1507/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Behindertenmilliarde
2001
Die Einführung der Behindertenmilliarde (€
72.672.834,16) hatte zum Ziel, dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz
erhalten.
Wie sich aber zeigt, wird die
Behindertenmilliarde vorwiegend für Arbeitsplätze von nichtbehinderten Menschen
ausgegeben. Menschen mit Behinderung sind in den meisten Projekten nur
Klienten, also keine Menschen, die in den Projekten ein sozialversicherungsrechtliches
Dienstverhältnis haben.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Projektträger wurden im Jahr 2001 gefördert und wie teilen
sich die Kosten dafür in folgenden Bereichen auf?
Bundesland: ..................................
Name des Trägers: ..................................
Schwerpunkt: ..................................
Art: ..................................
Inhalt: ..................................
Adresse: ..................................
Gesamtkosten
des Projektes: .............................
davon für:
·
Adaptierungen, Umbauten von
Räumlichkeiten
Büro-
und Geschäftsausstattung ...............................
·
Löhne und Gehälter für nichtbehinderte
DienstnehmerInnen
inkl. LNK. ...............................
·
Löhne und Gehälter für behinderte
DienstnehmerInnen
inkl. LNK. ...............................
·
Werbung, Veranstaltungen,
Repräsentationen,
Reisekosten ...............................
·
Sonstige Sachkosten ...............................
2. Wie viele
DienstnehmerInnen (DN) hatten im Jahr 2001 in diesen Projekten ein
sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnis und wie viele dieser DN waren
als „behindert“ anerkannt?
Anzahl der nichtbehinderten DN? ....................
Anzahl der behinderten DN? ....................
3. In welchem Tätigkeitsbereich
und mit welchem Stundenausmaß pro
Person waren die nichtbehinderten
DN beschäftigt?
4. In
welchem Tätigkeitsbereichen und mit welchem Stundenausmaß pro Person waren die
behinderten DN beschäftigt?
5. Wie vielen, der als „behindert“ anerkannte Personen, konnte am ersten Arbeitsmarkt ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis vermittelt werden?