1516/J XXII. GP

Eingelangt am 26.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

Der Abgeordneten HAGENHOFER, SCHOPF

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend   von der Regierung erzwungener Auszug des Finanzamtes Freistadt aus

den  bestehenden  Räumlichkeiten, damit verbundene Suche nach einer neuen

Unterbringungsmöglichkeit und in der Folge kostspielige Übersiedlung

Die Bundesregierung wischt alle Bedenken vom Tisch, egal von welcher Seite sie kommen,
wenn eine Maßnahme in ihr Konzept des öffentlichen Ausverkaufes passt. So auch am
Beispiel des Finanzamtes Freistadt. Bereits im Vorjahr (5. Mai 2003) hat der Gemeinderat
von Freistadt einstimmig, d.h. auch mit den Stimmen der ÖVP- und FPÖ-MandatarInnen,
eine Resolution gegen die Aussiedlung des Finanzamtes beschlossen.
In dieser Resolution heißt es wörtlich:

„Das Finanzamt Freistadt ist am jetzigen Standort mit seinen umfassenden Dienst- und
Serviceleistungen ein ganz wesentlicher und traditionell integrierender Bestandteil der
Freistädter Innenstadt; damit verbunden auch wesentlicher Frequenzträger für die
Freistädter Altstadt.

Die Stadtgemeinde Freistadt ist seit Jahren bemüht, die Innenstadt mit Leben zu
erfüllen. Wirtschaftstreibenden aber auch anderen Institutionen und Organisationen
wird beigestanden, wo immer sich von Seiten der Stadtgemeinde eine Möglichkeit
bietet. Gemeinsame Anstrengungen mit Marketingexperten haben uns bereits etliche
ganzheitliche Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft von Freistadt im Allgemeinen,
die Förderung des Einkaufs und der Einkaufsbedingungen in der Innenstadt im
Speziellen, umsetzen lassen. Mit allem Nachdruck wird daher gefordert, die örtlichen
Anstrengungen für das schöne, historische Stadtzentrum nicht durch ein Absiedeln
des Finanzamtes vom jetzt für die Stadt so wesentlichen Standort zu untergraben.
Im Übrigen kann es gesamtwirtschaftlich keinen Sinn ergeben, wenn Bundesbehörden
aus Bundesgebäuden wie dem Freistädter Schloss ausziehen, nur weil sich aktuell die
Möglichkeit dazu bietet, indem der Staat Liegenschaften dieser Art per BIG einer
privatwirtschaftlichen Obhut überlassen hat. Der Augenblickserfolg einer
möglicherweise billigeren Unterkunft - was außerdem stark in Zweifel zu ziehen ist -
wird sich als ziemlich kurzsichtige Strategie erweisen, denn wer wird historische
Gebäude dieser Art in Zukunft erhalten? Gänzlich ohne öffentliche Hand wird das nicht
gehen und da wird es allemal vernünftiger sein, das Objekt mit Leben erfüllt zu haben.
Es wäre völlig unverständlich und nicht zu akzeptieren, würde sich der Bund aus der
Verantwortung zurückziehen, weil das Gebäude umstrukturiert und saniert werden
muss."

Trotz derart gewichtiger Bedenken wurden im Jänner 2004 in der Wiener Zeitung
Büroräumlichkeiten zur Anmietung durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich
gesucht.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1. Was sind die Gründe für die Absiedlung des Finanzamtes Freistadt aus den bisherigen
Räumlichkeiten?

2.   Gibt es eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Umsiedlung?

3. Wenn ja: Wie wird ein betriebswirtschaftlicher bzw. ökonomischer Vorteil aus der
Umsiedlungsaktion quantifiziert?

4.   Welche Faktoren sind bei einer derartigen Kalkulation maßgebend?

5.   Wie kann eine derartige Kalkulation erfolgen, ohne die neuen Mietkosten zu kennen?

6. Wenn keine Kosten-Nutzen-Rechnung vorliegt: Welche Entscheidungsfaktoren außer
politischer Kurzsichtigkeit waren relevant?

7. Warum agiert das Bundesministerium für Finanzen bzw. die Finanzlandesdirektion OÖ in
dieser Frage ausdrücklich gegen die vom Gemeinderat Freistadt dokumentierten
Interessen der Bürgerinnen und Bürger?

8. Warum werden Bürgernähe und Maßnahmen zur Belebung der örtlichen Wirtschaft und
zur Erhaltung historischer Stadtkerne bei derartigen Projekten nicht berücksichtigt?

9.   Was geschieht mit den ehemaligen Räumlichkeiten des Finanzamtes im Schloss?

10. Gibt es für diese bereits eine Verwertungsmöglichkeit?

11. Wenn ja: welcher Art und mit welchen voraussichtlichen Einnahmen?

12. Werden aktuell im derzeitigen Finanzamtsgebäude Sanierungsarbeiten durchgeführt?

13. Wenn ja: wie hoch sind die hierfür veranschlagten Sanierungskosten?

14. Wie hoch sind die Gesamtkosten der geplanten Sanierung?

15. Sind über die aktuellen, im derzeitigen Finanzamtsgebäude durchgeführten Arbeiten,
hinausgehende weitere Sanierungsarbeiten geplant?

16. Wenn ja: welche, mit welchen veranschlagten Kosten und für welche geplanten
Zeiträume?