1503/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Rest-Hinterseer, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Wasserrechtsverfahren im Zusammenhang mit dem Projekt des Ausbaus der A10-Scheitelstrecke, insbesondere hinsichtlich der 2. Röhre Katschbergtunnel

 

 

Der geplante Ausbau der Scheitelstrecke der Transitachse A10 Tauernautobahn wäre mit gravierenden Mehrbelastungen für Umwelt und menschliche Gesundheit verbunden. Auf Betreiben des BMVIT und des Projektbetreibers ÖSAG soll für diesen Ausbau dennoch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die Frage, wieweit diese Vorgangsweise gesetzeskonform ist – was aus Grüner Sicht sehr zu bezweifeln ist - ist derzeit infolge einer Beschwerde Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens vor dem Höchstgericht.

 

Zugleich werden die Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten für den Ausbau der Transitachse Tauernautobahn unbeirrt fortgesetzt. Infolge der fehlenden UVP kommt dabei den Verfahren nach den Materiengesetzen wie etwa nach dem Wasserrechtsgesetz besonderer Stellenwert zu. Die WRG-Novelle 2003 hat dazu im Zusammenhang mit Tunnelbauten einige Klarstellungen gebracht, die jedoch aus Perspektive der Grünen zu wenig weitgehend waren. Bedauerlich ist auch, dass infolge der bisherigen Nichtdurchführung einer UVP auch keine Bürgerparteien Parteistellung in den Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz erlangen konnten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Maßnahmen im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt 2. Röhre Katschbergtunnel unterliegen im einzelnen der Prüfung nach dem Wasserrechtsgesetz?
  2. Laufen derzeit im Zusammenhang mit dem Projekt „2. Röhre Katschbergtunnel“ Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz?
  3. Nach welchen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes im einzelnen a) laufen derzeit Verfahren, b) sind Verfahren bereits abgeschlossen, c) sind Verfahren darüber hinaus noch durchzuführen?
  4. Welche Gemeinden haben bei den einzelnen Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz jeweils Parteistellung?
  5. Bei welcher Behörde wurden wann welche Ansuchen im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Verfahren rund um das Projekt „2. Röhre Katschbergtunnel“ eingereicht?
  6. Haben schon Augenscheinsverhandlungen stattgefunden bzw. laufen derzeit derartige Verhandlungen, wenn ja, von wann bis wann, wenn nein, wann ist mit welchen derartigen Verhandlungen zu rechnen?
  7. Welche Gutachten liegen zu den Auswirkungen a) des Tunnelbaus selbst, b) der nachfolgenden Inanspruchnahme des Tunnels auf den qualitativen Zustand der Gewässer vor und welche Aussagen treffen diese zu den genannten Auswirkungen?
  8. Welche Veränderungen des Gewässerhaushalts dauerhafter bzw. vorübergehender Natur durch a) den Tunnelbau selbst, b) die nachfolgende Inanspruchnahme des Tunnels wurden bereits von Sachverständigen gutachterlich dargelegt?
  9. Wie stehen Sie zur angeblichen Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau der A10-Scheitelstrecke incl. zweiter Tunnelröhren am Tauern und Katschberg?
  10. Welche Abklärungen wurden - vor dem Hintergrund, dass Verurteilungen und evtl. Strafzahlungen im Fall möglicher Richtlinienverstöße die Republik treffen würden - betreffend die mögliche Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten durch den Ausbau der A10-Scheitelstrecke vorgenommen, und welches Ergebnis erbrachten diese?
  11. Welche Vorsorge im einzelnen wurde bzw. wird getroffen, dass an der A10 zwischen Hüttau und Seeboden künftig die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und insbesondere die Lärmschutzgrenzwerte der WHO eingehalten werden können?