148/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Hagenhofer, Mag. Gaßner, Parnigoni
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend zertifizierte Sprachkurse
Einem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen gemäß wurde
ein
sogenanntes „A 1-Niveau" für
zertifizierte Sprachkurse eingeführt, die jenen
ausländischen Personen angeboten werden, welche laut Integrationsvereinbarung
zu
einem Sprachkurs im Umfang von 100 Unterrichtsstunden verpflichtet sind.
Dem Vernehmen nach herrscht aber große Verwirrung und Unklarheit darüber,
welche
der angebotenen Sprachkurse nun ebendiesem „A 1-Niveau" entsprechen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Kriterien müssen von Anbietern von Sprachkursen erfüllt werden,
um
den Anforderungen der
Integrationsvereinbarung Genüge zu tun? Von wem und
wann wurden diese Richtlinien erstellt und seit wann haben sie in
Österreich
Gültigkeit? Wer überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien?
2.
Welche Anbieter von Deutschkursen können dieses „A 1-Niveau" gemäß
dem
europäischen Referenzrahmen für Sprachkurse
in Österreich vorweisen?
3. Gab es Fälle, in denen potenziellen Anbietern bzw. Interessenten diese
Zertifizierung
nicht gewährt wurde? Wenn ja, um welche Institutionen bzw.
Anwärter handelte es sich dabei, was waren
jeweils die Gründe für eine
Nichtgewährung und wie wurde die Öffentlichkeit darüber informiert?
4. Können Sie ausschließen, dass es schon vorgekommen
ist, dass Anbieter von
Deutschkursen
für ausländische Personen, die mit dem Ziel, die Anforderungen
der Integrationsvereinbarung zu
erfüllen, einen Sprachkurs absolviert haben, im
Nachhinein erfahren mussten, dass der
absolvierte Sprachkurs nicht die
notwendige Zertifizierung aufweist und daher im Sinne der
Integrationsvereinbarung
keine Gültigkeit besitzt? Wenn nein, wie viele Personen
sind von oben skizziertem Schicksal
betroffen, wie kann diesen Kursbesuchern
der finanzielle Schaden abgegolten werden bzw. welche Möglichkeiten sehen
Sie, den betroffenen Personen
trotzdem in einen Status zu versetzen, der ihnen
erlaubt, die Verpflichtung hinsichtlich der Absolvierung eines
Deutschkurses im
Sinne der Integrationsvereinbarung zu erfüllen?
5. Glauben Sie, dass in der heiklen Frage der
Zertifizierung dieser Sprachkurse
ausreichend informiert wurde? In
welcher Form wurden die Anbieter von
Deutschkursen bzw. etwaige Interessenten informiert, wann und von wem? In
welcher Form wurden interessierte
Kursbesucher informiert? Gab es
diesbezüglich etwaige Informationsveranstaltungen bzw.
Informationskampagnen? Wenn ja, wer veranstaltete bzw. initiierte diese?