1505/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend sexistischer Werbeaufruf in der Zeitschrift "Truppendienst - Zeitschrift für

Führung und Ausbildung im österreichischen Bundesheer“, Ausgabe 1/2004

Nachdem die Stoffabzeichen mit nackten Frauen inzwischen zumindest von der offiziellen
Homepage des Verteidigungsministeriums entfernt wurden, outen sich Beamte des
Ministeriums für Landesverteidigung als "Wiederholungstäter in Sachen Sexismus". So wird
in "Truppendienst - Zeitschrift für Führung und Ausbildung im Österreichischen
Bundesheer", als dessen Herausgeber das BMLV fungiert, auf der Rückseite
Wirtschaftstreibende aufgerufen, im "Truppendienst" Werbeinserate zu schalten.

Zu sehen sind drei männliche Bundesheerangehörige im Laufschritt innehaltend vor einem
Palmersplakat, das eher als sexistisch denn erotisch bezeichnet werden kann und die
Aufmerksamkeit der drei Männer erregt (siehe Anhang). Titel des Aufrufs: "Sehr geehrte
Wirtschaftstreibende! Wir bieten Ihnen 50 000 aufmerksame Werbeinteressenten. Drei davon
sehen Sie oben."

Wenn private Unternehmen mit nackten oder halbnackten Frauen, die auf ihre Sexualität
reduziert werden, werben, ist dies bedauerlich genug. Offizielle Organe des Bundes müssen
jedoch derartigen Sexismus und plumpe Anspielungen auf männliche sexuelle Phantasien
unterlassen. Da dies im BMLV nicht der Fall ist, bestätigt wiederum die Befürchtungen, dass
im "Männerbund Heer" Frauendiskriminierung noch immer an der Tagesordnung ist und für
Frauen im Heer die Bedingungen nach wie vor schwierig sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung
nachstehende

Anfrage:

1.   War Ihnen dieser oben beschriebene Aufruf an Wirtschaftstreibende auf der Rückseite
des "Truppendienst", Ausgabe 1/2004 bekannt?


2.              Wie stehen Sie dazu?

3.              Wie sieht Ihre weitere Vorgangsweise diesbezüglich aus?

4.              Wer ist für diesen Aufruf verantwortlich?

5.              Ist sich der Verantwortliche bewusst, dass sich unter den Wirtschaftstreibenden sowie
unter den 50 000 Werbeinteressenten (!) auch "einige" Frauen befinden könnten, die
sich herabgewürdigt fühlen?

6.              Ist diese Seite der "Gender Mainstreaming"-Beauftragten sowie der
Gleichbehandlungsbeauftragten Ihres Ministeriums bekannt?

7.              Wie wird der Aufruf von diesen beiden Beauftragten bewertet?

8.              Wie ist eine derart gestaltete Seite mit Ihrer Aussage in der Anfragebeantwortung
806/AB, wonach alles veranlasst wird um Diskriminierungen jeglicher Art
hintanzuhalten, vereinbar?