1502/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Glawischnig, Rest-Hinterseer, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Wahlkampfversprechen
ohne Verbindlichkeit zur Minderung der negativen Folgen des geplanten Ausbaus
der A10 Tauernautobahn
Die Prognosen für den
Ausgang der Landtagswahlen für die bisher in Salzburg und Klagenfurt
amtierenden ÖVP- bzw. FPÖ-Landeshauptleute sind schlecht. Um dem
gegenzusteuern, wurde in den letzten Wochen von ÖSAG-Projektleitung,
FPÖ-Verkehrsminister sowie FPÖ- und ÖVP-Landesregierungsmitgliedern großer
zeitlicher und auch politischer Druck auf die Bürgermeister der
A10-Anrainergemeinden ausgeübt, einer „Erklärung“ über Lärmschutz- und Umweltmaßnahmen
entlang der A10 zwischen Hüttau und Seeboden zuzustimmen. Auf diesem Wege
sollte der geplante, aber wegen des ausgelösten Mehrverkehrs und der
unterlassenen UVP in einigen Gemeinden und vor allem in der betroffenen
Bevölkerung umstrittene Ausbau der Tauernautobahn-Scheitelstrecke politisch
rechtzeitig zur Endphase der Landtagswahlkämpfe ins Trockene gebracht werden.
Die Vorgangsweise ist außerordentlich
verwerflich, da als „Gegenleistung“ für die angekündigten Millionen unter
anderem das Land Salzburg sich zur Rücknahme seiner berechtigten Beschwerde
gegen die vom BMVIT dekretierte Nichtdurchführung einer UVP verpflichten sollte
- Geld statt Recht also. Auch den Gemeinden sollte ihr sachlich berechtigter
Widerstand regelrecht abgekauft werden, der Text der zur Unterschrift
vorgelegten politischen Erklärung war den Gemeindeoberhäuptern teilweise bis
zum Tag der geforderten Unterschriftsleistung nicht bekannt. Zugleich wurde von
den beteiligten Landes- und Bundespolitikern sowie der ÖSAG den Gemeinden und
Betroffenen stets ein (rechtlich natürlich bindender) Vertrag versprochen,
dieses Versprechen wurde glatt gebrochen, da die nunmehrige politische
Erklärung keinerlei Verbindlichkeit beinhaltet und mit einem Vertrag mit
Einklagbarkeit der Inhalte nichts gemeinsam hat.
Inwiefern die basar-artige Vorgangsweise
der ÖSAG im Zusammenhang mit einem defizitbringenden und daher
betriebswirtschaftlich und für ÖSAG wie ASFINAG im Sinne des Aktiengesetzes
fragwürdigen Projekt überhaupt rechtlich gedeckt ist, bleibe dahingestellt.
Jedenfalls löst selbst die beträchtliche Summe von rund 280 Mio €, die zuletzt
für Lärmschutzmaßnahmen in Diskussion stand, das Problem nicht: Durch den
geplanten Ausbau mit zweiten Röhren am Katschberg und Tauern sowie durch
weitere Ausbauten an der A10 (zB im Raum Hallein auf Betreiben des dortigen
ÖVP-Bürgermeisters und vorgeblichen Transitwiderständlers Christian Stöckl)
sind weitere massive Verkehrszunahmen zu erwarten. Die Belastung der
Bevölkerung entlang der Trasse durch Lärm und Schadstoffe wird deutlich
zunehmen. Speziell das Schadstoffproblem, aber auch große Teile des
Lärmproblems und natürlich sämtliche Sicherheitsfragen können auch durch noch
teurere „Entlastungsmaßnahmen“ nicht gelöst werden: Die von den Betreibern
selbst prognostizierte Verkehrszunahme durch die Ausbauten wird mögliche
Verbesserungen durch technische Fortschritte jedenfalls überwiegen.
Glücklicherweise haben sich bisher nicht
alle Gemeinden auf diesen von ÖVP und FPÖ vorangetriebenen Kuhhandel
eingelassen. Insbesondere in Kärnten haben sich einige (nicht von der FPÖ
regierte) Gemeinden nicht über den Tisch ziehen lassen. Die politische Absicht
von Bundes- und Landesspitze, sich hier auf Kosten der betroffenen
Autobahnanrainer und der Umwelt politisch zu profilieren, ist zumindest in
Kärnten als vorläufig gescheitert anzusehen. Dennoch bleiben eine Reihe von
Fragen offen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE: