149/J XXII. GP
Eingelangt am: 27.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Gaßner, Oberhaidinger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
Die katastrophalen Hochwässer des Vorjahres haben
gezeigt, dass zusätzliche
Verbesserungen des Hochwasserschutzes in Österreich dringend
erforderlich sind.
Entsprechende Maßnahmen wurden auch von der VP/FP-Bundesregierung
versprochen.
Neue vorsorgende Hochwasserschutzmaßnahmen sind dringend
erforderlich. Ein Beispiel
dafür ist die Verlandung der Aist, die seit vielen Jahren bekannt ist
und die die schweren
Hochwassenschäden in Schwertberg mitverursacht hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft im Interesse
der betroffenen
Gemeinden und der dort lebenden Menschen nachstehende
Anfrage:
1. Welche
zusätzlichen Maßnahmen sind tatsächlich vorgesehen, um den
Hochwasserschutz in Österreich zu verbessern? Wann werden die nötigen
Hochwasserstudien, die daraus resultierenden Maßnahmen und überarbeitete
Gefahrenzonenpläne flächendeckend vorliegen?
2. Welche zusätzlichen Mittel werden für die Verbesserung des Hochwasserschutzes
gesamthaft in Österreich und aufgeteilt auf die einzelnen
Bundesländer in den nächsten
Jahren zur Verfügung stehen? Gibt es bereits eine Kostenschätzung über
die
notwendigen Maßnahmen?
3. Werden die
entsprechenden Gemeinden aufgefordert, entsprechende Projekte zumindest
hinsichtlich der Interessentengewässer einzureichen? Wie werden die
Landes- und
Bundesgewässer saniert?
4. Nach welchen Grundsätzen werden die Projekte gereiht werden?
5. Wird es im Zuge
zusätzlicher Hochwasserprojekte zu Auflagen kommen, bestehende
Gebäude abzureißen bzw. Flächenwidmungspläne zu ändern?
Welche Direkteinflussmöglichkeiten werden die Gemeinden daraufnehmen
können?
6. Wann wird die
wasserbauliche Überprüfung von Dämmen, Wehranlagen und Brücken
flächendeckend in den Hochwassergebieten durchgeführt werden?
7. Welche
Entschädigungen sind für Grundeigentümer vorgesehen, besonders dann, wenn
Baulandflächen für Hochwasserbauten oder Grünland rückgewidmet werden?
Wird
dafür ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden?
8. Wird die neue
Bundesregierung die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu
einem gesamthaften Aktionsplan zusammenfassen, um eine transparente
Abwicklung
und Kontrolle tatsächlich zu gewährleisten?
9. Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit in Zukunft die Gewässer zur
Hochwasservorsorge laufend besser kontrolliert,
überprüft und nötigenfalls saniert
werden?