1492/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Erhöhung
der Pachtpreise für Seegrundstücke am Attersee durch die österreichischen
Bundesforste AG
Durch die Ende 2001 erfolgte Übertragung
von elf Seen mit einer Gesamtfläche von fast 9.800 ha, darunter der Attersee
und die touristisch bedeutsamsten Seen Kärntens sind von den 24
österreichischen Seen mit mehr als 50 ha Seefläche elf in ÖBF-Besitz. Sie
repräsentieren mehr als 70% der Gesamtseefläche.
Mit
der im Budgetbegleitgesetz 2000 vorgenommenen Änderung des
Bundesforste-gesetzes erfolgte eine Verschärfung der Substanzerhaltungspflicht,
die durch aus-drückliche Verkaufsverbote untermauert wurde. Unter den in §4
aufgezählten Auf-gaben der ÖBf AG nimmt die in Abs. 5 geregelte Seenverwaltung
eine prominente Rolle ein. Die Bestimmungen haben folgenden Wortlaut:
§ 1 (2a) Seeuferflächen oder Seen, die
dem Liegenschaftsbestand nach Abs. 1 an-gehören, sind nach Maßgabe des Abs. 1
im Eigentum des Bundes zu erhalten. Der Erlös aus Veräußerungen ist zum Ankauf
neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder Verbesserung der
Substanz von Seeuferflächen oder Seen zu verwenden. (...)
§ 4 (5) Bei der Verwaltung von
Seeuferflächen oder Seen ist auf den Erhalt der natürlichen Seeuferteile sowie
den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen. Weiters ist
besonders Bedacht zu nehmen, dass die Seeuferflächen
oder Seen 1. der Erhaltung der
ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer,
2. dem Schutz ufernaher Grundwasservorkommen,
3. dem Rückhalt von Hochwasser,
4. der Instandhaltung der Gewässer sowie
der Errichtung und Instandhaltung von Wasserbauten und gewässerkundlichen
Einrichtungen,
5. der Erholung der Bevölkerung dienen.
(...) Dieser Absatz gilt auch für Seeuferflächen oder Seen im Eigentum der
Österreichischen Bundesforste AG.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Seeufergrundstücke in den
einzelnen Anrainer-Gemeinden des Attersees (Weyregg, Schörfling, Attersee,
Unterach, u.a.) befinden sich aufgegliedert nach Gemeinden in der Verwaltung
der ÖBF AG?
2.
Wie groß sind diese Liegenschaften im
Einzelnen und welche dieser Seeufergrundstücke oder andere Nutzungen sind an
Gemeinden verpachtet? Welche dieser Grundstücke oder Nutzungen an Private?
3.
Befinden sich auch öffentliche
Badeplätze unter diesen verpachteten Grundstücken? Wenn ja, in welchen
Gemeinden?
4.
Wie haben sich die Pachtpreise für die
öffentlichen Badeplätze aufge-schlüsselt nach Gemeinden seit dem Jahr 2000
entwickelt und wie hoch sind die
Erlöse im Einzelnen daraus?
5.
Wie hat sich die frei-zugängliche
Gesamtfläche seit dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Gemeinden entwickelt und
welche Nutzungen sind diesen Flächen zugeordnet?
6.
Wie sieht das Gesamt-Nutzungskonzept
für den Attersee aus wirtschaft-licher und ökologischer Sicht aus? Gibt es eine
getrennte Kostenstellen-Rechnung für die Einnahmen und Ausgaben für die Nutzung
aller über-tragenen Anteile des Attersees (Seeuferflächen, Fischerei,
Anlegeplätze etc.)? Wenn ja, wie setzen sich die Einnahmen und Ausgaben
zusammen? Wenn nein, womit begründen Sie dies?
7.
Welche Seeufergrundstücke sind seit
dem Jahr 2001 aufgeschlüsselt nach Gemeinden verkauft worden und welche Erlöse
wurden jeweils erzielt?
8.
Wie wurden diese Erlöse reinvestiert?
9.
Welche Maßnahmen wurden für die
Erhaltung und den Schutz ufernaher Grundwasservorkommen gesetzt?
10.
Welche Wasserbauten und
gewässerkundlichen Einrichtungen wurden seit 2000 errichtet oder
instandgesetzt?