150/J XXII. GP

Eingelangt am: 20.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und Genossinnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien

In der öffentlichen Diskussion spielt die verschleppte Umsetzung von EU-Richtlinien im
nationalen Recht immer wieder eine wichtige Rolle. Es ist daher von immanenten Interesse
der Abgeordneten zum Nationalrat, von der Bundesregierung Kenntnis darüber zu erlangen,
welche Richtlinien bisher noch nicht umgesetzt wurden und welche Richtlinien in den
nächsten Jahren umzusetzen wären.

Auf der anderen Seite ist es ebenfalls für die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit von
Bedeutung, Kenntnis darüber zu haben, welche Verordnungsinhalte mit dem geltenden
nationalen Recht im Widerspruch stehen und dieses derogieren. In solchen Fällen sollte der
nationale Gesetzgeber die mit unmittelbar anwendbarem EU-Recht im Widerspruch
stehenden Bestimmungen aufheben bzw. anpassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.      Welche EU-Richtlinien wurden bislang mit Stand 1. März 2003 nicht vollständig
bzw. überhaupt nicht umgesetzt?

2.      Wann sind die diesbezüglichen Umsetzungsfristen abgelaufen?

3.      Welche Gesetze sind davon betroffen?

4.      Welche Inhalte dieser Gesetze sind davon betroffen?


5.      Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Einzelfall dem Nationalrat bisher
keine diesbezügliche Regierungsvorlage übermittelt?

6.      Welche EU-Richtlinien sind nach dem 1. März 2003 umzusetzen?

7.      Wann läuft die jeweilige Frist ab? (Aufschlüsselung auf Richtlinien und jeweilige
Fristen)

8.      Was sind die politischen Hauptinhalte der Richtlinien und welche Gesetze werden
voraussichtlich zu ändern sein?

9.      Welche EU-Verordnungen, die bis 1. März 2003 in Kraft getreten sind, stehen mit
nationalen Rechtsvorschriften im Widerspruch?

10.    Welche Gesetze sind davon betroffen?

11.    Welche Inhalte dieser Gesetze sind davon betroffen?

12.    Warum hat die Bundesregierung bisher dem Nationalrat keine Regierungsvorlage
übermittelt, um die Widersprüche zwischen europäischem und nationalem Recht
aufzulösen?

13.    Wieviele Verfahren EU-Kommission gegen Österreich wegen mangelhafter bzw.
unterbliebener Umsetzung von EU-Richtlinien sind beim EuGH anhängig? Um
welche Verfahren handelt es sich? Wie ist der Stand der einzelnen Verfahren?

Um eine vollständige Liste zu erhalten, ersuchen die Anfragesteller diese Antworten auch
für jene Kompetenzbereiche zu übermitteln, die in die Gesetzgebungskompetenz der
Länder fallen.