1515/J XXII. GP
Eingelangt am 26.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni, Posch
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend besorgniserregende Vorkommnisse im
Flüchtlingslager
Traiskirchen
Seitens der Medien wurden in den letzten Wochen
erschütternde Vorkommnisse
im
Flüchtlingslager Traiskirchen kolportiert. Heftig kritisiert wurde in diesem
Zusammenhang
auch die Firma „European Homecare", die vom Bundesminister
für
Inneres mit der Flüchtlingsbetreuung beauftragt wurde. Die haarsträubenden, in
den Medien widergegebenen Berichte einzelner Betroffener im Flüchtlingslager
Traiskirchen geben Anlass zur Sorge, dass es sich bei den bekannt gewordenen
Unzulänglichkeiten in der Flüchtlingsbetreuung ebendort nur um die „Spitze
eines
Eisberges" handelt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Werden Sie trotz der massiven
allgemeinen Kritik weiterhin am Vertrag
mit der Firma „European Homecare" festhalten? Wenn ja, wie begründen
Sie dies? Wenn nein, wann wird es zu einer neuen Ausschreibung
kommen?
2. Wie viele Flüchtlinge befanden
sich mit Stichtag l. Februar 2004 im
Flüchtlingslager
Traiskirchen?
Sind Sie der Meinung, dass das Flüchtlingslager
Traiskirchen genügend
Kapazitäten
für diese Flüchtlingsanzahl hat? Wenn ja, wie
begründen Sie
dies? Wenn nein, was unternehmen Sie
zur diesbezüglichen Entlastung des
Flüchtlingslagers Traiskirchen?
3. Mit welchen Bürgermeistern haben Sie
bislang hinsichtlich der Aufnahme
von Flüchtlingen gesprochen, wann ist
dies jeweils geschehen und welche
Perspektiven haben sich bei diesen
Gesprächen jeweils ergeben?
4. Entspricht es den Tastsachen,
dass die Flüchtlinge in Traiskirchen aus
Kostengründen
vor allem mit in tiefgefrorenen Rationen aus Deutschland
angelieferter Fertigkost versorgt
werden? Wenn ja, glauben Sie, dass dies
der Gesundheit der sich in
Traiskirchen befindlichen Asylwerber förderlich
ist?
5. Dem Vernehmen nach ist die
medizinische Betreuung im Flüchtlingslager
Traiskirchen mangelhaft. Wie viel medizinisches Personal befindet sich im
Flüchtlingslager Traiskirchen und welche Qualifikation weist dieses auf?
6. Können Sie ausschließen,
dass Flüchtlingen in Traiskirchen bereits
monatelang
abgelaufene Medikamente verabreicht wurden? Wenn nein,
was sind Ihre Konsequenzen?
7. Welche Fälle von sexueller
Belästigung von im Flüchtlingslager
Traiskirchen beschäftigtem Personal gegenüber
Asylwerberinnen sind
Ihnen
bekannt und welche Maßnahmen haben Sie dagegen unternommen?
8. Welche berufliche bzw.
einschlägige Qualifikation weist der Leiter der
Firma
„European Homecare" Wilcke auf? Welcher Stellenwert wurde bei
der
Ausschreibung bzw. bei der Vetragsunterzeichnung dieser beruflichen
bzw.
einschlägigen Qualifikation beigemessen?
9. Welche Qualifikation weisen die
im Flüchtlingslager Traiskirchen tätigen
Mitarbeiter
der Firma „European Homecare" auf? Wie sehen die
diesbezüglichen
Qualifikationskriterien aus und von wem wurden diese
erstellt?
10. Entspricht es den
Tatsachen, dass seitens der Firmenleitung von „European
Homecare"
einige ehemalige Asylbewerber angestellt wurden? Wenn ja,
was
war in den jeweils zutreffenden Fällen deren Qualifikation und wie sah
deren
Entlohnung aus?
11. In welcher Form
werden bzw. wurden die im Flüchtlingslager Traiskirchen
tätigen
Mitarbeiter der Firma „European Homecare" eingeschult,
umgeschult bzw. weitergebildet? Halten Sie die Schulungsmaßnahmen für
ausreichend?
12. Wer ist für die
Kriminalitätsprävention innerhalb des Flüchtlingslagers
Traiskirchen zuständig und erfolgt diese Ihres Erachtens in ausreichendem
Ausmaß?
13. Dem Vernehmen
nach wird zwar vom B.M.I. die psychologische
Betreuung von Flüchtlingskindern bei Bedarf vergütet, nicht jedoch die
dafür notwendige Beiziehung eines Dolmetschers. Wie begründen Sie dies
und
was werden Sie dagegen unternehmen?
14. Wie viel
Taschengeld erhält ein in Bundesbetreuung aufgenommener
Asylwerber
vom B.M.I. im Monat?
15. Wie hoch beliefen sich die Kosten, die dem B.M.I durch diese in Frage 14
beschriebene
Auszahlung des Taschengeldes erwuchsen (bitte
aufschlüsseln
nach den Monaten November 2003, Dezember 2003 und
Jänner 2004)?
16. Ist es schon
vorgekommen, dass dieses Taschengeld für einzelne
Asylbewerber zu spät ausgezahlt wurde? Wenn ja, wann
geschah dies und
wer
trägt die Verantwortung für diese(n) Fehler?
17. Ist es schon
vorgekommen, dass einzelnen Asylwerbern besagtes
Taschengeld entzogen wurde? Wenn ja, in wie vielen Fällen
passierte dies
und
wie begründen Sie dies?
18. Wie viele Flüchtlinge wurden im
Laufe des letzten halben Jahres vor
Abschluss
ihres Asylverfahrens aus der Bundesbetreuung entlassen bzw.
des Lagers verwiesen und was waren jeweils die Gründe dafür?
19. Wie viele
Flüchtlinge waren mit Stichtag 1. Februar 2004 bundesweit in
Gasthöfen untergebracht? Um welche Gasthöfe handelt es sich dabei und
wie viele Flüchtlinge waren in den einzelnen Gasthöfen jeweils
untergebracht?