Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Glawischnig, Rest-Hinterseer, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Wasserrechtsverfahren
im Zusammenhang mit dem Projekt des Ausbaus der A10-Scheitelstrecke,
insbesondere hinsichtlich der 2. Röhre Katschbergtunnel
Der geplante Ausbau der
Scheitelstrecke der Transitachse A10 Tauernautobahn wäre mit gravierenden
Mehrbelastungen für Umwelt und menschliche Gesundheit verbunden. Auf Betreiben
des BMVIT und des Projektbetreibers ÖSAG soll für diesen Ausbau dennoch keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die Frage, wieweit
diese Vorgangsweise gesetzeskonform ist – was aus Grüner Sicht sehr zu
bezweifeln ist - ist derzeit infolge einer Beschwerde Gegenstand eines
Gesetzesprüfungsverfahrens vor dem Höchstgericht.
Zugleich werden die Planungs- und
Bauvorbereitungsarbeiten für den Ausbau der Transitachse Tauernautobahn
unbeirrt fortgesetzt. Infolge der fehlenden UVP kommt dabei den Verfahren nach
den Materiengesetzen wie etwa nach dem Wasserrechtsgesetz besonderer
Stellenwert zu. Die WRG-Novelle 2003 hat dazu im Zusammenhang mit Tunnelbauten
einige Klarstellungen gebracht, die jedoch aus Perspektive der Grünen zu wenig
weitgehend waren. Bedauerlich ist auch, dass infolge der bisherigen
Nichtdurchführung einer UVP auch keine Bürgerparteien Parteistellung in den
Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz erlangen konnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Welche Maßnahmen im unmittelbaren oder
mittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt 2. Röhre Katschbergtunnel
unterliegen im einzelnen der Prüfung nach dem Wasserrechtsgesetz?
- Laufen derzeit im Zusammenhang mit dem Projekt „2. Röhre
Katschbergtunnel“ Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz?
- Nach welchen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes im einzelnen
a) laufen derzeit Verfahren, b) sind Verfahren bereits abgeschlossen, c)
sind Verfahren darüber hinaus noch durchzuführen?
- Welche Gemeinden haben bei den einzelnen Verfahren nach dem
Wasserrechtsgesetz jeweils Parteistellung?
- Bei welcher Behörde wurden wann welche Ansuchen im Zusammenhang
mit wasserrechtlichen Verfahren rund um das Projekt „2. Röhre
Katschbergtunnel“ eingereicht?
- Haben schon Augenscheinsverhandlungen stattgefunden bzw. laufen
derzeit derartige Verhandlungen, wenn ja, von wann bis wann, wenn nein,
wann ist mit welchen derartigen Verhandlungen zu rechnen?
- Welche Gutachten liegen zu den Auswirkungen a) des Tunnelbaus
selbst, b) der nachfolgenden Inanspruchnahme des Tunnels auf den
qualitativen Zustand der Gewässer vor und welche Aussagen treffen diese zu
den genannten Auswirkungen?
- Welche Veränderungen des Gewässerhaushalts dauerhafter bzw.
vorübergehender Natur durch a) den Tunnelbau selbst, b) die nachfolgende
Inanspruchnahme des Tunnels wurden bereits von Sachverständigen
gutachterlich dargelegt?
- Wie stehen Sie zur angeblichen Nichterforderlichkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau der A10-Scheitelstrecke incl.
zweiter Tunnelröhren am Tauern und Katschberg?
- Welche Abklärungen wurden - vor dem Hintergrund, dass
Verurteilungen und evtl. Strafzahlungen im Fall möglicher
Richtlinienverstöße die Republik treffen würden - betreffend die mögliche
Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten durch den Ausbau der
A10-Scheitelstrecke vorgenommen, und welches Ergebnis erbrachten diese?
- Welche Vorsorge im einzelnen wurde bzw. wird getroffen, dass an
der A10 zwischen Hüttau und Seeboden künftig die Vorgaben der
EU-Umgebungslärmrichtlinie und insbesondere die Lärmschutzgrenzwerte der
WHO eingehalten werden können?