149/J XXII. GP

Eingelangt am: 27.02.2003

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gaßner, Oberhaidinger


und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

Die katastrophalen Hochwässer des Vorjahres haben gezeigt, dass zusätzliche
Verbesserungen des Hochwasserschutzes in Österreich dringend erforderlich sind.
Entsprechende Maßnahmen wurden auch von der VP/FP-Bundesregierung versprochen.

Neue vorsorgende Hochwasserschutzmaßnahmen sind dringend erforderlich. Ein Beispiel
dafür ist die Verlandung der Aist, die seit vielen Jahren bekannt ist und die die schweren
Hochwassenschäden in Schwertberg mitverursacht hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft im Interesse der betroffenen
Gemeinden und der dort lebenden Menschen nachstehende

Anfrage:

1.      Welche zusätzlichen Maßnahmen sind tatsächlich vorgesehen, um den
Hochwasserschutz in Österreich zu verbessern? Wann werden die nötigen
Hochwasserstudien, die daraus resultierenden Maßnahmen und überarbeitete
Gefahrenzonenpläne flächendeckend vorliegen?

2.      Welche zusätzlichen Mittel werden für die Verbesserung des Hochwasserschutzes

gesamthaft in Österreich und aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländer in den nächsten
Jahren zur Verfügung stehen? Gibt es bereits eine Kostenschätzung über die
notwendigen Maßnahmen?

3.      Werden die entsprechenden Gemeinden aufgefordert, entsprechende Projekte zumindest
hinsichtlich der Interessentengewässer einzureichen? Wie werden die Landes- und
Bundesgewässer saniert?


4.      Nach welchen Grundsätzen werden die Projekte gereiht werden?

5.      Wird es im Zuge zusätzlicher Hochwasserprojekte zu Auflagen kommen, bestehende
Gebäude abzureißen bzw. Flächenwidmungspläne zu ändern?
Welche Direkteinflussmöglichkeiten werden die Gemeinden daraufnehmen können?

6.      Wann wird die wasserbauliche Überprüfung von Dämmen, Wehranlagen und Brücken
flächendeckend in den Hochwassergebieten durchgeführt werden?

7.      Welche Entschädigungen sind für Grundeigentümer vorgesehen, besonders dann, wenn
Baulandflächen für Hochwasserbauten oder Grünland rückgewidmet werden? Wird
dafür ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden?

8.      Wird die neue Bundesregierung die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu
einem gesamthaften Aktionsplan zusammenfassen, um eine transparente Abwicklung
und Kontrolle tatsächlich zu gewährleisten?

9.      Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit in Zukunft die Gewässer zur

Hochwasservorsorge laufend besser kontrolliert, überprüft und nötigenfalls saniert
werden?