1507/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Behindertenmilliarde 2001

 

Die Einführung der Behindertenmilliarde (€ 72.672.834,16) hatte zum Ziel, dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz erhalten.

 

Wie sich aber zeigt, wird die Behindertenmilliarde vorwiegend für Arbeitsplätze von nichtbehinderten Menschen ausgegeben. Menschen mit Behinderung sind in den meisten Projekten nur Klienten, also keine Menschen, die in den Projekten ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Projektträger wurden im Jahr 2001 gefördert und wie teilen sich die Kosten dafür in folgenden Bereichen auf?

  

 

Bundesland: ..................................

Name des Trägers: ..................................

Schwerpunkt: ..................................

Art: ..................................

Inhalt: ..................................

Adresse: ..................................

 

 

Gesamtkosten des Projektes:                                          .............................

davon für:

·        Adaptierungen, Umbauten von Räumlichkeiten

      Büro- und Geschäftsausstattung                ...............................

·        Löhne und Gehälter für nichtbehinderte

      DienstnehmerInnen inkl. LNK.              ...............................

·        Löhne und Gehälter für behinderte

      DienstnehmerInnen inkl. LNK.              ...............................

·        Werbung, Veranstaltungen,

      Repräsentationen, Reisekosten                ...............................

·        Sonstige Sachkosten                            ...............................

 

 

2. Wie viele DienstnehmerInnen (DN) hatten im Jahr 2001 in diesen Projekten ein sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnis und wie viele dieser DN waren als „behindert“ anerkannt?

Anzahl der nichtbehinderten DN? ....................

      Anzahl der behinderten DN?              ....................

 

3.        In welchem Tätigkeitsbereich und mit welchem Stundenausmaß pro

       Person waren die nichtbehinderten DN beschäftigt?

 

4.    In welchem Tätigkeitsbereichen und mit welchem Stundenausmaß pro Person waren die behinderten DN beschäftigt?

 

5. Wie vielen, der als „behindert“ anerkannte Personen, konnte am ersten Arbeitsmarkt ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis vermittelt werden?