1505/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend sexistischer Werbeaufruf in der Zeitschrift
"Truppendienst - Zeitschrift für
Führung und Ausbildung im österreichischen Bundesheer“,
Ausgabe 1/2004
Nachdem
die Stoffabzeichen mit nackten Frauen inzwischen zumindest von der offiziellen
Homepage des Verteidigungsministeriums entfernt wurden, outen sich Beamte des
Ministeriums für Landesverteidigung als
"Wiederholungstäter in Sachen Sexismus". So wird
in "Truppendienst - Zeitschrift
für Führung und Ausbildung im Österreichischen
Bundesheer", als dessen Herausgeber das BMLV fungiert, auf der
Rückseite
Wirtschaftstreibende aufgerufen, im "Truppendienst" Werbeinserate zu
schalten.
Zu
sehen sind drei männliche Bundesheerangehörige im Laufschritt innehaltend vor
einem
Palmersplakat, das eher als sexistisch denn erotisch bezeichnet werden kann und
die
Aufmerksamkeit der drei Männer erregt (siehe Anhang). Titel des Aufrufs:
"Sehr geehrte
Wirtschaftstreibende! Wir bieten Ihnen 50 000
aufmerksame Werbeinteressenten. Drei davon
sehen Sie oben."
Wenn
private Unternehmen mit nackten oder halbnackten Frauen, die auf ihre
Sexualität
reduziert werden, werben, ist dies bedauerlich genug. Offizielle Organe des
Bundes müssen
jedoch derartigen Sexismus und plumpe Anspielungen auf männliche sexuelle
Phantasien
unterlassen. Da dies im BMLV nicht der Fall
ist, bestätigt wiederum die Befürchtungen, dass
im "Männerbund Heer" Frauendiskriminierung noch immer an der
Tagesordnung ist und für
Frauen im Heer die Bedingungen nach wie vor schwierig sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Landesverteidigung
nachstehende
Anfrage:
1. War Ihnen dieser oben
beschriebene Aufruf an Wirtschaftstreibende auf der Rückseite
des
"Truppendienst", Ausgabe 1/2004 bekannt?
2.
Wie
stehen Sie dazu?
3.
Wie
sieht Ihre weitere Vorgangsweise diesbezüglich aus?
4.
Wer
ist für diesen Aufruf verantwortlich?
5.
Ist sich der Verantwortliche bewusst, dass sich unter
den Wirtschaftstreibenden sowie
unter den 50 000
Werbeinteressenten (!) auch "einige" Frauen befinden könnten, die
sich herabgewürdigt fühlen?
6.
Ist diese Seite der "Gender
Mainstreaming"-Beauftragten sowie der
Gleichbehandlungsbeauftragten
Ihres Ministeriums bekannt?
7.
Wie
wird der Aufruf von diesen beiden Beauftragten bewertet?
8.
Wie ist eine derart gestaltete Seite mit Ihrer Aussage
in der Anfragebeantwortung
806/AB, wonach alles
veranlasst wird um Diskriminierungen jeglicher Art
hintanzuhalten, vereinbar?