1492/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Erhöhung der Pachtpreise für Seegrundstücke am Attersee durch die österreichischen Bundesforste AG

 

 

Durch die Ende 2001 erfolgte Übertragung von elf Seen mit einer Gesamtfläche von fast 9.800 ha, darunter der Attersee und die touristisch bedeutsamsten Seen Kärntens sind von den 24 österreichischen Seen mit mehr als 50 ha Seefläche elf in ÖBF-Besitz. Sie repräsentieren mehr als 70% der Gesamtseefläche.

Mit der im Budgetbegleitgesetz 2000 vorgenommenen Änderung des Bundesforste-gesetzes erfolgte eine Verschärfung der Substanzerhaltungspflicht, die durch aus-drückliche Verkaufsverbote untermauert wurde. Unter den in §4 aufgezählten Auf-gaben der ÖBf AG nimmt die in Abs. 5 geregelte Seenverwaltung eine prominente Rolle ein. Die Bestimmungen haben folgenden Wortlaut:

 

§ 1 (2a) Seeuferflächen oder Seen, die dem Liegenschaftsbestand nach Abs. 1 an-gehören, sind nach Maßgabe des Abs. 1 im Eigentum des Bundes zu erhalten. Der Erlös aus Veräußerungen ist zum Ankauf neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder Verbesserung der Substanz von Seeuferflächen oder Seen zu verwenden. (...)

§ 4 (5) Bei der Verwaltung von Seeuferflächen oder Seen ist auf den Erhalt der natürlichen Seeuferteile sowie den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen. Weiters ist besonders Bedacht zu nehmen, dass die Seeuferflächen

oder Seen 1. der Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer,
2. dem Schutz ufernaher Grundwasservorkommen,

3. dem Rückhalt von Hochwasser,

4. der Instandhaltung der Gewässer sowie der Errichtung und Instandhaltung von Wasserbauten und gewässerkundlichen Einrichtungen,

5. der Erholung der Bevölkerung dienen. (...) Dieser Absatz gilt auch für Seeuferflächen oder Seen im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.             Welche Seeufergrundstücke in den einzelnen Anrainer-Gemeinden des Attersees (Weyregg, Schörfling, Attersee, Unterach, u.a.) befinden sich aufgegliedert nach Gemeinden in der Verwaltung der ÖBF AG?

2.             Wie groß sind diese Liegenschaften im Einzelnen und welche dieser Seeufergrundstücke oder andere Nutzungen sind an Gemeinden verpachtet? Welche dieser Grundstücke oder Nutzungen an Private?

3.             Befinden sich auch öffentliche Badeplätze unter diesen verpachteten Grundstücken? Wenn ja, in welchen Gemeinden?

4.             Wie haben sich die Pachtpreise für die öffentlichen Badeplätze aufge-schlüsselt nach Gemeinden seit dem Jahr 2000 entwickelt und wie hoch  sind die Erlöse im Einzelnen daraus?

5.             Wie hat sich die frei-zugängliche Gesamtfläche seit dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Gemeinden entwickelt und welche Nutzungen sind diesen Flächen zugeordnet?

6.             Wie sieht das Gesamt-Nutzungskonzept für den Attersee aus wirtschaft-licher und ökologischer Sicht aus? Gibt es eine getrennte Kostenstellen-Rechnung für die Einnahmen und Ausgaben für die Nutzung aller über-tragenen Anteile des Attersees (Seeuferflächen, Fischerei, Anlegeplätze etc.)? Wenn ja, wie setzen sich die Einnahmen und Ausgaben zusammen? Wenn nein, womit begründen Sie dies?

7.             Welche Seeufergrundstücke sind seit dem Jahr 2001 aufgeschlüsselt nach Gemeinden verkauft worden und welche Erlöse wurden jeweils erzielt?

8.             Wie wurden diese Erlöse reinvestiert?

9.             Welche Maßnahmen wurden für die Erhaltung und den Schutz ufernaher Grundwasservorkommen gesetzt?

10.        Welche Wasserbauten und gewässerkundlichen Einrichtungen wurden seit 2000 errichtet oder instandgesetzt?