1485/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Maier
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Justiz
betreffend
"Gerichtsgebühren - Eintragungsgebühren, etc. nach dem
GGG"
In der Anfragebeantwortung (4266, XXI.GP) der
parlamentarischen
Anfrage (4298/J,
XXI.GP) von Mag. Maier und Genossen wurde auf die
Fragen 1 bis 3 folgende Antwort mitgeteilt:
„Tarifpost 9 Gerichtsgebührengesetz (GGG) knüpft
Gebührenfälle an
Eingaben, bestimmte Eintragungen und Grundbuchauszüge. Die
vorhandenen statistischen Daten über die Geschäftsstelle im Grundbuch
unterscheiden jedoch nicht nach bestimmten Eintragungen; es kann dem
Betrieblichen Informationssystem (BIS) der Justiz insoweit entnommen
werden, wie viel Tagebuchzahlen auf Grund von Parteianbringen (also
ohne die von Amts wegen erfolgenden Vorgänge) und wie viele
Grundbuchauszüge für Parteien ausgegeben worden sind, die dafür eine
Gebühr zu bezahlen hatten.
Die Höhe der Gebühr richtet sich einerseits nach dem
Wert des
Eintragungsgegenstandes, andererseits nach dem Umfang des
Grundbuchauszuges. Beides kann den Statistiken der
Grundstücksdatenbank, die insofern die Grundlage für das BIS bilden,
entnommen werden.
Ich verweise auf die dieser Anfrage angeschlossene
Auswertung, in der
nach den Bezirksgerichten aufgeschlüsselt die Anzahl der
Parteianbingen und der erstellten gebührenpflichtigen
Grundbuchauszüge, jeweils unterteilt nach den Jahren 1998 bis 2001 zu
entnehmen ist. Darüber hinausgehende Daten wären nur mit
einem nicht
vertretbaren Verwaltungsaufwand zu ermitteln."
Bedauerlicherweise
ist nach dieser Auskunft noch keine elektronische
Auswertung möglich, sodass die Effizienz dieser Gesetzesänderung
durch frei gewählte Abgeordnete nicht nachkontrolliert werden kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Geschäftsfälle (Eintragungs-
und Gebührenvorgänge) gab es
jeweils in den Jahren 2002 und 2003 nach denen Gebühren nach
Tarifpost 9 GGG anfielen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bezirksgerichte etc.)?
2. Welche Gesamteinnahmen wurden jeweils
2002 und 2003 nach
Tarifpost 9 GGG erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bezirksgerichte etc.)?
3. Wie viele Eintragungs- und
Gebührenvorgänge (GGG) gab es in den
Jahren 2002 und 2003 (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre
und Bezirksgerichte etc.)?
4. Welche Einnahmen wurden jeweils 2002
und 2003 nach
dem
Gerichtsgebührengesetz insgesamt erzielt (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre und Bezirksgerichte etc.)?
5.
Mit wie vielen Geschäftsfällen und mit welchen Einnahmen nach dem
GGG wird 2004 gerechnet?
6.
Ist seitens des BMJ gedacht das GGG in dieser GP zu novellieren?
7. Wenn ja, was wird Inhalt der Novelle sein?