gelten für ein und dasselbe Pestizid zwei unterschiedliche Grenzwerte, ein österreichischer und ein niederländischer. Eine effektive Kontrolle des Pestizideinsatzes in Österreich ist dadurch massiv erschwert

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Wie beurteilen Sie als Gesundheitsministerin, dass mit der Gleichstellungsverordnung alle Pestizide, die in den Niederlanden erlaubt sind, nun auch in Österreich eingesetzt werden können?

 

2.             Welche Konsequenzen gedenken Sie aus der widersprüchlichen Grenzwerte-Regelung zu ziehen und wie werden Sie eine effektive Kontrolle sicherstellen?

 

3.             Inwiefern ist diese Verordnung, in der Grenzwerte je nach der Herkunft des Pflanzenschutzmittels unterschiedlich beurteilt werden, EU-konform?

 

4.             Werden Sie sich angesichts der o.a. Probleme dafür einsetzen, dass diese Gleichstellungsverordnung zurückgezogen wird bzw. eine Reparatur des Pflanzenschutzmittelgesetzes vorgenommen wird? Wenn nein, warum nicht?

 

5.             Wie beurteilen Sie, dass mit der Gleichstellungsverordnung auch bisher in Österreich nicht zugelassene Pestizide wie das Hormongift Cyhexatin, dass 1992 in Österreich gemeinsam mit DDT verboten wurde, wieder zugelassen wird?

 

6.             Wie viele und welche Lebensmittel wurden seit 2000 auf Pestizidrückstände untersucht und was war das Ergebnis? Wurden die Ergebnisse veröffentlich? Wenn ja, wo und wenn nein, warum nicht? Welche Strafen wurden im Falle von Überschreitungen verhängt bzw. welche Konsequenzen hatten Beanstandungen?

 

7.             Bei wie vielen Proben seit 2000 lag die Belastung über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert und welche Pestizide wurden gefunden? Wurden die Ergebnisse veröffentlicht? Wenn ja, wo und wenn nein, warum nicht? Welche Strafen wurden im Falle von Überschreitungen verhängt bzw. welche Konsequenzen hatten Beanstandungen?

 

8.             Gibt es eine Meldepflicht seitens der zuständigen Behörden über die Anzahl und Höhe der Strafen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben? Wenn nein, warum nicht und was werden Sie unternehmen, damit eine Meldepflicht eingeführt wird?

 

9.             Was unternehmen sie sonst zur Risikominimierung von Pestiziden?