1497/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Waldinventur
2000-2003
Im Jänner 2004 wurden die Ergebnisse
der Waldinventur 2000-2003 vorgestellt. Danach ist der Nadelholzanteil in den
letzten 2 Jahrzehnten um 8% gesunken, der Anteil der Laub- und Laubmischwälder
und der Totholzanteil gestiegen. Forstliche Nutzungen finden nur mehr auf
kleinen Flächeneinheiten statt. Die Naturverjüngung soll gar um 20% öfters als
bei der letzten Inventurerhebung beobachtet worden sein. Dementsprechend
verheißungsvoll werden auch die Aussichten für die Zukunft dargestellt: Die
Waldsubstanz sei gesichert, die naturnahe Waldwirtschaft deutlich im Vormarsch,
der Trend zur Biodiversität halte ungebremst an.
Die verwendeten Begriffe wie Artenvielfalt,
Biotopvielfalt, genetische Vielfalt sowie die zugrunde liegenden
Spezialerhebungen werden nicht näher erläutert. Es stellt sich daher die Frage,
ob die Ergebnisse noch nicht vorliegen oder das Datenmaterial beiseite gelegt
wurde. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Inventur 2000-2003 vorrangig
Kenntnis über den stockenden Holzvorrat und den Zuwachs gewinnt und einmal mehr
die Holzkubaturen und nicht die in den Vordergrund gestellten Untersuchungen
den Mittelpunkt des Interesses bildeten.
Die Inventur wird als Monitoring-Instrument zur
Bereitstellung von Information für die Politik dargestellt. Monitoring bedeutet
die systematische und zielgerichtete Dauerbeobachtung mittels vorhergehender
Bestimmung der zu beobachtenden Merkmale und Kriterien. Ebenso entspricht es
guter wissenschaftlicher Praxis, die verwendeten Auswertungsmethoden im
vorhinein fest- und offenzulegen.
Monitoring ist mit einer Erfolgskontrolle verbunden, die geplante oder
erwünschte Prozesse und Wirkungen, aber auch unerwünschte Entwicklungen im Auge
behält und überwacht. Wegen der
Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für staatliche
Steuerungsmaßnahmen ist Monitoring daher grundsätzlich politikrelevant.
Daneben werden in der Waldinventur 2000 – 2003 auch
altbekannte, und immer noch nicht behobene Mängel aufgezählt wie
1.
weitere Zunahme des stockenden
Holzvorrates,
2.
im Kleinwald wird weniger genutzt als
im Großwald,
3.
die Wildschäden durch Verbiss und
Schälen stellen ein Problem dar,
4.
der Zustand des Schutzwaldes ist
unbefriedigend (zu wenig Verjüngung).
Seit langem werden die Wald-Inventurergebnisse ohne eine
nachvollziehbare Erklärung der Methodik präsentiert. Neben handlungsrelevanten
Empfehlungen fehlen auch Perspektiven, Szenarien und Prognosen, die in die
Zukunft reichen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1.
Für welche staatlichen
Steuerungsmaßnahmen sollte die von 2000 bis 2003 durchgeführte Inventur
Entscheidungsgrundlagen bereitstellen?
2.
In der Presseaussendung heißt es: Die
forstlichen Nutzungen finden zum größten Teil (71%) nur mehr kleinstflächig
(<500m2) statt. Eine Fläche von 500m² entspricht einem Kreis mit dem
Durchmesser von 12,6 Meter Radius oder ungefähr der Standfläche von wenigen
hiebsreifen Bäumen. Wurden bei dieser Aussage die natürlich vorkommenden
Bestandeslücken mit Schlagflächen verwechselt? Oder gibt es eine fachliche
Erklärung dafür, dass die Nutzungen neuerdings auf Flächen von der Größe einer
Gartenparzelle stattfinden?
3.
In der Presseaussendung heißt es: Eine
Naturverjüngung gibt es mittlerweile auf 70% der zu verjüngenden Fläche.
Relevant für die Naturverjüngung ist aber, wieviel von ihr am Folgebestand
teilnimmt. Auch zwischen gepflanzten Fichten können einzelne Pflanzen aus einer
Naturverjüngung vorkommen, das bedeutet aber noch nicht, dass ein Mischbestand
geplant ist. Wie groß ist der Anteil derjenigen Waldflächen, die ausschließlich
über eine Naturverjüngung wieder- oder neu verjüngt werden?
4.
In der Presseaussendung heißt es: Besonders
deutlich haben die Fichtenreinbestände abgenommen. Lässt es sich
ausschließen, dass nicht eine Neuinterpretation der Begriffe Reinbestand und
Mischwald die Ursache für die starke Abnahme der Nadelwaldbestände und die starke
Zunahme der Laub- und Laubmischwälder bildet? Welche fachliche Erklärung gibt
es für die auffallende Abnahme der Nadelwälder?
5.
Werden die Daten aus den erwähnten
Spezialerhebungen ebenfalls ausgewertet? Es sind dies die Erhebungen der
Nadelproben (genetische Vielfalt), die Erhebung zur naturräumlichen Vielfalt
(Biotopvielfalt), die von speziellen Arbeitsgruppen durchgeführte
Sondererhebung im Schutzwald (Schutzwalderhebung), die Erhebung der
Bohrkernproben (Zuwachserhebung).
6. §13(3) ForstG regelt die Wieder- und Neubewaldung. Laut Presseaussendung soll die Wiederbewaldung durch Naturverjüngung erfolgen. Werden Sie daher den Inhalt des § 13(3) ForstG dahingehend novellieren, dass Sie die Naturverjüngungen gezielt verfolgen und gestärkt fördern? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?