148/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

 

 

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Hagenhofer, Mag. Gaßner, Parnigoni

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend zertifizierte Sprachkurse

Einem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen gemäß wurde ein
sogenanntes „A 1-Niveau" für zertifizierte Sprachkurse eingeführt, die jenen
ausländischen Personen angeboten werden, welche laut Integrationsvereinbarung zu
einem Sprachkurs im Umfang von 100 Unterrichtsstunden verpflichtet sind.
Dem Vernehmen nach herrscht aber große Verwirrung und Unklarheit darüber, welche
der angebotenen Sprachkurse nun ebendiesem „A 1-Niveau" entsprechen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Kriterien müssen von Anbietern von Sprachkursen erfüllt werden, um
den Anforderungen der Integrationsvereinbarung Genüge zu tun? Von wem und
wann wurden diese Richtlinien erstellt und seit wann haben sie in Österreich
Gültigkeit? Wer überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien?

2.   Welche Anbieter von Deutschkursen können dieses „A 1-Niveau" gemäß dem
europäischen Referenzrahmen für Sprachkurse in Österreich vorweisen?

3.   Gab es Fälle, in denen potenziellen Anbietern bzw. Interessenten diese

Zertifizierung nicht gewährt wurde? Wenn ja, um welche Institutionen bzw.
Anwärter handelte es sich dabei, was waren jeweils die Gründe für eine
Nichtgewährung und wie wurde die Öffentlichkeit darüber informiert?


4.   Können Sie ausschließen, dass es schon vorgekommen ist, dass Anbieter von
Deutschkursen für ausländische Personen, die mit dem Ziel, die Anforderungen
der Integrationsvereinbarung zu erfüllen, einen Sprachkurs absolviert haben, im
Nachhinein erfahren mussten, dass der absolvierte Sprachkurs nicht die
notwendige Zertifizierung aufweist und daher im Sinne der

Integrationsvereinbarung keine Gültigkeit besitzt? Wenn nein, wie viele Personen
sind von oben skizziertem Schicksal betroffen, wie kann diesen Kursbesuchern
der finanzielle Schaden abgegolten werden bzw. welche Möglichkeiten sehen
Sie, den betroffenen Personen trotzdem in einen Status zu versetzen, der ihnen
erlaubt, die Verpflichtung hinsichtlich der Absolvierung eines Deutschkurses im
Sinne der Integrationsvereinbarung zu erfüllen?

5.   Glauben Sie, dass in der heiklen Frage der Zertifizierung dieser Sprachkurse
ausreichend informiert wurde? In welcher Form wurden die Anbieter von
Deutschkursen bzw. etwaige Interessenten informiert, wann und von wem? In
welcher Form wurden interessierte Kursbesucher informiert? Gab es
diesbezüglich etwaige Informationsveranstaltungen bzw.
Informationskampagnen? Wenn ja, wer veranstaltete bzw. initiierte diese?