1489/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Staatskommissäre"

Einzelne Materiengesetze sehen die Bestellung von Staatskommissären vor, die meist
weisungsgebunden in den Organen von Unternehmen usw. u.a. die Interessen der
Republik zu vertreten bzw. die Organe zu beaufsichtigen haben (z.B. Bankinstitute,
Pensionskassen, Immofonds).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage

1.) Welche Bundesgesetze, die Sie im Rahmen ihrer Ressortverantwortung zu
vollziehen haben, sehen die Bestellung von Staatskommissären vor (Ersuche um
Aufschlüsselung)?

2.) Welche Aufgaben haben jeweils nach den Gesetzesvorgaben diese
Staatskommissäre (Ersuche um präzise Darstellung)?

3.) Welche Voraussetzungen sind jeweils zu erbringen, um als Staatskommissär
bestellt werden zu können?

4.) Gibt es dafür gesetzliche Kriterien? Wenn ja, wie lauten diese?

5.) Nach welchen Kriterien werden Staatskommissäre bzw. Ersatzmitglieder bestellt?
Wird ausgeschrieben? Entscheidet ein (Kollegial) -Organ über die Bestellung oder
der zuständige Sektionschef? Oder obliegt die Bestellung ausschließlich dem
zuständigen Bundesminister?

6.) Welche Personen sind aufgrund der durch das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur bzw. Bundeskanzleramt vorgenommenen Bestellungen
seit wann als Staatskommissäre bzw. als Ersatzmitglieder bestellt? Auf welche
Dauer wurden diese jeweils bestellt?

7.) Durch wen wurden diese jeweils bestellt?

8.) Welche persönlichen Voraussetzungen erbrachten diese jeweils als Voraussetzung
für diese Bestellung?

9.) Welche Funktionen oder Posten haben diese bestellten Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Bundeskanzleramt oder anderen Bundesministerien inne?
Wenn nein, welche berufliche Tätigkeit üben sie aus?


10.) Für welche konkreten Unternehmen etc. wurden diese als Staatskommissäre bzw.
  Ersatzmitglieder bestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Unternehmen)?

11.) Welche Vergütungen werden den bestellten Staatskommissären bzw. den
  Ersatzmitgliedern jährlich bezahlt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
  Unternehmen und Vergütungen)?

12.) Nach welchen Kriterien werden diese Vergütungen berechnet?

13.) Von wem werden jeweils diese Vergütungen bezahlt? Vom Bund oder vom
  Unternehmen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung)?

14.) Wem gegenüber sind die bestellten Staatskommissäre weisungsgebunden
  (Aufschlüsselung nach Unternehmen)?

15.) Welche konkreten Weisungen wurden den einzelnen Staatskommissären seit
  Übernahme des Ressorts durch Sie erteilt?

16.) Halten Sie die Funktion von Staatskommissären generell noch für sinnvoll?

17.) Wenn ja, warum?