1489/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Staatskommissäre"
Einzelne
Materiengesetze sehen die Bestellung von Staatskommissären vor, die meist
weisungsgebunden in den Organen von Unternehmen usw. u.a. die Interessen der
Republik zu vertreten bzw. die Organe zu beaufsichtigen haben (z.B.
Bankinstitute,
Pensionskassen, Immofonds).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1.) Welche Bundesgesetze, die Sie im
Rahmen ihrer Ressortverantwortung zu
vollziehen haben, sehen die Bestellung von Staatskommissären vor (Ersuche um
Aufschlüsselung)?
2.) Welche Aufgaben haben jeweils nach den
Gesetzesvorgaben diese
Staatskommissäre (Ersuche um präzise Darstellung)?
3.) Welche Voraussetzungen sind jeweils zu
erbringen, um als Staatskommissär
bestellt werden zu können?
4.) Gibt es dafür gesetzliche Kriterien?
Wenn ja, wie lauten diese?
5.) Nach welchen Kriterien werden
Staatskommissäre bzw. Ersatzmitglieder bestellt?
Wird ausgeschrieben? Entscheidet ein (Kollegial) -Organ über die Bestellung
oder
der zuständige Sektionschef? Oder obliegt die Bestellung ausschließlich dem
zuständigen Bundesminister?
6.) Welche Personen sind aufgrund der
durch das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur bzw. Bundeskanzleramt vorgenommenen Bestellungen
seit wann als Staatskommissäre bzw. als Ersatzmitglieder bestellt? Auf welche
Dauer wurden diese jeweils bestellt?
7.) Durch wen wurden diese jeweils
bestellt?
8.) Welche persönlichen Voraussetzungen erbrachten
diese jeweils als Voraussetzung
für diese Bestellung?
9.) Welche Funktionen oder Posten haben
diese bestellten Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Bundeskanzleramt oder anderen Bundesministerien inne?
Wenn nein, welche berufliche Tätigkeit üben sie aus?
10.) Für welche konkreten Unternehmen etc.
wurden diese als Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder bestellt
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Unternehmen)?
11.) Welche Vergütungen werden den
bestellten Staatskommissären bzw. den
Ersatzmitgliedern jährlich
bezahlt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Unternehmen und Vergütungen)?
12.) Nach welchen Kriterien werden diese
Vergütungen berechnet?
13.) Von wem werden jeweils diese
Vergütungen bezahlt? Vom Bund oder vom
Unternehmen (Ersuche jeweils um
Aufschlüsselung)?
14.) Wem gegenüber sind die bestellten
Staatskommissäre weisungsgebunden
(Aufschlüsselung nach
Unternehmen)?
15.) Welche konkreten Weisungen wurden den
einzelnen Staatskommissären seit
Übernahme des Ressorts durch Sie
erteilt?
16.) Halten Sie die Funktion von
Staatskommissären generell noch für sinnvoll?
17.) Wenn ja, warum?